Close Menu

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    What's Hot

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    Juni 13, 2025

    Miguel López: Thyssenkrupp-Chef erhält Vertragsverlängerung

    Juni 13, 2025

    Gossip & VC-Internas: Wie Fake-Accounts die Startup-Bubble trollen

    Juni 13, 2025
    Facebook X (Twitter) Instagram
    Gründer Aktuell
    • Heim
    • Planen
      • Geschäftsideen
      • Geschäftspläne
      • Marktforschung
      • Startup-Tools
      • Franchise
    • Gründen
      • Rechtsformen
      • Unternehmensregistrierung
      • Geschäftskonten
      • Kleinunternehmen
      • Markenregistrierung
    • Wachsen
      • Marketing
      • Skalierung
      • Soziale Medien
      • Kundenbindung
      • E-Commerce
    • Finanzieren
      • Finanzierung
      • Kredite
      • Cashflow
      • Zuschüsse
      • Angel-Investoren
    • Tools
    Gründer Aktuell
    Home » Achtung Geldwäsche – Strafrechtsanwalt aus Leverkusen warnt
    Rechtsformen

    Achtung Geldwäsche – Strafrechtsanwalt aus Leverkusen warnt

    adminBy adminJuni 13, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
    Share Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Reddit Telegram Email
    Share
    Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email


    Wie Privatpersonen unbeabsichtigt in strafbare Handlungen geraten können

    Geldwäsche ist ein krimineller Vorgang, bei dem illegale Einnahmen in den regulären Finanzkreislauf eingeschleust werden, um ihre wahre Herkunft zu verschleiern und die Strafverfolgung zu erschweren. Ziel ist es, das „schmutzige“ Geld als legal erscheinen zu lassen. 

    Um das zu erreichen, wird es über verschiedene Stationen wie Konten, Unternehmen oder Ländergrenzen hinweg bewegt. Laut § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt es sich dabei um eine Straftat nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Doch nicht nur Kriminelle begehen diesen Tatbestand – auch Privatpersonen können schnell unwissentlich darin verwickelt werden.

    Was hinter dem Prinzip der Geldwäsche steckt

    Der Vorgang der Geldwäsche dient dazu, illegale Vermögenswerte unauffindbar zu machen. Nach einem international anerkannten Modell – u. a. von den Vereinten Nationen – verläuft dieser Prozess in drei typischen Phasen:

    1. Platzierungsphase (Placement): Das aus Straftaten stammende Bargeld wird in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht. Eine verbreitete Methode ist das sogenannte „Smurfing“, bei dem hohe Geldbeträge in kleinere Summen gestückelt und über Strohleute sowie Scheinfirmen auf Konten eingezahlt werden. Hierbei kommen oft Glücksspiel, Online-Betrug, Wechselstuben oder Sportwetten zum Einsatz. Diese Konten sind oft auf Dritte registriert oder befinden sich im Ausland.

    2. Verschleierungsphase (Layering): In dieser Phase geht es darum, jede Verbindung zur ursprünglichen Straftat zu verschleiern. Dies geschieht durch komplexe, grenzüberschreitende Finanztransaktionen. Ziel ist es, die Nachvollziehbarkeit zu unterbinden. Häufig werden undurchsichtige Firmenkonstrukte oder Personen wie Notare oder Anwälte eingeschaltet, um die Transaktionen legal erscheinen zu lassen.

    3. Integrationsphase: In einem letzten Schritt wird das nun scheinbar saubere Geld in legale Geschäftsbereiche investiert – etwa in Immobilien, Gastronomie, Luxusartikel oder Spielhallen. Besonders attraktiv sind Branchen mit hohem Bargeldaufkommen, bei denen sich Geldflüsse schwer kontrollieren lassen. So gelangt das Kapital wieder in den legalen Umlauf und steht dem Täter als „legales“ Vermögen zur Verfügung.

    Wie unbeteiligte Personen in Geldwäsche-Aktivitäten verstrickt werden

    Kriminelle bedienen sich gerne sogenannter „Money Mules“ – ahnungsloser Dritter, über deren Konten sie ihr Geld schleusen. Über soziale Netzwerke oder Online-Kleinanzeigen werden gefälschte Jobangebote verbreitet, in denen hohe Provisionen versprochen werden – meist unter Bezeichnungen wie „Finanzmanager“, „Transferagent“ oder „Treuhänder“. Bewerber benötigen lediglich ein Girokonto und werden angewiesen, eingehende Gelder rasch weiterzuleiten – per Bargeldtransfer, Western Union oder durch Umtausch in Kryptowährungen wie Bitcoin oder Monero.

    Obwohl viele dieser Helfer sich der Illegalität nicht bewusst sind, können sie sich laut Gesetz wegen Geldwäsche strafbar machen – mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.

    So schützen Sie sich vor Missbrauch

    Wenn Ihnen ungewöhnlich lukrative Jobangebote ohne fachliche Anforderungen unterbreitet werden, insbesondere wenn Sie Ihr privates Konto zur Verfügung stellen sollen, ist höchste Vorsicht geboten. Seriöse Unternehmen fordern niemals, Gelder für Dritte zu empfangen oder weiterzuleiten. Erhalten Sie unerwartet Geld auf Ihr Konto mit der Aufforderung zur Weiterleitung, informieren Sie sofort Ihre Bank oder die Polizei – das könnte ein Geldwäscheversuch sein.

