Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Annahmeverzugslohn trotz Angebot Arbeitgeber
    Rechtsformen

    Annahmeverzugslohn trotz Angebot Arbeitgeber

    adminBy adminApril 3, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Im Kündigungsschutzverfahren stellen sich häufig Fragen im Hinblick auf die Vergütung bis zum Ende der Kündigungsfrist oder auch danach. Insbesondere stellt sich die Frage, inwieweit ein Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung Anspruch auf Annahmeverzugslohn hat und ob er sich dabei ein böswillig unterlassenes Einkommen anrechnen lassen muss. Üblicherweise betrifft dies die Aufnahme einer anderweitigen Tätigkeit außerhalb des Unternehmens des Arbeitgebers. Aber wie verhält es sich, wenn der Arbeitgeber stattdessen eine Änderungskündigung ausspricht und dem Arbeitnehmer damit eine anderweitige Verdienstmöglichkeit einräumt.  Der Arbeitnehmer kann dann die Änderungskündigung daraufhin überprüfen lassen, ob diese Änderung sozial gerechtfertigt ist. Aber kann der Arbeitnehmer dann für den Fall, dass sich die Änderung als nicht gerechtfertigt herausstellt,  die entgangene Vergütung als Annahmeverzugslohn vom Arbeitgeber verlangen, obwohl sie anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit abgelehnt hat? Diese Frage war Gegenstand einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Januar 2025.

    Im hier betrachteten Fall wurde einer Verwaltungsangestellten des Deutschen Roten Kreuzes eine Änderungskündigung ausgesprochen, die eine Reduzierung ihrer Wochenstunden von 28 auf 15 vorsah. Zudem wurde ihr die Möglichkeit eingeräumt, an einem anderen Arbeitsort und in einer anderen, als zumutbar erachteten, Funktion tätig zu werden. Die Angestellte lehnte dieses Änderungsangebot ab und sah sich wenig später mit einer fristlosen Kündigung konfrontiert. In der Folge forderte sie Annahmeverzugslohn, nachdem das DRK ihren diesbezüglichen Klageanspruch anerkannt hatte.

    Kernpunkt des Verfahrens war die Frage, ob die Angestellte böswillig einen anderweitigen Verdienst unterlassen hat. Dies ist vor dem Hintergrund des § 11 Nr. 2 KSchG von Bedeutung, der besagt, dass Arbeitnehmer bei der Berechnung des Annahmeverzugslohns die Verdienstmöglichkeiten abgezogen bekommen, die sie bei ordnungsgemäßer Annahme eines zumutbaren Angebots hätten erzielen können.

    Das Bundesarbeitsgericht sprach der Klägerin in seinem Urteil vom 15.01.2025 (Az. 5 AZR 135/24) den Annahmeverzugslohn zu, da das Angebot seitens des DRK unzumutbar war. So stellte das Gericht fest, dass das Änderungsangebot nicht nur unter dem Arbeitslosengeld lag, sondern auch die Umstände der fristlosen Kündigung in Betracht gezogen werden mussten. Das DRK hatte klar signalisiert, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund mutmaßlicher verhaltensbedingter Gründe nicht mehr möglich sei. Die angebotene Beschäftigung nach der Kündigung wurde als unzumutbar erachtet, da das Arbeitgeberverhältnis irreparabel beschädigt war.

    **Empfehlungen für Mandanten:**

    Aufgrund dieser Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ergeben sich dann folgende Handlungsmöglichkeiten für Betroffene Arbeitnehmer:

    1. Prüfung der Kündigung: Lassen Sie jede Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen, um festzustellen, ob diese rechtmäßig ist oder möglicherweise unwirksam.

    2. Angebote des Arbeitgebers: Bewerten Sie die Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten sorgfältig. Bei Annahmeverzugslohn ist es entscheidend, ob das angebotene Gehalt im Vergleich zu Ihrem vorherigen Einkommen oder Arbeitslosengeld steht.

    3. Bewerbungsaktivitäten dokumentieren: Wenn Sie sich in einem Annahmeverzug befinden, ist es wichtig, alle Initiativbewerbungen und Rückmeldungen zu dokumentieren. Dies kann im Streitfall über böswilliges Unterlassen von Verdienstmöglichkeiten von Bedeutung sein.

    4. Kommunikation mit dem Arbeitgeber: Halten Sie eine offene Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber aufrecht und dokumentieren Sie alle Gespräche und Angebote. Eine klare Kommunikation kann Missverständnisse klären und mögliche rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden.

    5. Rechtliche Beratung: Im Falle einer Kündigung oder eines schwierigen Arbeitsverhältnisses ist es ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Fachanwalt kann Ihre Rechte wahren und Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen.

    Aufgrund der oftmals komplexen Materie des Arbeitsrechts ist es von entscheidender Bedeutung, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, um Nachteile zu vermeiden und die eigenen Ansprüche nachhaltig zu sichern. Unser Team steht Ihnen hier gerne zur Verfügung.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleMit Sahne & Strategie: Businessplan Eiscafé
    Next Article Staatsanwaltschaft ermittelt gegen McMakler
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    BritCheck Erfahrungen schlecht? BaFin-Warnung zu britcheck.com

    Juni 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzierung

    Trade Republic: Kunden melden Probleme bei der Steuererklärung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzieren

    Uran als großes Spiel aufgrund des Energiebedarfs von AI-geführtem Energy

    adminJuni 14, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.