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    Gründer Aktuell
    Home » Aufklärungspflichten auch nach Beitritt zu Anlagegesellschaft
    Rechtsformen

    Aufklärungspflichten auch nach Beitritt zu Anlagegesellschaft

    adminBy adminJuli 15, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Der BGH hat in einer aktuellen Strafsache eine auch für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geschädigter Anleger wichtige Entscheidung getroffen.

    Er statuiert eine Aufklärungspflicht von gesetzlichen Vertretern einer Fondsgesellschaft oder von Personen, die für eine juristische Person tätig sind, die ihrerseits gesetzliche Vertreterin der Fondsgesellschaft sind, im Hinblick auf die Verwendung der Anlegergelder auch nach Eingehung des Beteiligungsverhältnisses.

    Regelmäßig beschränkt sich die Pflicht zur Aufklärung eines Anlageinteressenten über Umstände, die für seine Anlageentscheidung wesentlich sind, auf den Zeitpunkt der Anlageentscheidung. Vor seinem Beitritt muss er zutreffend über solche Umstände aufgeklärt werden. Der BGH geht nunmehr davon aus, dass auch Aufklärungspflichten nach der Anlageentscheidung während der gesamten Beteiligungsdauer bestehen.

    So bestehe zwischen den Anlegern und den an der Fondsgesellschaft Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis, welches sich aus dem Blind-Pool-Konzept eines Fonds ergäbe, da den Anlegern weder bei Eingehen der Beteiligung noch während der Zeit der Erbringung der monatlichen Anlagebeträge bekannt ist, in welcher konkreter Art und Weise die Anlegergelder investiert werden. Anleger seien daher in besonderer Weise darauf angewiesen und berechtigt, darauf zu vertrauen, dass die für die Fondsgesellschaft Handelnden die angelegten Gelder lediglich im Rahmen der mit dem Beitritt zu den Gesellschaften verfolgten, in dem Emissionsprospekt benannten Zwecken einsetzen würden.

    „Diese Entscheidung ist von nicht unerheblicher Bedeutung für die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen der handelnden Personen einer Fondsgesellschaft, gerade wenn die Fondsgesellschaft sich selbst in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Insolvenz befindet“, so Rechtsanwalt Siegfried Reulein, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, seit vielen Jahren Opfer von Anlagebetrug und Falschberatung berät und vertritt. Insofern sollten geschädigte Anleger nach der Insolvenz einer Fondsgesellschaft nicht von der Verfolgung von Ansprüchen absehen, sondern prüfen lassen, ob im Einzelfall auch von Geschäftsführern oder Vorständen der Fondsgesellschaft Schadensersatz erfolgreich verlangt und durchgesetzt werden kann.

    Wir beraten und vertreten seit über 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

    Die Kanzlei KSR bietet spezialisierte Unterstützung im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts sowie des Kapitalanlage– und Kapitalmarktrechts, um Beweise zu sichern, Strafanträge korrekt zu stellen und Ihre Schadensersatzansprüche im Adhäsionsverfahren durchzusetzen.

    Für Personen, denen vorgeworfen wird ein Kapitalanlagebetrug begangen zu haben, bieten wir eine ebenso kompetente wie engagierte Verteidigung an.

    Unsere Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst Beratung und Vertretung im Anlegerschutz, einschließlich der Klärung von Haftungsfragen bei Falschberatung sowie Unterstützung bei komplexen Finanztransaktionen und Investmentangelegenheiten, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aller Art.

    KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

    Main Donau Park

    Gutenstetter Str. 2

    90449 Nürnberg

    Telefon: 0911/760 731 10

    E-Mail: info@ksr-law.de

    Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir auf die Beratung und Vertretung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage im Kapitalanlagerecht spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen, Anleihen, Genussrechte oder Nachrangdarlehen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs bei Kapitalanlagen aller Art die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 



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