Haben Sie im Juli 2025 eine Abmahnung von der Harley-Davidson Motor Company wegen einer angeblichen Markenverletzung erhalten? Hier erhalten Sie erste rechtliche Hinweise und eine kompetente Unterstützung:
Die Rechtsanwälte von Epic Legal sind aktuell im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company aktiv und gehen gegen Markenrechtsverletzungen vor, die durch die unbefugte Nutzung der bekannten Marken „Harley“ und „Harley-Davidson“ entstehen. Beide Marken sind eingetragen und genießen umfassenden markenrechtlichen Schutz.
Am 08.07.2025 erhielten wir erneut eine Abmahnung der Kanzlei Epic Legal, die auf eine Markenrechtsverletzung hinweist. Das Abmahnschreiben trägt das Datum 08.07.2025 und setzt eine Frist bis zum 22.07.2025. Beanstandet wurde mit der Abmahnung der Onlineverkauf (unter Verwendung des Begriffs „Harley Davidson“) im Zusammenhang mit Bekleidungsartikeln.
1. Worum geht es in der Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company?
In der Abmahnung wird dem Empfänger vorgeworfen, die Marken „Harley“ und „Harley-Davidson“ ohne Genehmigung verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Anbieter von Fanartikeln und Ersatzteilen, die die Begriffe und Logos „Harley“ oder „Harley-Davidson“ verwenden.
2. Was fordert Epic Legal im Auftrag von Harley-Davidson?
Die Kanzlei fordert im Namen der Harley-Davidson Motor Company unter anderem:
- Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
- Auskunft über die Nutzung der Marken
- Schadensersatz
- Vernichtung von rechtswidrig hergestellten oder vertriebenen Produkten
Zudem wird die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten eingefordert. Die Anwälte setzen einen Gegenstandswert von 500.000 Euro an, was zu Anwaltskosten von über 5.000 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer) führen kann.
3. Ist die Markennutzung im Ersatzteilhandel zulässig?
Für Händler von Ersatzteilen ist es wichtig zu prüfen, ob die so genannte „Markenschranke“ aus Artikel 14 Absatz 1 Nr. c der Verordnung (EU) Nr. 1008/2008 (UMV) in Betracht kommt. Diese Regelung schützt den freien Wettbewerb auf dem Sekundärmarkt, indem Markeninhaber nicht willkürlich den Wettbewerb einschränken dürfen. So müssen Ersatzteilhändler deutlich machen, für welche Modelle ihre Teile geeignet sind. Wir prüfen gern, ob und inwiefern diese Regelung hier Anwendung finden könnte.
4. Was tun, wenn Sie eine Abmahnung von Epic Legal für Harley-Davidson erhalten haben?
Wenn Sie eine Abmahnung der Harley-Davidson Motor Company wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben, bleiben Sie ruhig und geben Sie keine voreiligen Erklärungen ab. Auch wenn die Gegenseite Auskunft fordert, sollten Sie vorsichtig sein, da diese Informationen genutzt werden können, um zusätzliche Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
Wichtig: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zu Epic Legal oder Harley-Davidson auf und unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Zahlen Sie die geforderte Summe nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung!
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich an die Kanzlei Dr. Newerla für eine fundierte Beratung.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer 0471/483 99 88 0 oder senden Sie die Abmahnung per E-Mail an info@drnewerla.de. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und zeigen Ihnen, wie Sie am besten vorgehen.
5. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch oder eine schriftliche Ersteinschätzung!
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung von unseren Experten.
Alternativ können Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Nummer 0471/483 99 88 0 anrufen oder das Abmahnschreiben per E-Mail an info@drnewerla.de senden.
Mit mehr als 17 Jahren Erfahrung im Umgang mit Markenrechtsabmahnungen wissen wir genau, wie wir Ihnen helfen können.
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