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    Home » Abmahnung durch Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH
    Rechtsformen

    Abmahnung durch Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH

    adminBy adminMai 20, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Falls Sie Post von der Kanzlei Frommer Legal erhalten haben, in der Sie im Namen der Image Professionals GmbH wegen einer vermeintlichen Verletzung von Nutzungsrechten an einem Lichtbild / Foto abgemahnt werden, ist es wichtig, rasch, aber mit Bedacht zu handeln. Derartige Abmahnungen können erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen, wenn sie unüberlegt beantwortet- oder gar ignoriert werden. Daher ist es dringend zu empfehlen, nicht nur fristgerecht zu reagieren, sondern sich zudem professionellen juristischen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden und mögliche Nachteile von Anfang an zu begrenzen.

    Rechtliche Unterstützung durch einen spezialisierten Fachanwalt

    Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht verfüge ich über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung im Umgang mit urheberrechtlichen Abmahnungen – insbesondere mit der Gegenseite Frommer Legal, mit deren Vorgehensweise ich bestens vertraut bin. Sollten Sie von einer solchen Abmahnung betroffen sein, biete ich Ihnen unverbindlich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls an. Ich nehme mir die Zeit, Ihren individuellen Fall zu prüfen und Sie über Ihre Optionen aufzuklären – transparent, verständlich und lösungsorientiert.

    Kontaktieren Sie mich einfach telefonisch unter 0251/208680-30 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an info@wd-recht.de. Alternativ können Sie auch unser Kontaktformular nutzen.

    Was Sie über Abmahnungen von Frommer Legal wissen sollten

    Zunächst ist es essenziell, die in der Abmahnung gesetzten Fristen genau zu beachten. In den meisten Fällen wird eine Frist zur Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Kanzlei Frommer Legal für die Image Professionals GmbH gerichtliche Schritte einleiten, etwa in Form eines Antrags auf eine einstweilige Verfügung oder durch eine Klage. Diese Verfahren sind meist mit erheblichen Mehrkosten und weiteren Risiken verbunden.

    Häufig wird in einer solchen Abmahnung die sofortige Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen – in diesem Fall etwa die unberechtigte Nutzung eines Fotos. Eine solche Erklärung ist rechtlich bindend und hat auf lange Sicht Konsequenzen: Wer sie einmal abgibt, verpflichtet sich dauerhaft und unter Androhung hoher Vertragsstrafen zur Einhaltung. Deshalb sollte man eine solche Erklärung niemals ungeprüft unterschreiben. Sofern ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll, ist es so gut wie immer anzuraten, die Erklärung rechtlich überarbeiten zu lassen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die den Anforderungen des Urheberrechts genügt, aber den Abgemahnten nicht über Gebühr belastet.

    Neben der Unterlassungserklärung wird in der Regel auch ein Zahlungsbetrag eingefordert. Die Höhe dieser Forderung hängt häufig vom behaupteten Schaden und der Nutzungsdauer des betroffenen Bildmaterials ab. Aber auch hier gilt: Nicht jede Forderung ist automatisch berechtigt oder angemessen. Vielmehr lohnt sich eine genaue Prüfung der Berechnungsgrundlagen. In vielen Fällen lässt sich durch eine juristische Argumentation eine Reduzierung der Forderung erreichen oder eine Ratenzahlung vereinbaren.

    Sollten Sie eine Abmahnung von Frommer Legal erhalten haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

    1. Inhalt und Anspruchsgrundlage der Abmahnung prüfen

    Unmittelbar nach Erhalt sollten Sie die Abmahnung gründlich analysieren oder besser noch von einem erfahrenen Urheberrechtsanwalt prüfen lassen. Dabei ist zu klären, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt – zum Beispiel durch die unerlaubte Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf einer Website, in sozialen Medien oder in einem Onlineshop. Auch ist zu untersuchen, ob Sie selbst für die Veröffentlichung verantwortlich sind oder ob etwa ein Dritter (z. B. Webdesigner, Agentur) die Nutzung veranlasst hat.

