LOIBL LAW hilft schnell und unkompliziert!
Derzeit erfolgen wieder vermehrt Abmahnungen von Unternehmen wegen der Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok durch die Kanzleien Frommer.Legal und Rose & Partner.
Abgemahnt wird die gewerbliche Nutzung der Musik aus der Instagram-Bibliothek – aktuell bspw. der Song „Elfe“ von Dario Lessing oder „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt.
Betroffen sind aktuell Unternehmen, die diesen Titel in ihrem Instagram-Post oder Reel verwendet haben sollen – ohne Lizenz.
Bekannt sind Abmahnungen der Kanzlei IPPC Law, nun auch Rose & Partner für das Musiklabels Crash Your Sound GmbH oder das Unternehmen Soundguardian GmbH
Gefordert werden zumeist horrende Forderungen bis zu 10.000 EUR. Mit Frommer-Legal tritt aktuell die bekannteste und größte Abmahnkanzlei in den Vordergrund.
Privater oder gewerblicher Account – wie wird unterschieden?
Das Problem ist oft, dass den Nutzern nicht klar ist, dass für eine unrechtmäßige Musiknutzung nicht entscheidend ist, ob wann der Social-Media-Account privat oder gewerblich ist. Es kommt entscheidend auf die Inhalte an, und ob gewerbliche Content, d.h. Werbung wegen selbständiger, gewerblicher, geschäftlicher und auch freiberuflicher Tätigkeit gepostet wird.
Reiner „Spaß- oder Unterhaltungscontent“ ist unerheblich, da die Verwendung der Musik für private Zwecke erlaubt ist.
Verlinken Sie Ihren Header der Instagram- oder TikTok-Accounts mit Ihrer Unternehmensseite, Ihrem Web-Shop, liegt eine kommerzielle Nutzung vor und die Musiknutzung verstößt gegen das Urheberrecht – die Folge ist, Sie machen sich schadensersatzpflichtig.
Mit LOIBL LAW richtig auf die Abmahnungen reagieren!
Deswegen der Hinweis – Sie sollten weder die geforderte Summe zahlen noch die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen.
Inhalt der Abmahnungen – Rechtliche Betrachtung der Abmahnungen
Frommer-Legal und Rose & Partner fordern sowohl Schadensersatz als auch die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Je nach Musikstück, Nutzungsdauer und Reichweite kann die Forderungssumme sogar noch deutlich höher ausfallen. Frommer.Legal fordert von den abgemahnten Unternehmen Summe über 10.000 EUR, Rose & Partner von bis zu 40.000 EUR.
Der Grundsatz-Vorwurf der Abmahnungen ist der, die die abgemahnten Unternehmen/Unternehmer Songs im Social-Media-Bereich, insbesondere auf Instagram und TikTok ohne erforderliche Lizenz verwendet zu haben.
Die Abmahn-Kanzleien, wie Frommer.Legal oder Rose & Partner führen in der Regel an, dass ihre Mandanten Urheber der Songs, des Werks im Sinne des Urheberrechts sind.
Es wird mitgeteilt, dass die Nutzung der Songs wie bspw.
- „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt,
- „HBz & OBS – I’m Okay“,
- „Elfe“ von „Dario Lessing“ oder
- „Socks & Sandals“ von Format:B
und den Nutzungsrechte der Rechteinhaberin wie die „Crash Your Sound GmbH“, des Musikproduzenten „Kris Steininger“ und seines Studios Crystals oder der Hildenbrand & Sell GbR verletzt werden.
Die Verletzung resultiere daraus, dass die betroffenen, abgemahnten Unternehmer die Musik-Songs für gewerbliche Zwecke, eben zu Werbezwecken auf Instagram oder TikTok genutzt hätten, ohne eine entsprechende Lizenz (Berechtigung) zu besitzen.
Nicht jede zur Verfügung stehende Musik darf einfach frei verwendet werden, insbesondere dann, wenn der Instagram oder TikTok-Account gewerblich – kommerziell – genutzt wird. Reels und Stories im kommerziellen Bereich mit Musik, sind nur zulässig, wenn der Verwender die Nutzungsrechte an den Musikwerken hat.