    Verdächtige Anzeichen für Geldwäsche

    Je ungewöhnlicher ein Angebot oder Geschäftsmodell erscheint, desto eher handelt es sich um einen möglichen Geldwäscheversuch. Typische Warnsignale:

    • Unklare oder gefälschte Identitätsangaben

    • Beteiligung von Personen mit Sitz in Risikostaaten

    • Transaktionen über eine Vielzahl von Konten – oft auch international

    • Barzahlungen über 10.000 Euro, insbesondere ohne nachvollziehbaren Geldnachweis

    • Käufe und Verkäufe zu deutlich vom Marktwert abweichenden Preisen

    • Scheinbar unnötig komplexe Firmenstrukturen oder -gründungen

    • Beteiligung von Strohmännern, Briefkastenfirmen oder Offshore-Gesellschaften

    • Häufiges Auftreten von Bargeld-intensiven Unternehmen wie Autohändler, Spielotheken, Handyshops oder Imbisse

    Behörden wie die Bundesnotarkammer, die Financial Action Task Force (FATF) oder das Geldwäschegesetz geben umfassende Hinweise, woran Sie Geldwäsche erkennen können.

    Was tun bei Geldwäscheverdacht?

    Wenn Sie glauben, dass eine Transaktion verdächtig ist, können Sie jederzeit Anzeige bei der Polizei erstatten. Für bestimmte Berufsgruppen wie Banken, Immobilienmakler oder Notare besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, Auffälligkeiten der FIU (Financial Intelligence Unit) zu melden. In diesem Fall muss die Identität des Kunden überprüft und die Transaktion ggf. gestoppt werden, bis der Sachverhalt geklärt ist.

    Rechtliche Folgen bei unbeabsichtigter Beteiligung

    Geldwäsche ist nach § 261 StGB strafbar – mit Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren, bei schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Auch wer ohne Vorsatz handelt, aber leichtsinnig agiert – etwa durch unkritisches Annehmen fragwürdiger Jobangebote oder die Beteiligung an dubiosen Geldtransaktionen – kann ggf. belangt werden.

    Ebenso kann es zu Problemen kommen, wenn größere Bargeldgeschäfte (ab 10.000 Euro) ohne Herkunftsnachweis durchgeführt werden. Eine kommende EU-Verordnung, die ab Mitte 2027 in Kraft treten soll, sieht noch strengere Regeln vor: Bereits bei Barzahlungen über 10.000 Euro drohen dann Konsequenzen – unabhängig von weiteren Umständen.

    Was Banken bereits heute prüfen

    Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, Kunden und Transaktionen zu beobachten. Bei ungewöhnlichen Einzahlungen – bereits ab etwa 2.500 Euro – können Rückfragen entstehen. Werden verdächtige Vorgänge festgestellt, kann das Konto eingefroren oder sogar geschlossen werden. Zur Klärung der Geldherkunft helfen in solchen Fällen Nachweise wie Kontoauszüge, Rechnungen, Schenkungsverträge oder Testamente.

    Juristische Unterstützung bei Geldwäscheverdacht

    Unsere Kanzlei Lenné vertritt Mandanten, deren Konten wegen eines Geldwäscheverdachts gesperrt oder geschlossen wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft. Wenn Sie plötzlich ins Visier der Strafverfolgung geraten, stehen wir Ihnen mit rechtlicher Beratung zur Seite. Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch.

    Die Strafverteidiger der Anwaltskanzlei Lenné unterstützen mit Strafverteidigung in und rund um Leverkusen – in einem kostenlosen Erstgespräch klären wir alle Möglichkeiten und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte. Oder besuchen Sie unsere Sonderseite https://polizei-akteneinsicht.de/ , wenn Sie bereits Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten haben.



    Source link

    Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
    Previous ArticleInsolvenz und drohender Totalverlust – Was Anleger jetzt tun können
    Next Article Bafin warnt! Es eilt! Anwaltsinfo
    admin
    • Website

    Related Posts

    Rechtsformen

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    Juni 13, 2025
    Rechtsformen

    Die gefährliche Lücke beim Online-Betrug

    Juni 13, 2025
    Rechtsformen

    Die teure Falle falscher Angaben im Antrag

    Juni 13, 2025
    Add A Comment
    Leave A Reply Cancel Reply

    Top Posts

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Latest Reviews
    Finanzierung

    Gossip & VC-Internas: Wie Fake-Accounts die Startup-Bubble trollen

    adminJuni 13, 2025
    Cashflow

    „Deezer Deal Deal ist Tot“: Walmhull McMclaain Innere Straight Gefar Rich Warterkan

    adminJuni 13, 2025
    Finanzierung

    N26 gerät erneut ins Visier der Bafin – diesmal wegen einer Tochterfirma

    adminJuni 13, 2025

    Subscribe to Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Am beliebtesten

    In Nashville werden Artefakte von Bob Dylan versteigert

    Januar 15, 202511 Views

    Der Leerverkäufer Nathan Anderson schließt Hindenburg Research

    Januar 15, 20257 Views

    Byd-Aktie Auf Rekordjagd: Neue Technologie und Europa-StrategieBeflügelndenkurs

    Mai 20, 20255 Views
    Unsere Auswahl

    Bestimmtheit eines Klageantrags auf Überlassung einer Kopie von E-Mails – BAG 27/04/2021 – 2 AZR 342/20

    Juni 13, 2025

    Miguel López: Thyssenkrupp-Chef erhält Vertragsverlängerung

    Juni 13, 2025

    Gossip & VC-Internas: Wie Fake-Accounts die Startup-Bubble trollen

    Juni 13, 2025

    Abonnieren Sie Updates

    Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie nie unsere neuesten Nachrichten.

    Abonnieren Sie meinen Newsletter für neue Beiträge und Tipps. Bleiben Sie auf dem Laufenden!

    Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest
    • Homepage
    • Contact Us
    • Datenschutzerklärung
    • DMCA
    • Terms & Condition
    • Über uns
    • Werben auf Gründer Aktuell
    © 2025 gruender-aktuell. Designed by gruender-aktuell.

    Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.