Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einer schnellen, einvernehmlichen Lösung – doch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann er zur rechtlichen Stolperfalle werden. Was viele nicht wissen: Mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag verzichtet man häufig auf wichtige Rechte.
Umso wichtiger ist es, vorab eine anwaltliche Prüfung vornehmen zu lassen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken lauern, welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag bieten kann – und warum eine anwaltliche Beratung bares Geld wert ist.
1. Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – also ohne einseitige Kündigung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln gemeinsam, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis endet und unter welchen Bedingungen. Klingt fair, oder?
Tatsächlich sind viele Aufhebungsverträge stark arbeitgeberfreundlich formuliert – häufig zum Nachteil der Beschäftigten.
2. Die häufigsten Risiken bei Aufhebungsverträgen
Wer unvorbereitet unterschreibt, riskiert unter anderem:
-
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Agentur für Arbeit verhängt bei freiwilligem Verzicht auf den Arbeitsplatz regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen – ohne Einkommen.
-
Kein Kündigungsschutz: Mit dem Aufhebungsvertrag umgehen Arbeitgeber oft eine ordentliche Kündigung – selbst bei bestehendem Kündigungsschutz!
-
Verlust von Ansprüchen: Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Boni oder Abfindungen – wer nicht explizit regelt, worauf er Anspruch hat, geht häufig leer aus.
-
Nachteilige Formulierungen im Zeugnis: Auch das Arbeitszeugnis kann Gegenstand des Vertrags sein – mit versteckten Fallstricken.
-
Druck und Fristsetzung: Manche Verträge sollen „unverzüglich“ unterschrieben werden – wer sich darauf einlässt, riskiert Fehlentscheidungen unter Zeitdruck.
3. Vorteile eines rechtssicher geprüften Aufhebungsvertrags
Ein sorgfältig gestalteter Aufhebungsvertrag kann auch Vorteile bringen – aber nur, wenn Sie Ihre Rechte kennen.
Mit anwaltlicher Unterstützung können Sie:
-
Abfindung aushandeln: Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und Kündigungsrisiko kann eine stattliche Abfindung möglich sein. Auch wenn bereits eine Abfindung angeboten wurde, kann ein erfahrener Anwalt die Angemessenheit prüfen und ggf. nachverhandeln.
-
Sperrzeit vermeiden: Anders als viele glauben, lässt sich eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit oft vermeiden. Ein erfahrener Anwalt kennt die geltenden Ausnahmetatbestände und weiß, wie der Vertrag entsprechend formuliert werden muss.
-
Ansprüche sichern: Offene Forderungen wie Resturlaub, Überstundenvergütung oder Bonuszahlungen werden durch eine rechtssichere Vertragsprüfung abgesichert.
-
Zeugnis mitgestalten: Wer frühzeitig Einfluss auf das Arbeitszeugnis nimmt, verbessert seine beruflichen Perspektiven.
Achtung: Häufig wird behauptet, die Vereinbarung eines „wohlwollenden Zeugnisses“ sei positiv. Das ist jedoch ein Irrtum – denn jedes Zeugnis muss ohnehin wohlwollend formuliert sein, unabhängig von der Note. Deshalb sollte bereits im Aufhebungsvertrag geklärt werden, wie das Arbeitszeugnis im Einzelnen ausfallen wird, um ein rechtswidriges „Nachtreten“ des Arbeitgebers zu vermeiden. -
Verhandlung auf Augenhöhe: Sie müssen nicht jedes Angebot hinnehmen – mit anwaltlicher Unterstützung verhandeln Sie auf Augenhöhe.
4. Wann sollte ein Anwalt eingeschaltet werden?
Sofort – sobald Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird.
Egal ob persönlich, per Post oder per E-Mail – warten Sie nicht bis zur Unterschrift. Viele Nachteile lassen sich nur im Vorfeld verhindern.
Wichtig: Auch nach der Unterzeichnung kann sich eine anwaltliche Prüfung lohnen – etwa bei Zweifeln an der Wirksamkeit, bei Drucksituationen oder bei nachträglichen Streitigkeiten.
5. Fazit: Keine Unterschrift ohne rechtliche Prüfung
Ein Aufhebungsvertrag kann eine sinnvolle Lösung sein – aber nur, wenn er Ihre Interessen schützt.
Verlassen Sie sich nicht auf Standardformulierungen oder mündliche Zusagen. Lassen Sie Ihren Aufhebungsvertrag professionell prüfen, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Jetzt beraten lassen – bevor Sie unterschreiben!
Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten oder möchten sich rechtzeitig absichern?
Dann lassen Sie uns sprechen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei LAMS. die KANZLEI.
✔ Telefonisch
✔ Per E-Mail
✔ Oder ganz einfach über unser Online-Formular
Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben.
LAMS. die KANZLEI. – In Düsseldorf, Solingen und bundesweit für Ihr Recht im Einsatz.