Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Gigantismus: 880 Millionen Euro Preisgelder – so gewagt ist das Spiel der Fifa mit der Klub-WM

    Juni 15, 2025

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Anforderungen an eine Änderungskündigung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
    Rechtsformen

    Anforderungen an eine Änderungskündigung Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    adminBy adminApril 14, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Zusammenfassung der Entscheidung des LAG Köln vom 10.08.2023 – Az. 8 Sa 216/23

    I. Sachverhalt

    Der Kläger war seit dem 01.04.2015 bei der Beklagten, einem bundesweiten Anbieter für Autoglas-Reparaturen, als „Leiter Service-Center“ tätig. Im Zuge einer umfassenden Reorganisation der operativen Service-Struktur wurde die bisherige Hierarchieebene der Leiter Service-Center abgeschafft. Stattdessen wurden neue Rollen wie „Standortverantwortliche“ und „Service-Berater“ eingeführt.

    Am 20.09.2022 sprach die Beklagte eine Änderungskündigung aus, mit der das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2022 beendet und dem Kläger eine Weiterbeschäftigung als Service-Berater zu geänderten Bedingungen angeboten wurde. Unter anderem wurde ihm ein neues Aufgabenprofil, ein verändertes Gehaltssystem und der Ausschluss von der sogenannten „Hauserhöhung“ (einer freiwilligen Gehaltsanpassung) mitgeteilt. Der Kläger nahm das Angebot unter Vorbehalt an und klagte gegen die Änderungskündigung sowie auf Zahlung der nicht gewährten Hauserhöhung.

    II. Entscheidungsinhalt

    Das LAG Köln bestätigte die Vorinstanz (ArbG Köln, Urteil vom 29.11.2022 – 5 Ca 4429/22) im Wesentlichen und erklärte die Änderungskündigung für unwirksam. Zudem sprach es dem Kläger Ansprüche auf Zahlung der Hauserhöhung zu.

    1. Unwirksamkeit der Änderungskündigung

    a) Soziale Rechtfertigung (§§ 1 Abs. 2 S. 1, 2 KSchG)

    Für eine wirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bedarf es zunächst eines Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs für die bisherige Tätigkeit. Zudem muss das Änderungsangebot verhältnismäßig sein – d. h. es darf nur solche Änderungen enthalten, die zur Anpassung an die neue betriebliche Situation geeignet und erforderlich sind. Die Änderungen müssen sich dabei auf das Maß beschränken, das der Arbeitnehmer „billigerweise hinnehmen“ muss.

    Leitsatz (Redaktionell):
     „Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist.“ (unter Bezug auf BAG v. 02.03.2017 – 2 AZR 546/16)

    b) Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    Das Änderungsangebot der Beklagten enthielt neben der Tätigkeitsänderung auch die Streichung verschiedener Vergütungsbestandteile (z. B. Arbeitgeberzuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, Jahresprämie, Hauserhöhung). Diese wurden pauschal aufgehoben, ohne dass dargelegt wurde, dass sie zur Erreichung des betrieblichen Ziels erforderlich waren.

    Insbesondere der vollständige Ausschluss von der variablen Vergütung wurde als unverhältnismäßig bewertet, da hierfür keine betrieblichen Gründe vorlagen. Da bereits eine dieser Änderungen unverhältnismäßig war, war die gesamte Änderungskündigung unwirksam (vgl. BAG v. 21.09.2006 – 2 AZR 120/06).

    c) Unbestimmtheit des Änderungsangebots

    Das Gericht rügte ferner die mangelnde Bestimmtheit der neuen Arbeitsbedingungen: Der Umfang der Tätigkeitsveränderung sowie die exakte Zusammensetzung der Vergütung wurden nicht klar und widerspruchsfrei geregelt. Insbesondere war unklar, welche Vergütungsbestandteile fortgelten sollten und welche nicht.

    2. Anspruch auf Hauserhöhung

    a) Gesamtzusage als Anspruchsgrundlage

    Die Beklagte hatte mit E-Mail vom 21.07.2022 eine 5%ige Gehaltserhöhung („Hauserhöhung“) für alle anspruchsberechtigten Mitarbeitenden ab dem 01.07.2022 angekündigt. Dabei handelte es sich um eine Gesamtzusage, also ein einseitiges Leistungsversprechen an einen nach abstrakten Kriterien bestimmbaren Mitarbeiterkreis.

    b) Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der Kläger war nicht wirksam auf eine neue, von der Hauserhöhung ausgenommene Position versetzt worden. Da der ursprüngliche Arbeitsvertrag als Leiter Service-Center mangels wirksamer Änderungskündigung fortbestand, durfte er nicht von der Erhöhung ausgeschlossen werden. Eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung lag nicht vor, zumal die Hauserhöhung der Abmilderung der Inflation und der Anerkennung bisheriger Leistungen diente.

    III. Ergebnis

    Das LAG Köln stellte fest:

    • Die Änderungskündigung vom 20.09.2022 ist mangels Verhältnismäßigkeit und Bestimmtheit unwirksam (§§ 2, 1 Abs. 2 KSchG).
    • Der Kläger hat Anspruch auf Zahlung der Hauserhöhung für den Zeitraum von September 2022 bis April 2023 in Höhe von insgesamt 1.453,30 € brutto.
    • Die Berufung der Beklagten blieb weitgehend erfolglos, die Anschlussberufung des Klägers teilweise erfolgreich.
    • Die Revision wurde nicht zugelassen.

    Zitiervorschlag:
     LAG Köln, Urteil vom 10.08.2023 – 8 Sa 216/23, BeckRS 2023, 42694.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleaTENSION.life sammelt 3 Millionen ein – CGC Genomics erhält 1,7 Millionen – Trove übernimmt reverse.supply
    Next Article 2025 Steuerfristen, die deutsche Amerikaner wissen müssen
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in 64807 Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, Ri. Altheim- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Rechtsformen

    Blitzer in Bimöhlen, BAB 7, 112,400, Fahrtrichtung Hamburg- Fehleranfälliges Messsystem!

    Juni 15, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzierung

    Trade Republic: Kunden melden Probleme bei der Steuererklärung

    adminJuni 15, 2025
    Finanzieren

    Uran als großes Spiel aufgrund des Energiebedarfs von AI-geführtem Energy

    adminJuni 14, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Gigantismus: 880 Millionen Euro Preisgelder – so gewagt ist das Spiel der Fifa mit der Klub-WM

    Juni 15, 2025

    Guide to Founding and Managing a Registered Association (e.V.)

    Juni 15, 2025

    „Fractional Leadership“: Ein CEO über die Zukunft der Führung

    Juni 15, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.