Anders als die Rechtsanwälte in dem Abmahnschreiben darstellen, ist die Rechtslage hinsichtlich der abgegebenen Bewertungen nicht so eindeutig.
Vielmehr gilt es im Einzelfall zu überprüfen, ob es sich bei der abgegebenen Bewertung um eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil handelt. Werturteile sind – auch wenn die Bewerteten das häufig anders sehen möchten – grds. von der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Das bedeutet in der Folge, dass nicht jede Kritik in Online-Bewertungen zu einem Löschungs- und Unterlassungsanspruch führt.
Wer trägt die Kosten für die Verteidigung gegen die Abmahnung?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir gerne für Sie, inwiefern diese die Kosten der Verteidigung gegen die Abmahnung übernimmt. Viele Rechtsschutzversicherungen tragen hier die Kosten, wenn die abgegebene Online-Bewertung im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht.
Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung oder übernimmt diese die Kosten der Verteidigung gegen die Abmahnung wegen Ihrer Online-Bewertung nicht, können wir Ihnen unsere außergerichtliche Tätigkeit zum fairen Pauschalhonorar anbieten.
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Eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage erhalten Sie in der Regel werktags binnen 24 Stunden.
Was wir Ihnen als Kanzlei bieten können:
- Persönliche Beratung
- Schnelle Rückmeldezeiten
- Anwaltliche Bearbeitung Ihres Falls durch promovierten Rechtsanwalt
- Faire Kostenstruktur, z.B. Pauschalhonorar für außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme und Abwicklung
- Bundesweite Vertretung mit der Möglichkeit persönlicher Besprechungstermine in Hamburg und Bayreuth
Um die unsere anwaltliche Ersteinschätzung zu nutzen, senden Sie uns bitte eine Kopie der erhaltenen Abmahnung vorab mit Ihren Kontaktdaten
per Email: info@heldt-zuelch.de
als Foto per WhatsApp: 0160 9244 2043.