Wenn Kund:innen Waren im Onlinehandel zurückschicken wollen, gilt normalerweise die 14-Tage-Frist, in der sie vom Widerruf Gebrauch machen können. Amazon war hier – quasi als Gradmesser für die gesamte Branche – in der Vergangenheit sehr großzügig und gewährte den Verbraucher:innen eine freiwillige Rückgabegarantie von 30 Tagen. Diese mussten übrigens auch die Marketplace-Händler:innen gleichermaßen einräumen, da die Kund:innen ja plattformübergreifend gleich behandelt werden sollten.
Jetzt macht Amazon hier einen Rückzieher, der vielen Kund:innen nicht behagen dürfte. Das Unternehmen hat gegenüber den Marketplace-Händler:innen angeküdigt, dass die freiwillige Rückgabegarantie bei zehn weiteren Artikelgruppen abgeschafft wird. Das betrifft Bücher, Software, Video (nicht-physisch), aber auch Spielwaren, Baumarktartikel und Küchenutensilien, weiterhin elektronische Geräte für die Körperpflege, Waren aus der Home-Entertainment-Abteilung sowie Elektrogroßgeräte sowie Waren aus dem Bereich Auto- und Motorradzubehör. Betreffen wird dies alle Lieferungen ab dem 23. Juni, also schon kommende Woche in Kraft treten.
Schon seit Mai vergangenen Jahres hatte es mehrfach Einschränkungen gegeben, so war das Inventar aus Kamera & Foto, Elektronik, Computer, Bürobedarf & Schreibwaren sowie Musik, Videos & DVDs und Videospiele bereits von der 30-Tages-Frist ausgeschlossen worden.
Amazon wird als Händler wieder ein Stück weniger attraktiv
Wichtig ist dabei inzwischen angesichts der unübersichtlichen Regelung, zu wissen, wofür die großzügigere Rücksenderegelung überhaupt noch gilt. Und ja, es bleiben tatsächlich noch einige Abteilungen, die unter die freiwillige Rückgabegarantie fallen: Sport, Garten & Freizeit, Möbel, Drogerie & Körperpflege, , Beauty, Babybedarf, Lebensmittel, Bier, Wein und Spirituosen, Haustierbedarf, Bekleidung, Schuhe & Uhren, Koffer, Rucksäcke & Taschen, Schmuck sowie die Amazon-eigenen Geräte von Kindle bis Echo. Warum Amazon gerade hier großzügiger ist, bleibt das Geheimnis des Handelsunternehmens.
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An einigen dieser Warengruppen wird aber eine andere Einschränkung deutlich: Natürlich sind bestimmte hygienespezifische Artikel oder verderbliche Waren von der Rückgabe ausgeschlossen, was vor allem den Lebensmittelbereich, aber auch Beauty und Babybedarf betreffen dürfte.
Die Händler:innen begrüßen dagegen vielfach die neuen Einschränkungen bei den Rückgabefristen. Sie müssen jetzt nur noch die üblichen gesetzlichen Widerrufsrechte gewähren, was in vielen Fällen die Rücksendungen verringern dürfte. Verbraucher:innen sollten mehr denn je auf die im Amazon-Konto angegebenen Rückgaberegelungen schauen, wenn sie möglicherweise planen, eine Ware zu retournieren. Alles in allem ist das aber einmal mehr ein Schritt, mit dem der ansonsten als großzügig bekannte Amazon-Service weniger attraktiv wird.