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    Home » Apple: BGH gibt Kartellamt im Streit mit Techfirma recht
    Finanzierung

    Apple: BGH gibt Kartellamt im Streit mit Techfirma recht

    adminBy adminMärz 31, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Bundesgerichtshof

    Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das US-Technologieunternehmen Apple eine marktbeherrschende Bedeutung hat – mit weitreichenden Folgen.18.03.2025 | 1:29 min


    Vom Smartphone bis zum Computer, vom Betriebssystem bis zum App-Store: Apple hält für seine Kunden ein ganzes Ökosystem an Geräten und Anwendungen bereit. Sogar Streamingdienste für Musik und Filme gehören zum Portfolio des Konzerns. Alles aus einer Hand und alles miteinander verzahnt.
    Das bringt eine Marktmacht mit sich, die aus Sicht des Bundeskartellamts der Kontrolle bedarf. 2023 hatten die Wettbewerbshüter den US-Konzern deshalb unter verschärfte Aufsicht gestellt, wie zuvor auch schon andere große Digital-Unternehmen – Apple klagte dagegen. Nun hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung der Behörde bestätigt.

    BGH: Apple hat „überragende marktübergreifende Bedeutung“

    Konkret hatte das Bundeskartellamt Apple als „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung“ eingestuft. Dabei habe unter anderem eine Rolle gespielt, dass der Konzern mit seinem App-Store eine zentrale Position auf digitalen Märkten einnehme und dort anderen Wettbewerbern auch Regeln vorgeben könne. Eine Einschätzung, die der Bundesgerichtshof mit seinem heutigen Beschluss bestätigt:

    Da Apples Tätigkeit große Bedeutung für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten hat, verfügt Apple über erheblichen Einfluss auf deren Geschäftstätigkeit.

    „

    Wolfgang Kirchhoff, Vorsitzender Richter Bundesgerichtshof

    Mit der Entscheidung lehnen die Richterinnen und Richter in Karlsruhe eine Beschwerde von Apple in erster und letzter Instanz ab.

    Laptop und Grafik

    Mit dem Gesetz für digitale Märkte öffnet die EU-Kommission den Wettbewerb rund um die großen Gatekeeper wie Google, Apple oder Amazon.07.03.2024 | 2:03 min


    Kartellrechtsreform erleichtert Vorgehen gegen Digitalkonzerne

    Für den Konzern wird die Einstufung vermutlich noch beachtliche Folgen haben. Denn 2021 hatte der Gesetzgeber das Kartellrecht reformiert, um früher und effektiver gegen die Wettbewerbsgefährdung durch große Digitalkonzerne vorgehen zu können. Seitdem sieht das Gesetz ein zweistufiges Verfahren vor.

    Im ersten Schritt prüft das Bundeskartellamt, wie nun bestätigt, die Marktmacht des Unternehmens. Im zweiten Schritt können die Wettbewerbshüter dem Unternehmen bestimmte Verhaltensweisen untersagen: Beispielsweise eigene Angebote auf digitalen Marktplätzen zu bevorzugen oder Drittanbietern den Zugang zum App-Store zu erschweren.

    In welchen Bereichen genau Apple nun seine Geschäftspraxis anpassen muss, steht allerdings noch nicht fest. Im Fokus stehen unter anderem Apples Tracking-Vorschriften für Drittanbieter im App-Store.

    Deepseek App

    Die chinesische KI-Plattform DeepSeek hat den Rivalen ChatGPT im App-Store von Apple auf Platz zwei verwiesen. Was unterscheidet die App von ihrem Konkurrenten?27.01.2025 | 1:24 min


    Apple sieht eigenes Geschäftsmodell missverstanden

    Aus Sicht von Apple ist die Entscheidung nicht nachvollziehbar. Eine Sprecherin betonte gegenüber ZDFheute, die Einstufung verkenne die wahre Marktposition des Unternehmens.

    Apple sei in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt. Auf den eigenen Plattformen würde man zwar die Regeln aufstellen, allerdings sei dies notwendig, um Qualitätsstandards zu gewährleisten. „Wir stimmen der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht zu, die Einordnung des Bundeskartellamts beizubehalten, so die Unternehmenssprecherin von Apple.

    Sie vernachlässigt den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit von Nutzer:innen in den Mittelpunkt stellt.

    „

    Apple-Unternehmenssprecherin

    Apple sei stolz darauf, ein Motor für Innovation, Arbeitsplätze und Wettbewerb zu sein, so die Sprecherin weiter.

    Apple CEO Tim Cook vor schwarzem Huintergrund und buntem Apple-Symbol

    Wenn das neue iPhone auf den Markt kommt, brodelt jedes Jahr die Gerüchteküche. Alte iPhones werden langsamer, die Akkus schlechter, Updates funktionieren nicht mehr. Was ist dran? Ein Faktencheck.15.09.2024 | 13:59 min


    Weitere Tech-Giganten bereits als marktübergreifend eingestuft

    Es ist nicht der erste Digitalkonzern, gegen den das Bundeskartellamt auf Basis des neuen Wettbewerbsrechts vorgeht. Die Behörde hat bereits vier weiteren Tech-Giganten eine „marktübergreifende Bedeutung“ attestiert: Meta, Amazon, Googles Mutterkonzern Alphabet und Microsoft.

    Das Bundeskartellamt gibt an, dadurch bereits konkrete Verbesserungen erwirkt zu haben. Gegenüber Alphabet setzte man beispielsweise eine bessere Kontrollmöglichkeit für die Nutzer zur dienstübergreifenden Datenverarbeitung durch. Weitere Verfahren, wie zum Beispiel ein Vorgehen gegen Alphabets Dienst Google Maps oder eine mögliche unzulässige Preis- und Zugangskontrolle der Händler durch Amazon, laufen.

    Icon von whatsapp

    Quelle: dpa


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