Eines der ursprünglichen Verkaufsargumente von Abonnement-Streaming-Diensten wie Amazon Prime Video war werbefreies Ansehen, aber das hat sich letztes Jahr geändert und zahlende Kunden erhalten jetzt auch Werbung. Ein deutsches Gericht hat nun entschieden, dass diese Praxis illegal ist.
Das Landgericht München hat entschieden, dass der US-amerikanische E-Commerce-Riese Amazon Anfang 2024 rechtswidrig gehandelt hat, als er die Bedingungen seines Video-Streaming-Dienstes Prime änderte und damit begann, deutschen Abonnenten Werbespots zu zeigen und höhere Preise für werbefreie Dienste zu verlangen.
Die Beschwerde war vom Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Amazon eingereicht worden. Das Gericht entschied, dass das Unternehmen nun „Korrekturschreiben“ an Kunden versenden solle.
Die Verbraucherzentrale ist der Ansicht, dass das Urteil zeigt, dass deutsche Kunden einen Anspruch auf weiterhin werbefreie Dienste ohne zusätzliche Kosten haben.
Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und Amazon kann gegen die Entscheidung Berufung bei einem höheren Gericht einlegen. Ein Unternehmenssprecher sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir werden das Urteil prüfen und über unsere nächsten Schritte entscheiden.“
Hintergrund ist, dass Amazon Prime-Video-Kunden Anfang 2024 per E-Mail mitgeteilt hat, dass sie nun nur noch eingeschränkte Werbung auf der Streaming-Plattform sehen würden oder für den werbefreien Service 2,99 Euro pro Monat zusätzlich bezahlen könnten.
Der Richter hielt die E-Mail für irreführend. Dem Urteil zufolge habe Amazon so getan, als ob es das Recht hätte, die Bedingungen seiner Verträge mit Kunden einseitig zu ändern, doch weder die Nutzungsbedingungen noch das deutsche Recht ließen solche einseitigen Änderungen zu.
Das Gericht stellte fest, dass der Kunde bei Vertragsabschluss ein werbefreies Angebot erstellt hatte. Amazon hat den werbefreien Dienst faktisch „vertragspflichtig“ gemacht, daher muss das Unternehmen dies auch beibehalten.
Ramona Popp, Geschäftsführerin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, sagte, das Urteil zeige „, dass zusätzliche Werbung auf Amazon Prime Video ohne die Beteiligung der betroffenen Verbraucher nicht zulässig ist.“
Nach Angaben des Consumer Affairs Center können Mitglieder Prime weiterhin werbefrei und „ohne zusätzliche Kosten“ nutzen.
Amazon ist anderer Meinung und sagt: „Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit seinen Schlussfolgerungen nicht einverstanden“, sagte ein Sprecher.
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Deutscher Verbraucherschutz und Verbraucherschutz
Deutschland legt großen Wert auf Verbraucherschutz, und wenn das Urteil Bestand hat, könnte es als Beispiel dafür angesehen werden, wie das deutsche Grundgesetz Unternehmen vor ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kunden schützt.
Als Abonnement-Streaming-Dienste wie Netflix und Amazon Prime Video zum ersten Mal populär wurden, war werbefreies Fernsehen eines ihrer Hauptverkaufsargumente. Doch seitdem sind auf vielen Streaming-Plattformen immer mehr Werbespots zur Norm geworden und Unternehmen verlangen oft einen Aufschlag für werbefreie Dienste.
Ensitification, ein vom kanadischen Autor Corey Doctorow geprägter Begriff, bezieht sich auf ein Muster, bei dem Online-Produkte und -Dienste mit der Zeit schlechter werden, während die Kosten für ihre Nutzung steigen.
Mit der zunehmenden Bedeutung von Online-Tools im modernen Leben ist der Wandel zu einem weithin anerkannten Phänomen geworden und wird als praktisch unvermeidbare Kraft angesehen.
Allerdings können deutsche Gerichte bei der Verletzung von Verbraucherrechten als Schutzinstanz tätig werden.
Anfang des Jahres entschied ein deutsches Gericht, dass Netflix einem Mann, der seine Abonnementpreise erhöht hat, eine Entschädigung zahlen muss.
Bericht der DPA verfügbar
