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    Home » Arbeitslos und selbst schuld? Wie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur gefährlichen Falle wird
    Rechtsformen

    Arbeitslos und selbst schuld? Wie die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur gefährlichen Falle wird

    adminBy adminJuni 9, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Stellen Sie sich vor: Der Job ist weg. Die Kündigung ist unterschrieben, vielleicht war’s Ihre eigene Entscheidung, endlich raus aus dem toxischen Team, dem stressigen Chef, dem täglichen Frust. Endlich Zeit zum Durchatmen, zum Neuorientieren. Sie melden sich pflichtbewusst bei der Arbeitsagentur und erwarten, dass der Staat nun seinen Teil tut. Immerhin haben Sie doch jahrelang Beiträge gezahlt, oder?

    Und dann: Kaltstart. Keine Leistung. Drei Monate Sperrzeit. Kein Cent.

    Was viele nicht wissen: Wer sich „versicherungswidrig“ verhält, riskiert eine Sperrzeit – und zwar nicht nur eine Verzögerung, sondern einen echten Leistungs-Kahlschlag. Und das Beste? Die verlorenen Monate sind weg, für immer.

    12 Wochen Null. Null Leistung. Null Unterstützung.
    Das ist keine Ausnahme, das ist Gesetz. Wer selbst kündigt, wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, wer sich weigert, eine angebotene Stelle anzunehmen, spielt mit dem Feuer. Die Bundesagentur für Arbeit greift gnadenlos durch – und Sie sitzen plötzlich mit leeren Händen da. Ohne Netz. Ohne Plan B.

    Sperrzeit heißt: Ihr Anspruch schrumpft.
    Nicht verschoben – gekürzt. Wer zwölf Monate Anspruch auf ALG I hatte, bekommt nach einer Sperrzeit von drei Monaten nur noch neun. Und wer dachte, das sei eine Lappalie, der irrt gewaltig: Drei Monate ohne Einkommen können reichen, um Ersparnisse zu vernichten, Mietzahlungen ins Wanken zu bringen, Existenzen zu gefährden.

    Wann liegt ein versicherungswidriges Ereignis vor ?

    Sie haben selbst gekündigt, weil Sie es nicht mehr ausgehalten haben?

    Sie haben einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, weil die Firma ohnehin kürzt?

    Sie haben ein Stellenangebot abgelehnt, weil es nicht zu Ihnen passte?

    Zack – 12 Wochen Sperre.
    So schnell geht’s. Und beweisen, dass Sie einen „wichtigen Grund“ hatten? Das müssen Sie. Und wenn Sie’s nicht überzeugend genug tun.

    Abfindung erhalten? Urlaubsanspruch ausgezahlt bekommen? Das ist oft kein Sperrgrund, sondern ein sogenannter Ruhenstatbestand. Der macht zwar auch eine Pause in der Zahlung, aber der Anspruch bleibt bestehen. Ganz anders die Sperrzeit: Was ruht, bleibt – was gesperrt wird, ist weg.

    WAS MACHEN ?

    Lassen Sie sich nicht in die Defensive drängen.
    Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag blind. Kündigen Sie nicht spontan. Reagieren Sie nicht ohne Beratung.

    Denn: Wer sich frühzeitig beraten lässt, vermeidet Sperrzeiten. Wer seine Entscheidung rechtlich absichert, hat gute Chancen, den Anspruch auf Arbeitslosengeld voll zu erhalten. Und wer schon gesperrt wurde? Hat oft mehr rechtliche Möglichkeiten, als er denkt.



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