Wer regelmäßig zu spät zur Arbeit kommt, riskiert früher oder später eine Abmahnung – so weit, so bekannt. Doch was bedeutet eine solche Abmahnung konkret für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Muss man sie einfach hinnehmen oder kann man sich dagegen wehren? Und welche rechtlichen Schritte sind möglich, wenn die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen wurde?
In letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Arbeitgeber mit Abmahnungen reagieren, weil Beschäftigte zu spät zur Arbeit erschienen sind – sei es wegen Verkehrsproblemen, Stau, Bahnverspätung oder familiären Verpflichtungen. Besonders kritisch wird es, wenn sich die Verspätungen wiederholen. Einige Betriebe gehen sogar dazu über, bei wiederholten Verstößen die Kündigung auszusprechen.
Was viele nicht wissen: Nicht jede Verspätung rechtfertigt automatisch eine Abmahnung. Auch eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig. Wichtig ist daher, zu wissen, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer in dieser Situation haben – und wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung oder Kündigung zur Wehr setzen kann.
Wann ist eine Abmahnung wegen Verspätung zulässig – und wann nicht?
Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Wiederholte Verspätungen können daher durchaus eine Abmahnung rechtfertigen. Doch es kommt auf den Einzelfall an. Eine einzelne Verspätung, insbesondere wenn sie gut begründet ist (etwa durch höhere Gewalt wie Zugausfall oder plötzliche Erkrankung), reicht in der Regel nicht aus, um eine formale Abmahnung auszusprechen.
Eine Abmahnung ist nur dann wirksam, wenn der Arbeitgeber darin konkret darlegt:
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welches Verhalten beanstandet wird (z. B. „Sie erschienen am 03.07.2025 um 08:45 Uhr statt um 08:00 Uhr zur Arbeit“),
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dass dieses Verhalten gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt,
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und dass im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – drohen.
Fehlt eine dieser Komponenten oder ist die Abmahnung zu pauschal formuliert, kann sie unwirksam sein.
Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Verspätung erhalten haben, sollten Sie diese nicht einfach akzeptieren – insbesondere dann nicht, wenn Sie die Vorwürfe für unberechtigt halten oder es nachvollziehbare Gründe für die Verspätung gab.
Folgende Schritte sind möglich:
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Prüfung der Abmahnung: Zunächst sollte geprüft werden, ob die Abmahnung formell und inhaltlich korrekt ist. Dabei helfen wir Ihnen gern mit einer rechtlichen Ersteinschätzung.
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Gegendarstellung verfassen: Sie können dem Arbeitgeber schriftlich Ihre Sicht der Dinge schildern, um die Abmahnung zu relativieren oder richtigzustellen.
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Entfernung aus der Personalakte verlangen: Ist die Abmahnung rechtswidrig, kann verlangt werden, dass sie aus der Personalakte entfernt wird.
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Klage vor dem Arbeitsgericht: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, sich mit einer Klage gegen die Abmahnung zu wehren, insbesondere wenn bereits eine Kündigung droht.
Auch wenn aktuell „nur“ eine Abmahnung ausgesprochen wurde, kann diese später als Grundlage für eine Kündigung herangezogen werden. Deshalb ist eine frühzeitige rechtliche Einschätzung besonders wichtig.
Was unsere Kanzlei für Sie tun kann
Wir unterstützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der rechtlichen Prüfung von Abmahnungen und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber. Konkret bieten wir:
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Schnelle Prüfung Ihrer Abmahnung auf inhaltliche und formelle Fehler
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Erarbeitung einer individuellen Strategie, wie Sie auf die Abmahnung reagieren können
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Vertretung im Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber – z. B. durch eine Gegendarstellung oder ein Löschungsverlangen
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Vertretung vor dem Arbeitsgericht, wenn eine gerichtliche Klärung erforderlich ist
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Beratung im Falle einer drohenden Kündigung oder bei weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin über unsere Webseite. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und zeigen Ihnen realistische Handlungsmöglichkeiten auf.
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Fazit: Reagieren Sie frühzeitig und lassen Sie sich beraten
Eine Abmahnung ist mehr als nur ein „Zettel“. Sie kann ernsthafte arbeitsrechtliche Folgen haben – insbesondere, wenn später eine Kündigung darauf gestützt wird. Wenn Sie betroffen sind, zögern Sie nicht: Lassen Sie die Abmahnung durch uns prüfen und schützen Sie sich vor weiteren Nachteilen.
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