Bestehen Erfolgsaussichten, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen?
Aus unserer Erfahrung aus zehntausenden von Filesharing Fällen wissen wir, dass sehr häufig gute Argumente gegen die Abmahnung bestehen. So haben die abgemahnten Anschlussinhaber häufig selbst überhaupt nichts mit den behaupteten Uploads zu tun. Nicht selten zeigt sich beispielsweise, dass nicht der Anschlussinhaber selbst sondern möglicherweise Dritte (z. B. Familienangehörige, Gäste, Mitbewohner etc.) als mögliche Täter der behaupteten Rechtsverletzung in Frage kommen. Die Haftung des abgemahnten Anschlussinhabers ist dann keinesfalls selbstverständlich, wie nicht wenige Gerichtsentscheidungen zeigen, z. B. AG Düsseldorf (Urteil vom 15.12.2022, Az. 10 C 102/20).