Personen mit serbischer Staatsangehörigkeit, die im Ausland leben – insbesondere in Deutschland, Österreich oder der Schweiz – sehen sich oft mit der Frage konfrontiert, ob und wie eine ausländische gerichtliche Entscheidung (z. B. zur Scheidung, zum Sorgerecht oder zur Erbfolge) auch in Serbien wirksam ist. In diesem Beitrag erläutern wir das serbische Verfahren zur Anerkennung ausländischer Urteile, wann es notwendig ist und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind.
Was bedeutet „Anerkennung“ einer ausländischen Gerichtsentscheidung?
Damit eine ausländische Gerichtsentscheidung in Serbien rechtlich Wirkung entfalten kann (z. B. im serbischen Personenstandsregister eingetragen oder vollstreckt wird), muss sie durch ein serbisches Gericht anerkannt werden. Dieses Verfahren nennt sich „Erkenntnisverfahren“ (Postupak priznanja strane sudske odluke).
In welchen Fällen ist eine Anerkennung erforderlich?
Eine Anerkennung ist insbesondere erforderlich bei:
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Scheidungsurteilen (zum Zwecke der Eintragung in das serbische Heiratsregister),
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Sorgerechts- oder Umgangsregelungen,
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Erbschein oder anderen Entscheidungen über die Erbfolge,
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Entscheidungen über Unterhaltsansprüche,
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Adoptionsurteilen,
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Entscheidungen über das Eigentum an Vermögenswerten.
Wer stellt den Antrag auf Anerkennung?
Jede Partei, die ein rechtliches Interesse an der Anerkennung der Entscheidung hat, kann einen Antrag stellen – in der Praxis sind das meist:
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die geschiedenen Ehegatten,
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Erben,
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Eltern bei Sorgerechtsfragen,
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oder deren Bevollmächtigte.
Der Antrag wird beim zuständigen Obergericht (Viši sud) in Serbien eingereicht.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Für die Anerkennung werden folgende Unterlagen benötigt:
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Die ausländische gerichtliche Entscheidung (rechtskräftig und vollständig),
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Nachweis der Rechtskraft (z. B. Bestätigung des Gerichts),
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beglaubigte Übersetzung der Entscheidung ins Serbische,
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Personenstandsdokumente (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde),
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eventuell eine Vollmacht, falls der Antrag durch einen Anwalt gestellt wird.
In bestimmten Fällen ist auch eine Apostille oder eine Legalisation des Urteils erforderlich – abhängig davon, ob zwischen Serbien und dem betreffenden Staat ein entsprechendes Abkommen besteht (z. B. Haager Apostille-Konvention).
Wann wird eine Entscheidung nicht anerkannt?
Eine ausländische gerichtliche Entscheidung wird nicht anerkannt, wenn:
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sie gegen die öffentliche Ordnung (ordre public) in Serbien verstößt,
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dem unterlegenen Beteiligten das rechtliche Gehör nicht gewährt wurde,
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die Entscheidung mit einem bereits in Serbien gefällten rechtskräftigen Urteil unvereinbar ist,
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die Zuständigkeit des ausländischen Gerichts nicht den serbischen Regeln der internationalen Zuständigkeit entspricht.
Wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?
Das Verfahren dauert in der Regel zwischen 2 und 6 Monaten manchmal auch länger, abhängig von der Komplexität des Falls und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. In Streitfällen oder bei Formmängeln kann sich das Verfahren verlängern.
Was sind die rechtlichen Folgen der Anerkennung?
Nach erfolgter Anerkennung hat die ausländische Entscheidung dieselbe Wirkung wie ein in Serbien gefälltes Urteil. Zum Beispiel:
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Ein ausländisches Scheidungsurteil kann ins serbische Heiratsregister eingetragen werden,
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Sorgerechtsregelungen können von serbischen Behörden beachtet werden,
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Ein Erbschein aus Deutschland kann als Grundlage für Grundbucheintragungen in Serbien dienen.
Fazit
Die Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen ist ein notwendiger und geregelter Prozess, um die rechtliche Wirkung solcher Urteile auch in Serbien sicherzustellen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig einen im serbischen Recht versierten Anwalt mit der Antragstellung zu beauftragen.
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