Auch im Mai 2025 (Stand 12.05.2025) erreichen meine Kanzlei Anfragen von Betroffenen, die eine markenrechtliche Abmahnung von der bekannten Marke mit dem Krokodil im Logo, nämlich Lacoste, erhalten haben. Hier finden Betroffene Informationen und erste Handlungsempfehlungen:
Auch aktuell mahnt die Kanzlei Epic Legal aus München für die Lacoste, 31-37 Boulevard de Montmorency, 75016 Paris, Frankreich, den Vertrieb von Textilien ab, bei denen es sich angeblich um markenrechtsverletzende Produkte handelt. Ein uns am 12.05.2025 vorgelegtes Abmahnschreiben datiert vom 07.05.2025 mit Fristsetzung bis zum 14.05.2025.
Gegenstand der Abmahnung ist eine angebliche Markenrechtsverletzung an der Marke „Lacoste“, durch den Verkauf von Kleidung mit Zeichen (insbesaondere das bekannte Lacoste-Krokodil) oder Begriffen (z. B. „Lacoste“ in leicht abgewandelter Schreibweise), die mit der Marke Lacoste verwechselt werden können.
1. Worum geht es in der Lacoste-Abmahnung?
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, über das Internet Bekleidung verkauft oder angeboten zu haben, die mit der Marke Lacoste verwechselt werden kann – etwa durch Logos, Krokodil-Symbole oder Produktbeschreibungen, die eine Verbindung zur bekannten Marke nahelegen.
Dabei stützt sich die Kanzlei Epic Legal auf markenrechtliche Ansprüche ihrer Mandantin Lacoste und sieht in dem Verkauf eine gezielte Markenrechtsverletzung. Der Verkauf solcher Produkte könne laut Abmahnschreiben den Eindruck erwecken, es handele sich um lizenzierte oder originale Lacoste-Produkte, obwohl es sich tatsächlich um keine Originale von Lacoste handelt.
2. Was wird von Epic Legal verlangt?
Die Kanzlei Epic Legal fordern im Namen von Lacoste insbesondere:
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Art und Umfang der Verkaufstätigkeiten
- Schadensersatz
- Testkaufkosten
- Zahlung von Rechtsanwaltskosten für die Versendung der Abmahnung: Dabei wird ein Streitwert von 500.000,00 € angesetzt, was in der mir vorgelegten Abmahnung vom 07.05.2025 insgesamt 5.308,50.- € (netto) ausmacht.
3. Unsere Einschätzung zur Lacoste-Abmahnung durch Epic Legal
Lacoste gehört zweifellos zu den bekanntesten Marken im Bereich Mode & Textilien. Entsprechend streng wird der Markenschutz verfolgt – auch gegen kleinere Anbieter. Wer Textilien vertreibt, die in Aussehen, Beschreibung oder Symbolik Ähnlichkeiten mit Lacoste aufweisen (oder gar 1 zu 1 Nachahmungen darstellen), riskiert schnell eine ksotspielige markenrechtliche Abmahnung.
Die Abmahnung von Epic Legal im Namen von Lacoste ist unbedingt ernst zu nehmen. Wird die gesetzte Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung versäumt, droht ein gerichtliches Verfahren (z. B. Klage oder einstweilige Verfügung), welches zu weiteren erheblichen Kosten im (voraussichtlich) fünfstelligen Euro-Bereich führen kann.
4. Ich habe eine Abmahnung von Epic Legal (Lacoste) erhalten, was nun?
Jede Abmahnung muss individuell auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Wir gehen schrittweise vor:
- Besteht tatsächlich eine Markenrechtsverletzung?
- Ist die Unterlassungserklärung zu weit gefasst?
- Ist der Streitwert angemessen?
Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft!
Sie könnte Sie über Jahre hinweg binden. Lassen Sie diese zunächst durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Markenrecht prüfen. Die Kanzlei Dr. Newerla unterstützt Sie gerne mit knapp 17-jähriger Erfahrung auf dem Gebiet de Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen Sie gerne dabei.
5. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!
Senden Sie uns Ihre Lacoste-Abmahnung per E-Mail (info@drnewerla.de ) zu. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einer kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.
Alternativ erörtern wir mit Ihnen in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch die Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falls.
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