Rechtsanwalt Reime informiert:
Am 24. April 2025 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine förmliche Verbraucherwarnung gegen die MABEWO HOLDING SE. Die Behörde hegt den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Gesellschaft in Deutschland eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten hat. Anhaltspunkte für eine gesetzliche Ausnahme von der Prospektpflicht lägen laut BaFin nicht vor.
Hintergrund der BaFin-Warnung
In Deutschland ist das öffentliche Angebot von Wertpapieren nur zulässig, wenn zuvor ein vollständiger und von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde (Art. 3 Abs. 1 EU-Prospektverordnung). Verstöße dagegen stellen schwerwiegende Pflichtverletzungen dar und sind nach § 24 WpPG bußgeldbewehrt – mit Geldbußen bis zu fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Umsatzes des letzten Geschäftsjahres.
Zudem haften Anbieter und Prospektverantwortliche für Schäden infolge der fehlenden Prospektveröffentlichung (§ 14 WpPG).
Ein fehlender Prospekt kann insbesondere für Privatanleger schwerwiegende Risiken bedeuten, da diese damit ohne die gesetzlich vorgesehene vollständige Information investiert haben.
Rechtliche Bedeutung für Aktionäre und ehemalige Inhaber von Partizipationsscheinen
Aktionäre, die Aktien der MABEWO HOLDING SE im Rahmen eines öffentlichen Angebots gezeichnet haben, könnten schadensersatzberechtigt sein. Auch ehemalige Partizipationsscheininhaber, die im Rahmen von Umwandlungsangeboten oder anderen Übertragungen Aktien erhalten haben oder hätten erhalten sollen, sollten genau prüfen lassen, ob ihnen daraus Ansprüche zustehen.
Relevant sind insbesondere:
- Schadensersatzansprüche wegen fehlenden Prospekts (§ 14 WpPG)
- Anfechtungsrechte oder Rückabwicklungsansprüche aus ergänzender Vertragsauslegung
- Schadensersatz aus culpa in contrahendo (c.i.c.) wegen fehlerhafter Aufklärung
- Verletzung der allgemeinen Wohlverhaltenspflichten nach § 63 WpHG bei beratungsgebundenen Angeboten
Zudem kann ein Verstoß gegen die Prospektpflicht Indizwirkung für die unseriöse Geschäftstätigkeit der Emittentin entfalten. Anleger sollten auch ihre Stellung in etwaigen Insolvenzverfahren strategisch vorbereiten.
Handlungsempfehlung von Rechtsanwalt Reime
- Sichern Sie alle Unterlagen: Zeichnungsscheine, Überweisungsbelege, E-Mail-Korrespondenz und Informationsmaterialien sollten lückenlos dokumentiert werden.
- Lassen Sie Ihre individuellen Erwerbsumstände rechtlich prüfen: Nur so kann die Eintrittswahrscheinlichkeit von Schadensersatzansprüchen sicher beurteilt werden.
- Beteiligung an einer Interessenbündelung: Bei Massenverfahren können Kosten optimiert und die Schlagkraft erhöht werden.
- Verjährungsfristen beachten: Erste Fristen könnten bereits ab Kenntnis der fehlenden Prospektveröffentlichung zu laufen beginnen (§ 14 Abs. 4 WpPG, §§ 195, 199 BGB).
Einschätzung
Der Vorgang um die MABEWO HOLDING SE reiht sich in eine Vielzahl von Kapitalmarktverstößen ein, die in der Praxis häufig mit finanziellen Verlusten für Anleger enden. Die BaFin-Warnung ist ein ernstzunehmendes Signal. Sie ersetzt jedoch keine individuelle Rechtsberatung, da viele Detailfragen – etwa zu den jeweiligen Erwerbsumständen und dem Schutzumfang – einer sorgfältigen juristischen Aufarbeitung bedürfen.
Erkennbar falscher Berater
https://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Josten
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/teldafax-chronik-die-schande-der-strom-branche/12390960.html
Fragen & Fristen
Für alle, die Fragen oder Bedenken haben, bietet RA Jens Reime eine kostenfreie Hotline unter der Nummer
0800 72 73 463
an. Dies soll den Anlegern die Möglichkeit geben, sich fundierte Informationen zu beschaffen und die richtigen Entscheidungen für ihre Investitionen zu treffen.
Die Anwaltskanzlei Reime bleibt auch weiterhin bestrebt, die Interessen der Anleger zu schützen und ihnen mit ihrem Fachwissen und ihrer langjährigen Erfahrung zur Seite zu stehen.
Was ist nun zu tun?
Wir prüfen Ihre Dokumente (Zeichnungsscheine) vor Mandatserteilung kostenfrei!
Wir benötigen von Ihnen später auch die Daten zur Rechtsschutzversicherung.
REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei
Wir vertreten und beraten Betroffene und haben uns zu den Hintergründen eine umfassende Expertise für unsere Mandanten / Interessengemeinschaft erarbeitet. Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.
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Die Expertise der Anwaltskanzlei Reime erstreckt sich über eine Vielzahl von komplexen Kapitalmarktthemen, in denen sie die Interessen der Anleger mit Engagement und Sachverstand vertritt. Ihr fundiertes Wissen und ihre umfangreiche Erfahrung machen sie zu einem vertrauenswürdigen Partner für alle, die Unterstützung in Finanzfragen benötigen.