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Darf die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG Genussrechtszahlungen verweigern? AGB-Prüfung Genussrechtsbedingungen
und
Was tun, wenn die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG Genussrechte nicht auszahlt? Ein Rechtsrat
hat Rechtsanwalt Sascha C. Fürstenow von FÜRSTENOW Anwaltskanzlei darüber berichtet, dass die MCM Vermögenswerte AG & Co.KG trotz Fälligkeit gekündigte Genussrechte nicht ausbezahlt bzw. dass diese angekündigt hat, Zahlungen nur in jährlichen Raten zu jeweils 1/5 vorzunehmen. In einem Update im Februar wurde zudem ergänzt, dass gegen die MCM Vermögenswerte AG & Co.KG als auch gegen die persönlich haftende Gesellschafterin, die MCM Investor Management AG, Klage beim zuständigen Gericht eingereicht wurde.
MCM Vermögenswerte AG & Co. KG zahlt dann doch vollständig aus
Vor Termin zur mündlichen Verhandlung hat die MCM das Genussrechtskapital zuzüglich Gewinnbeteiligung an die klagende Mandantin ausbezahlt. Mittlerweile hatte die MCM Vermögenswerte AG & Co. KG auch für das hier betreffende Geschäftsjahr beim Unternehmensregister – wenn auch verspätet – den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2022 bis zum 31.03.2023 veröffentlicht.
MCM Wohnwerte AG & Co.KG zahlt auch nicht
Mit Ähnlichen Argumenten und Behauptungen zahlt auch die MCM Wohnwerte AG & Co.KG Genussrechtsansprüche nicht aus.
Wie bei der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG ist auch bei der MCM Wohnwerte AG & Co.KG persönlich haftende Gesellschafterin die MCM Investor Management AG.
Auch hier behauptet die MCM Wohnwerte AG & Co.KG bzw. die MCM Investor Management AG, dass der Jahresabschluss „von einem neuen Wirtschaftsprüfer geprüft wird, der aufgrund der Komplexität der Finanzbuchhaltung eine – im Vergleich zu den Vorjahresabschlüssen – hohe Anzahl von An-/ Rückfragen hat, um sich in die Materie einzuarbeiten. Der Wechsel des Wirtschaftsprüfers erfolgt turnusgemäß; der alte Wirtschaftsprüfer hatte die Jahresabschlüsse bereits seit mehreren Jahren geprüft und testiert. Hinzu kommt der krankheitsbedingte Ausfall einer Schlüsselperson in der Finanzbuchhaltung, die wir trotz aller Anstrengungen bis heute nicht neu besetzen konnten. All dies hat dazu geführt, dass die An-/Rückfragen des Wirtschaftsprüfers zudem Jahresabschluss noch nicht vollständig beantwortet werden konnten.“
Gegen beide Gesellschaften wurde ebenfalls eine weitere Klage eingereicht.
MCM Mitteldeutsche Capital Management AG zahlt auch nicht vollständig
Von der MCM Mitteldeutsche Capital Management AG wurden zwar keine Genussrechte ausgegeben, sondern atypische stille Beteiligungen abgeschlossen. Aber auch hier erfolgte teils mit demselben Wortlaut die Rechtfertigung, weshalb das Abrechnungsguthaben bislang nicht ausbezahlt wurde:
„Sie haben Ihre atypisch stille Beteiligung mit Wirkung zum 31.12.2022 ordentlich gekündigt und warten auf die Überweisung Ihres Abrechnungsguthabens.
Für die eingetretenen zeitlichen Verzögerungen möchten wir uns auf diesem Wege bei Ihnen entschuldigen.
Leider ist die Überweisung Ihres Abrechnungsguthabens immer noch nicht möglich, weil der von uns aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2022 noch nicht von einem Wirtschaftsprüfer testiert und deshalb auch noch nicht von dem zuständigen Gremium festgestellt wurde. Die endgültige Überweisung setzt indes voraus, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 endgültig festgestellt worden ist.
Wir benötigen noch etwas Zeit, weil der vorgenannte Abschluss von einem neuen Wirtschaftsprüfer geprüft wird, der aufgrund der Komplexität der Finanzbuchhaltung eine – im Vergleich zu den Vorjahresabschlüssen – hohe Anzahl von An-/Rückfragen hat, um sich in die Materie einzuarbeiten.
Der Wechsel des Wirtschaftsprüfers erfolgte turnusgemäß; der alte Wirtschaftsprüfer hatte die Jahresabschlüsse bereits seit mehreren Jahren geprüft und testiert. Hinzu kommt der krankheitsbedingte Ausfall einer Schlüsselperson in der Finanzbuchhaltung, die wir trotz aller Anstrengungen bis heute nicht neu besetzen konnten. All dies hat dazu geführt, dass die An-/Rückfragen des Wirtschaftsprüfers zu dem Jahresabschluss noch nicht vollständig beantwortet werden konnten. Wir bedauern dies sehr, sind aber zuversichtlich, dass die restlichen Arbeiten bis Ende November 2024 abgeschlossen werden können. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Nun zu der ebenfalls drängenden Frage, wann das Abrechnungsguthaben an Sie überwiesen wird. Hierzu dürfen wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Geschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist wohnungswirtschaftlich orientiert. Neben dem An- und Verkauf von Wohnimmobilien und der Vermietung der eigenen Liegenschaften liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in dem Ankauf von sanierungsbedürftigen Wohnimmobilien zum Zwecke der Sanierung sowie im Ankauf von unbebauten Grundstücken zur Projektierung von Neubauten und dem anschließenden Verkauf der Immobilienprojekte.“
Fazit
Sowohl bei der MCM Vermögenswerte AG & Co. KG als auch bei der MCM Wohnwerte AG & Co. KG und der MCM Mitteldeutsche Capital Management AG zeigen sich erhebliche Zahlungsunwilligkeiten. Trotz teils identischer Rechtfertigungen – unter anderem Verzögerungen bei der Jahresabschlusserstellung und krankheitsbedingte Personalausfälle – bleiben fällige Auszahlungen an Anleger und stille Gesellschafter weiterhin aus. Immerhin führte bislang bei einer Klage in einem Fall zu einer vollständigen Auszahlung vor dem Verhandlungstermin. Betroffene Anleger sollten ihre Ansprüche prüfen lassen und gegebenenfalls rechtliche Schritte erwägen.