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    Home » Abmahnung wg. „Paradise“ von VIZE, Joker Bra & Leony auf TikTok – weitere alte Bekannte melden sich zurück
    Rechtsformen

    Abmahnung wg. „Paradise“ von VIZE, Joker Bra & Leony auf TikTok – weitere alte Bekannte melden sich zurück

    adminBy adminJuni 11, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Aktuell erhalten TikTok-Creators und andere Social-Media-Nutzer Abmahnschreiben wegen der angeblich unautorisierten Nutzung populärer Musiktitel. Aktuell betrifft es unter anderem das Stück „Paradise“ von VIZE, Joker Bra & Leony. Die SoundGuardian GmbH behauptet in ihren Schreiben, exklusive Rechte an der Tonaufnahme zu besitzen und verlangt eine kostenpflichtige Nachlizenzierung. Bemerkenswert: Nach eigenen Angaben lässt sich SoundGuardian durch die Frankfurter Kanzlei Wesaveyourcopyrights und Rechtsanwalt Christian Weber vertreten – ein alter Bekannter aus der Zeit der massenhaften Filesharing-Abmahnungen.

    Was wird im Schreiben der SoundGuardian GmbH konkret vorgeworfen?

    Empfänger eines solchen Schreibens wird vorgeworfen, die Tonaufnahme „Paradise“ von VIZE, Joker Bra & Leony in einem TikTok-Video verwendet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben – ohne vorherige Lizenzierung. Die SoundGuardian GmbH behauptet, exklusive Nutzungsrechte an der Tonaufnahme zu besitzen.

    Im Schreiben wird meist konkret benannt, in welchem Zeitraum das Video öffentlich abrufbar war. Die Nutzung sei dokumentiert. Daraufhin fordert SoundGuardian regelmäßig die Nachlizenzierung der Nutzung, zumeist gegen Zahlung eines Betrags in Höhe von mehreren tausen Euro zzgl. 7 % Umsatzsteuer. Andernfalls behält man sich gerichtliche Schritte vor.

    Musik auf TikTok: Was ist erlaubt – und was nicht?

    Grundsätzlich unterliegt die Nutzung von Musik auf TikTok dem Urheberrecht. Zwar hat TikTok Rahmenverträge mit verschiedenen Rechteinhabern abgeschlossen – diese gelten jedoch ausschließlich für die private Nutzung durch Endverbraucher.

    Problematisch wird es, wenn TikTok-Profile gewerblich oder kommerziell genutzt werden – etwa im Rahmen von Produktwerbung, Influencer-Marketing oder unternehmerischem Branding. In diesen Fällen ist die pauschale Plattformlizenz nicht ausreichend. Dann müssen Rechte – wie z. B. an der Tonaufnahme „Paradise“ – individuell lizenziert werden, was laut SoundGuardian im konkreten Fall versäumt wurde.

    Sind die Forderungen der SoundGuardian GmbH rechtlich haltbar?

    Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, prüft regelmäßig solche Abmahnungen. Dabei sind mehrere Punkte entscheidend:

    • Ist SoundGuardian tatsächlich exklusiver Rechteinhaber? Es muss geprüft werden, ob die GmbH wirksam Inhaberin der geltend gemachten Rechte an „Paradise“ geworden ist. Eine einfache Behauptung reicht dafür nicht aus.

    • War das betroffene TikTok-Profil wirklich kommerziell? Wenn ein Video lediglich privat oder ohne Werbeabsicht veröffentlicht wurde, kann die Abmahnung möglicherweise unberechtigt sein.

    • Wurde das Musikstück vollständig oder nur ausschnittsweise verwendet? In seltenen Fällen kann eine Nutzung – beispielsweise als Musikzitat – urheberrechtlich zulässig sein. Allerdings ist die Rechtsprechung dazu streng.

    Wie sollte man auf ein Schreiben der SoundGuardian GmbH reagieren?

    Dr. Lars Rieck empfiehlt:

    • Keine vorschnellen Zahlungen leisten oder Unterlassungserklärungen unterschreiben.

    • Fristen ernst nehmen, aber erst nach rechtlicher Prüfung reagieren.

    • Rechtliche Beratung einholen, um die Sach- und Rechtslage individuell zu bewerten.

    • Beweismittel sichern: Screenshots des TikTok-Profils, Inhalte des betroffenen Videos, ggf. TikTok-Nachrichten oder Hinweise zur Musikquelle.

    Vorsicht bei der angebotenen Nachlizenzierung

    Die von SoundGuardian geforderte Nachlizenzierung kann ein Schuldeingeständnis bedeuten. Wer den geforderten Betrag zahlt, erkennt damit in der Regel die urheberrechtliche Verantwortlichkeit an. Das kann zukünftige Verteidigungsmöglichkeiten einschränken oder Folgeforderungen nach sich ziehen.

    Nicht vergessen: Auch die GEMA könnte Rechte geltend machen

    In dem Schreiben wird zutreffend darauf hingewiesen, dass neben den Leistungsschutzrechten an der Tonaufnahme auch Rechte am zugrunde liegenden Musikwerk bestehen – diese werden in Deutschland oft durch die GEMA oder einen Musikverlag verwaltet. Eine Nachlizenzierung bei SoundGuardian deckt diese Rechte nicht automatisch ab.

    Fazit: Vorsicht und rechtliche Prüfung sind geboten

    Die Nutzung des Songs „Paradise“ von VIZE, Joker Bra & Leony auf TikTok kann rechtlich problematisch sein – insbesondere bei kommerziellem Einsatz. Das Abmahnschreiben der SoundGuardian GmbH, vertreten durch die Kanzlei Wesaveyourcopyrights, sollte ernst genommen, aber keinesfalls ungeprüft akzeptiert werden.

    📌 Sie haben ein Schreiben der SoundGuardian GmbH wegen „Paradise“ erhalten?

    Dann wenden Sie sich umgehend an Rechtsanwalt Dr. Lars Rieck, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Er prüft die rechtliche Wirksamkeit der Forderung, analysiert mögliche Angriffspunkte und unterstützt Sie bei der professionellen Abwehr unberechtigter Ansprüche.



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