Forderungen: Unterlassung, Beseitigung, Auskunft, Ersatz von Anwaltskosten
Der Empfänger der Abmahnung wird zur „sofortigen Unterlassung“ und „sofortigen Beseitigung sämtlicher Eingriffsgegenstände und -mittel“ aufgefordert. Die T-Shirts seien zu vernichten, die zu Grunde liegenden Reinzeichnungen, Druckdaten und evt. Siebdruckplatten seien unbrauchbar zu machen. Nicht zuletzt fordert der abmahnende Rechtsanwalt aber auch die Herausgabe des erzielten Gewinns. Um diesen letzteren Anspruch beziffern zu können, wird der Abgemahnte aufgefordert, umfangreich Rechnung zu legen über die Verkäufe von Bekleidungsstücken mit dem fraglichen Aufdruck. Schließlich verlangt der abmahnende Rechtsanwalt auch Ersatz für die „bisherigen“ Kosten seiner Einschaltung, die mit 480,00 (brutto) beziffert werden.