Liegen keine Nutzungsrechte (Lizenzen) vor, wird ein Urheberrechtsverstoß begangen und der Verwender macht sich schadensersatzpflichtig.
Hinweis:
- Die Nutzungsbedingungen von Meta (vormals Facebook und Instagram) regeln die Musiknutzung – sinngemäß – wie folgt:
- Die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, es liegt eine entsprechende Lizenz vor.
- Instagram bspw. regelt in den Nutzungsbedingungen, dass Business-Konten nicht auf die Musikbibliothek zugreifen können und gibt nur die nichtkommerzielle Nutzung frei.
In rechtlicher Hinsicht liegt ein Verstoß gegen das Urheberrecht nach §§ 16, 19a und 85 UrhG vor.
Der Vorwurf wird damit begründet, dass durch die Urheber keine Lizenzen erteilt wurden und die Nutzung von Songs, insbesondere auf Instagram oder TikTok nur für private, nicht kommerzielle Zwecke erlaubt sei.
Die abgemahnten Unternehmen, die einen Business-Account, eben zu gewerblichen Zwecken auf Instagram oder TikTok nutzen, sind von der Nutzung der Instagram-Musikbibliothek und dergleichen ausgeschlossen und verstoßen deshalb gegen die Lizenzbedingungen und somit gegen geltendes Urheberrecht.
Wichtiger Tipp:
- Sicherheit geht vor, d.h. vergangene Posts sollten archiviert und/oder gelöscht bzw. überarbeitet werden.
- Nachlizensierung der genutzten Musik ist möglich – aber die Rechteinhaber könnten zusätzlich – für den Zeitraum, in welchem der Post online war – eine Nachzahlung der Lizenzgebühren verlangen.
Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?
Die strafbewehrte Unterlassungserklärung ist nach einer Rechtsverletzung – meist im Marken und Urheberrecht – ein effizientes Mittel, um in Zukunft diesen Rechtsverstoß durch die Person zu verhindern.
Es handelt sich um ein Angebot für einen Unterlassungsvertrag.
Strafbewehrt ist die Erklärung, weil sie eine Strafzahlung androht, sollte der Abgemahnte gegen die Vereinbarung verstoßen.
Derjenige der eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet sich mit der Unterlassungserklärung, eine bestimmte Handlung zukünftig zu unterlassen.
Sollte er dagegen verstoßen, muss er aufgrund des Unterlassungsvertrags eine Vertragsstrafe zahlen.
Durch die Annahme der Erklärung kommt ein Unterlassungsvertrag zustande.
Vorsicht – Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann handelt es sich um einen lebenslangen Vertrag.
Die verschickten Abmahnungen und Unterlassungen sind vorformuliert und werden vielfach verwendet, d.h. diese sind pauschal ausformuliert und enthalten zu weitgefasste Verpflichtungen.
Jedes Abmahnschreiben sollte anwaltlich geprüft werden.
Folgen urheberrechtlicher Verstöße im Social-Media-Bereich
Der/die Rechteinhaber werden eine Abmahnung aussprechen, mit der Aufforderung zur Abgabe einer (strafbewehrte) Unterlassungserklärung abzugeben, in der man verspricht, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen.
Im Abmahnschreiben wird eine Schadensersatzforderung in der Höhe einer „fiktiven Lizenzgebühr“ enthalten sein.
Die Höhe ist abhängig vom verwendeten Musikstück und der Art der Nutzung, ob bekannter oder unbekannter Künstler und anderen Umständen.
Auch seitens der Plattformbetreiber, wie Instagram oder TikTok kann es Konsequenzen geben – die Plattformbetreiber haben das Recht, wegen der Urheberrechtsverletzung, die Posts zu löschen, zudem kann auch der gesamte Account gesperrt werden, da die Musiknutzung gegen die Richtlinien der Plattformbetreiber verstößt und somit ein Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.
Sie diese Abmahnungen legal?
