Zu dem Vorgehen von Ramona Thalkofer gegen bestimmte private Verkäufer bei eBay:
Aus meiner Beratungstätigkeit ist mir bekannt, dass Ramona Thalkofer über Ihren Anwalt in der Vergangenheit bereits wiederholt gegenüber privaten eBay-Verkäufern eine Abmahnung ausgesprochen hat, wenn deren Verkäufe über einen Umfang hinausgehen, der in der Rechtsprechung als noch private Verkaufstätigkeit bewertet wird. Ich hatte daher hier bereits über die Problematik umfangreicher privater eBay-Verkäufe und auch über das Vorgehen von Ramona Thalkofer berichtet.
Zu der weiteren mir vorliegenden Abmahnung:
Die weitere mir vorliegende Abmahnung ist wieder an einen eBay-Verkäufer gerichtet, der als privater Anbieter aufgetreten ist. Insoweit wird der Vorwurf erhoben, dass diese Angabe falsch sei, weil die Verkaufstätigkeit nach den Kriterien der Rechtsprechung als gewerbliche Tätigkeit einzustufen sei.
Der Abgemahnte soll
- es ab sofort unterlassen, das beanstandete Verhalten fortzusetzen,
- eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und
- die entstandenen Rechtsanwaltskosten nach einem Wert von 15.000,00 Euro erstatten (953,40 Euro).
Das Problem mit privaten Angeboten bei eBay:
Fälle, in denen es um den Vorwurf einer Täuschung über den gewerblichen Charakter von Verkäufen bei eBay geht, kommen in meiner Praxis immer wieder vor.
Die Kanzlei Schroeder geht übrigens nicht nur für Ramona Thalkofer gegen private eBay-Verkäufer vor. Vergleichbare Abmahnungen hatte die Kanzlei in der Vergangenheit auch für andere gewerbliche eBay-Verkäufer ausgesprochen:
Abmahnung von Andreas Wirth über Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Abmahnung von der MissionDirect eCommerce GmbH über Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Abmahnung von der Trendlogistics UG über Rechtsanwalt Lutz Schroeder
Meine Einschätzung:
Bei der mir vorliegenden Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder ist nach meiner Auffassung die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung zu weit gefasst. Auch die geltend gemachten Kosten begegnen aus meiner Sicht Bedenken.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Leisten Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung.
- Lassen Sie sich zunächst fachkundig anwaltlich beraten.
Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.
Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.
Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Ramona Thalkofer über die Kanzlei Schroeder erhalten haben:
- Rufen Sie mich einfach an unter: 0381 260 567 30
- Schicken Sie mir eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
- Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.
Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Internetrecht-Rostock.de
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