Wie Privatpersonen unbeabsichtigt in strafbare Handlungen geraten können
Geldwäsche ist ein krimineller Vorgang, bei dem illegale Einnahmen in den regulären Finanzkreislauf eingeschleust werden, um ihre wahre Herkunft zu verschleiern und die Strafverfolgung zu erschweren. Ziel ist es, das „schmutzige“ Geld als legal erscheinen zu lassen.
Um das zu erreichen, wird es über verschiedene Stationen wie Konten, Unternehmen oder Ländergrenzen hinweg bewegt. Laut § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt es sich dabei um eine Straftat nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Doch nicht nur Kriminelle begehen diesen Tatbestand – auch Privatpersonen können schnell unwissentlich darin verwickelt werden.
Was hinter dem Prinzip der Geldwäsche steckt
Der Vorgang der Geldwäsche dient dazu, illegale Vermögenswerte unauffindbar zu machen. Nach einem international anerkannten Modell – u. a. von den Vereinten Nationen – verläuft dieser Prozess in drei typischen Phasen:
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Platzierungsphase (Placement): Das aus Straftaten stammende Bargeld wird in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht. Eine verbreitete Methode ist das sogenannte „Smurfing“, bei dem hohe Geldbeträge in kleinere Summen gestückelt und über Strohleute sowie Scheinfirmen auf Konten eingezahlt werden. Hierbei kommen oft Glücksspiel, Online-Betrug, Wechselstuben oder Sportwetten zum Einsatz. Diese Konten sind oft auf Dritte registriert oder befinden sich im Ausland.
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Verschleierungsphase (Layering): In dieser Phase geht es darum, jede Verbindung zur ursprünglichen Straftat zu verschleiern. Dies geschieht durch komplexe, grenzüberschreitende Finanztransaktionen. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit zu unterbinden. Häufig werden undurchsichtige Firmenkonstrukte oder Personen wie Notare oder Anwälte eingeschaltet, um die Transaktionen legal erscheinen zu lassen.
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Integrationsphase: In einem letzten Schritt wird das nun scheinbar saubere Geld in legale Geschäftsbereiche investiert – etwa in Immobilien, Gastronomie, Luxusartikel oder Spielhallen. Besonders attraktiv sind Branchen mit hohem Bargeldaufkommen, bei denen sich Geldflüsse schwer kontrollieren lassen. So gelangt das Kapital wieder in den legalen Umlauf und steht dem Täter als „legales“ Vermögen zur Verfügung.
Wie unbeteiligte Personen in Geldwäsche-Aktivitäten verstrickt werden
Kriminelle bedienen sich gerne sogenannter „Money Mules“ – ahnungsloser Dritter, über deren Konten sie ihr Geld schleusen. Über soziale Netzwerke oder Online-Kleinanzeigen werden gefälschte Jobangebote verbreitet, in denen hohe Provisionen versprochen werden – meist unter Bezeichnungen wie „Finanzmanager“, „Transferagent“ oder „Treuhänder“. Bewerber benötigen lediglich ein Girokonto und werden angewiesen, eingehende Gelder rasch weiterzuleiten – per Bargeldtransfer, Western Union oder durch Umtausch in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Monero.
Obwohl viele dieser Helfer sich der Illegalität nicht bewusst sind, können sie sich laut Gesetz wegen Geldwäsche strafbar machen – mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
So schützen Sie sich vor Missbrauch
Wenn Ihnen ungewöhnlich lukrative Jobangebote ohne fachliche Anforderungen unterbreitet werden, insbesondere wenn Sie Ihr privates Konto zur Verfügung stellen sollen, ist höchste Vorsicht geboten. Seriöse Unternehmen fordern niemals, Gelder für Dritte zu empfangen oder weiterzuleiten. Erhalten Sie unerwartet Geld auf Ihr Konto mit der Aufforderung zur Weiterleitung, informieren Sie sofort Ihre Bank oder die Polizei – das könnte ein Geldwäscheversuch sein.
Verdächtige Anzeichen für Geldwäsche
Je ungewöhnlicher ein Angebot oder Geschäftsmodell erscheint, desto eher handelt es sich um einen möglichen Geldwäscheversuch. Typische Warnsignale:
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Unklare oder gefälschte Identitätsangaben
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Beteiligung von Personen mit Sitz in Risikostaaten
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Transaktionen über eine Vielzahl von Konten – oft auch international
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Barzahlungen über 10.000 Euro, insbesondere ohne nachvollziehbaren Geldnachweis
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Käufe und Verkäufe zu deutlich vom Marktwert abweichenden Preisen
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Scheinbar unnötig komplexe Firmenstrukturen oder -gründungen
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Beteiligung von Strohmännern, Briefkastenfirmen oder Offshore-Gesellschaften
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Häufiges Auftreten von Bargeld-intensiven Unternehmen wie Autohändler, Spielotheken, Handyshops oder Imbisse
Behörden wie die Bundesnotarkammer, die Financial Action Task Force (FATF) oder das Geldwäschegesetz geben umfassende Hinweise, woran Sie Geldwäsche erkennen können.
Was tun bei Geldwäscheverdacht?
Wenn Sie glauben, dass eine Transaktion verdächtig ist, können Sie jederzeit Anzeige bei der Polizei erstatten. Für bestimmte Berufsgruppen wie Banken, Immobilienmakler oder Notare besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, Auffälligkeiten der FIU (Financial Intelligence Unit) zu melden. In diesem Fall muss die Identität des Kunden überprüft und die Transaktion ggf. gestoppt werden, bis der Sachverhalt geklärt ist.
Rechtliche Folgen bei unbeabsichtigter Beteiligung
Geldwäsche ist nach § 261 StGB strafbar – mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren, bei schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Auch wer ohne Vorsatz handelt, aber leichtsinnig agiert – etwa durch unkritisches Annehmen fragwürdiger Jobangebote oder die Beteiligung an dubiosen Geldtransaktionen – kann ggf. belangt werden.
Ebenso kann es zu Problemen kommen, wenn größere Bargeldgeschäfte (ab 10.000 Euro) ohne Herkunftsnachweis durchgeführt werden. Eine kommende EU-Verordnung, die ab Mitte 2027 in Kraft treten soll, sieht noch strengere Regeln vor: Bereits bei Barzahlungen über 10.000 Euro drohen dann Konsequenzen – unabhängig von weiteren Umständen.
Was Banken bereits heute prüfen
Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Kunden und Transaktionen zu beobachten. Bei ungewöhnlichen Einzahlungen – bereits ab etwa 2.500 Euro – können Rückfragen entstehen. Werden verdächtige Vorgänge festgestellt, kann das Konto eingefroren oder sogar geschlossen werden. Zur Klärung der Geldherkunft helfen in solchen Fällen Nachweise wie Kontoauszüge, Rechnungen, Schenkungsverträge oder Testamente.
Juristische Unterstützung bei Geldwäscheverdacht
Unsere Kanzlei Lenné vertritt Mandanten, deren Konten wegen eines Geldwäscheverdachts gesperrt oder geschlossen wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Wenn Sie plötzlich ins Visier der Strafverfolgung geraten, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.
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