    2. Keine eigenen Erklärungen ohne Rücksprache abgeben

    Es ist nicht ratsam, aus eigener Initiative eine Unterlassungserklärung zu formulieren oder auf das Schreiben zu antworten, ohne zuvor rechtlichen Beistand eingeholt zu haben. Falsche Formulierungen oder vorschnelle Zugeständnisse können rechtlich nachteilig sein und sogar neue Probleme verursachen. Häufig wird übersehen, dass eine abgegebene Unterlassungserklärung nicht mehr oder kaum noch widerrufen werden kann.

    3. Fristen einhalten, aber mit Strategie reagieren

    So wichtig es ist, die gesetzte Frist nicht zu versäumen, so entscheidend ist es ebenso, strategisch klug zu handeln. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, innerhalb der Frist eine angemessene Reaktion zu entwickeln – etwa in Form einer angepassten Unterlassungserklärung und einer Verhandlungsstrategie bezüglich der Zahlungsforderung. Eine standardisierte, von der Gegenseite vorformulierte Erklärung entspricht nicht immer den tatsächlichen Gegebenheiten und sollte auch im Falle einer Abgabe, zu der es auch Alternativen gibt, wenn nach einer Prüfung von einem Verstoß auszugehen ist, angepasst werden.

    4. Zahlungsansprüche kritisch hinterfragen

    Auch wenn die Gegenseite oft auf einer sofortigen Zahlung besteht, besteht keinesfalls eine Pflicht, die geforderten Beträge ungeprüft zu begleichen. Die Höhe der Abmahnkosten und Lizenzforderungen kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden – etwa durch Art und Umfang der Nutzung, Kommerzialität, Dauer der Veröffentlichung oder Wiederholungsgefahr. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann mit der Gegenseite verhandeln und häufig erhebliche Kostensenkungen erzielen. Auch Vergleichsangebote oder Zahlung in Raten sind in vielen Fällen möglich.

    Individuelle Einschätzung vom Fachanwalt – kostenfrei und unverbindlich

    Wir wissen aus langjähriger anwaltlicher Praxis, wie belastend der Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung sein kann. Oftmals löst ein solches Schreiben Verunsicherung, Angst und zahlreiche Fragen aus: Muss ich wirklich zahlen? Was bedeutet eine Unterlassungserklärung? Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Reaktion?

    Um hier Klarheit zu schaffen, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Wir analysieren die Abmahnung, klären mit Ihnen gemeinsam die Sach- und Rechtslage und zeigen Ihnen auf, welche Optionen für Sie infrage kommen – stets unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation und Ihrer Interessen.

    Urheberrechtliche Abmahnungen sind rechtlich komplex und oft nicht auf den ersten Blick durchschaubar. Nicht jede Forderung ist gerechtfertigt, nicht jede Unterlassungserklärung notwendig. Die Einschaltung eines spezialisierten Fachanwalts bietet zahlreiche Vorteile:

    • Juristische Prüfung der Abmahnung: Erkennen möglicher formaler oder materieller Mängel.
    • Entwurf modifizierter Unterlassungserklärungen: Individuell angepasst, rechtssicher und interessengerecht.
    • Verhandlungsführung mit der Gegenseite: Reduzierung von Forderungen, Vermeidung gerichtlicher Verfahren.
    • Begleitung im gerichtlichen Verfahren: Falls notwendig, Vertretung vor Gericht durch einen erfahrenen Anwalt.

    Unsere Kanzlei ist mit der Arbeitsweise von Frommer Legal und der dahinterstehenden Mandantin, der Image Professionals GmbH, bestens vertraut. Wir wissen, worauf es bei der Verteidigung gegen solche Abmahnungen ankommt.

    Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen weiter

    Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und nicht sicher sind, wie Sie darauf angemessen reagieren sollen, stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und rechtlichen Expertise zur Seite. Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung, um sich unverbindlich beraten zu lassen und erste Klarheit zu gewinnen.

    Sie erreichen uns unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten:

    📞 Telefon: 0251 / 208680-30
    📧 E-Mail: info@wd-recht.de
    📝 Kontaktformular



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