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    Home » Achtung bei „Jobangeboten“ mit Geldweiterleitung!
    Rechtsformen

    Achtung bei „Jobangeboten“ mit Geldweiterleitung!

    adminBy adminJuni 11, 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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    Datenmissbrauch, Geldwäscheverdacht und Rückzahlungsansprüche: Wer über die Website zukunftspartner.digital Geld im Auftrag Dritter weiterleitet, riskiert nicht nur strafrechtliche Konsequenzen – sondern auch die eigene finanzielle Existenz.

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt aktuell eindringlich vor der Website zukunftspartner.digital. Dort werden angeblich lukrative Jobangebote beworben – meist als vermeintlich einfache Heimarbeit. 

    Der Inhalt:

    Man solle „Zahlungen für Kunden abwickeln“ oder als „regionaler Finanzverwalter“ Geldbeträge über das eigene Konto weiterleiten.

    Was als seriöse Nebentätigkeit erscheint, kann schnell zu einem Albtraum werden: Die Tätigkeit ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) – und strafbar, wenn sie ohne Erlaubnis erfolgt.

    Ich bin Anna Orlowa, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Ich vertrete bundesweit Mandantinnen und Mandanten, die durch solche Fake-Job-Angebote geschädigt wurden – und kläre in diesem Beitrag, was hinter der Warnung steckt, welche Risiken drohen und was Betroffene jetzt tun sollten.

    Was genau ist das Problem bei zukunftspartner.digital?

    Die Website zukunftspartner.digital wirbt mit Angeboten wie:

    • „Verdienen Sie bequem von zu Hause“
    • „Flexibler Nebenjob mit Zukunft“
    • „Zahlungen abwickeln für internationale Kunden“

    Die Tätigkeit besteht darin, dass Arbeitssuchende ihre eigenen Konten zur Verfügung stellen, um angeblich „Kundengelder weiterzuleiten“.

    In Wahrheit werden diese Konten oft für betrügerische Transaktionen genutzt – z. B. im Zusammenhang mit:

    • Krypto-Betrug,
    • Romance-Scam,
    • Investmentbetrug oder
    • Phishing-Angriffen.

    Die rechtliche Folge:

    Wer solche Zahlungen über das eigene Konto vornimmt, betreibt erlaubnispflichtige Zahlungsdienste nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG – und macht sich strafbar, wenn keine Lizenz vorliegt (§ 63 ZAG).

    Was droht den „Job-Annehmern“?

    Auch wenn die Täter im Hintergrund agieren – die Konto-Inhaber haften persönlich, wenn:

    • Rückzahlungen gefordert werden (z. B. durch Opfer des Betrugs),
    • sie Teil eines Geldwäschesystems werden,
    • oder die Ermittlungsbehörden einschreiten.

    Viele meiner Mandantinnen und Mandanten berichten, dass sie:

    • plötzlich mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert wurden,
    • ihr Konto gesperrt wurde,
    • oder Schadensersatzforderungen Dritter erhielten.

    Hinzu kommt: Die angeblichen Arbeitgeber speichern persönliche Daten, Passkopien oder Adressen – mit hohem Missbrauchspotenzial.

    Was Sie tun sollten, wenn Sie betroffen sind

    Wenn Sie auf der Website zukunftspartner.digital ein solches „Jobangebot“ angenommen haben oder Ihre Daten bereits weitergegeben haben, sollten Sie jetzt handeln:

    1. Sofortiger Zahlungsstopp

    Keine weiteren Überweisungen tätigen. Sofort das Konto sperren lassen, falls Zugriff durch Dritte möglich ist.

    2. Beweise sichern

    Sichern Sie E-Mails, Screenshots der Website, den angeblichen Arbeitsvertrag, Chatverläufe oder Zahlungsnachweise.

    3. Strafanzeige erstatten

    Die BaFin rät ausdrücklich dazu, die Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Formulierung einer Anzeige.

    4. Zivilrechtliche Absicherung

    Ich prüfe, ob Rückzahlungsforderungen abwehrbar sind, welche Haftungsrisiken bestehen und wie Sie sich gegenüber Ermittlungsbehörden absichern können.

    Mein Fazit

    zukunftspartner.digital ist kein seriöses Jobportal, sondern – nach Einschätzung der BaFin – Teil einer betrügerischen Struktur, die mit falschen Versprechen an sensible Kontodaten und Geldflüsse gelangen will.

    Wer hier mitmacht, läuft Gefahr:

    • sich strafbar zu machen (ohne es zu wissen),
    • Opfer eines Identitätsmissbrauchs zu werden,
    • und für Schäden Dritter haften zu müssen.

    Als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte zu sichern, Risiken zu stoppen und rechtlich handlungsfähig zu bleiben – bevor es zu spät ist.

    Weiteres Vorgehen?

    Achtung: Konto zur Verfügung gestellt? Jetzt handeln – bevor es zu spät ist.

    Ein strukturierter rechtlicher Einstieg kann entscheiden, ob Sie Ihr Geld zurückholen können. Die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist in vielen Fällen möglich, erfordert aber eine fundierte Analyse und strategisches Vorgehen.

    Nutzen Sie meinen kostenfreien, anonymen Selbsttest. Er hilft Ihnen, typische Merkmale wie Fake-Coins, falsche Wallets und Auszahlungsversprechen zu erkennen:

    Jetzt Selbsttest Kryptobetrug starten

    Er ersetzt keine juristische Prüfung – kann aber der erste Schritt zur Rückholung sein.

    Lassen Sie uns Ihren Fall prüfen!

    Wir sind auf die Rückforderung von Geldern aus Online-Anlagebetrug und Krypto-Scams spezialisiert. Wir kennen die Tricks der Betrüger und wissen, wie man rechtlich dagegen vorgeht – inklusive Blockchain-Analyse.

    Unser Ziel: Maximale Rückholung Ihres verlorenen Geldes.

    Kontaktieren Sie mich jetzt für eine individuelle Ersteinschätzung. Melden Sie sich jetzt – über Anwalt.de, per E-Mail kontakt@rexus-recht.de, telefonisch oder direkt über meine Kanzleihomepage.

    Je schneller Sie handeln, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

    Mehr zum Thema Kypto-Betrug: 

    FAQ – Vorsicht bei Jobangeboten über zukunftspartner.digital



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