Musikstücke sind grundsätzlich urheberrechtlich nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt.
Um Musikstücke verwenden zu dürfen, vorliegend im Social-Media-Bereich, muss vom Rechteinhaber, d.h. vom Urheber (Schöpfer) des Werks, eine Lizenz eingeholt bzw. erworben werden.
Meta hat als Mutterkonzern von Facebook und Instagram deshalb eine eigene Musikdatenbank ins Leben gerufen. Darin befinden sich Lieder, die benutzt werden können, um auf Instagram Content zu erstellen. Damit diese Lieder auf Instagram benutzt werden können, hat Meta Verträge mit verschiedenen Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der GEMA geschlossen.
Allerdings gibt es hier zwei unterschiedliche Musik-Bibliotheken:
- Private Nutzer haben die Instagram-Bibliothek mit vielen aktuellen Hits zur Verfügung,
- Unternehmensaccounts steht nur die Facebook Sound Collection zur Verfügung – mit einem deutlich weniger spektakulären Programm. Gerade aktuelle Songs stehen den Unternehmen meist nicht zur Verfügung.
Mit LOIBL LAW richtig auf Abmahnungen reagieren
Abgemahnte Unternehmen sollten die Abmahnung nicht ungeprüft annehmen, keine voreiligen Zahlungen leisten und ebenso die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnen.
Die geforderten Summen von bis zu 40.000 EUR sind vielfach zu hoch angesetzt, nur um entsprechend Kasse zu machen.
Lizenzgebühren von mehreren Tausend Euro pro Monat sind nicht gerechtfertigt. Die Lizenzen werden anhand verschiedener Umstände bestimmt, die einer Einzelfallbetrachtung bedürfen, wie der Bekanntheit der Songs, der Bekanntheit der Künstler, der Art der Verwendung, Reichweite des jeweiligen Social-Media-Accounts sowie der Anzahl der Abrufe ab.
Ein Nachweis der Umstände, damit die geforderten Summen belegt werden können, ist sehr schwer für die angeblichen Mandanten der Abmahn-Kanzleien zu erbringen, vorallem, wenn die Posts (Videos, Reels etc.) zwischenzeitlich gelöscht oder nicht mehr auffindbar ist.
Zu beachten ist der Spruch – Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht. Wer gewerblich im Social-Media-Bereich unterwegs ist und seine Reels und dergleichen mit Musik unterlegt, der sollte sich absichern und entsprechende Lizenzen einholen.
Wichtig ist – dass Sie schnell handeln und die Fristen beachten. Bei einem verstreichen der Fristen droht Ihnen entweder eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz – dies bedeutet für Sie erhebliche Kosten.
Wir von LOIBL LAW betrachten die Sach- und Rechtlage der Nutzung der Musikwerke, prüfen, ob ein Anspruch tatsächlich besteht und werden mit Ihnen die beste Verteidigung festlegen.
Im Vordergrund – je nach Nutzung und des Umfanges des Verstoßes – sollte die Unterlassungserklärung modifiziert sowie die Schadensersatzforderung reduziert werden.
Ersteinschätzung – so gehen Sie vor:
- Sie schicken uns per Mail Ihre Abmahnung.
- Wie sehen uns diese im Rahmen eines Erst-Checks kurz an.
- Wir kontaktieren Sie und geben Ihnen Rückmeldung, was die nächsten Schritte sind.
LOIBL LAW – die Rechtskanzlei, Ihre Experten im Social-Media-Recht!
WIR beraten Sie in allen Fragen und Angelegenheiten des Socail-Media-Bereichs, des Vertrags- und Urheberrechts und des IT- und Datenschutzrecht.
Wir beraten Sie bundesweit. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. WIR handeln schnell, unkompliziert und lösungsorientiert. Unser Ziel, Ihre Rechte Sichern und schützen!
Sie können sich jederzeit unverbindlich unter 0991/38306131, per E-Mail mail@loibl-law.de oder WhatsApp-Business unter 099138306131 oder über die weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website www.loibl-law.de mit der Online-Chat-Funktion melden.
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