Die jährliche Nebenkostenabrechnung sorgt oft für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Doch wussten Sie, dass sie unter Umständen rechtswidrig sein kann? Gründe dafür können falsche Messsysteme oder unzulässige Kostenumlagen sein.
Fehlerhafte Abrechnung durch falsche Messsysteme
Der Vermieter ist verpflichtet, Verbrauchskosten wie Wasser und Heizung gemäß der Heizkostenverordnung korrekt zu erfassen. Werden ungeeignete oder defekte Messsysteme eingesetzt, kann dies zu fehlerhaften Abrechnungen führen.
Unzulässige Umlagen
Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltungskosten, Reparaturen oder Bankgebühren sind gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) keine umlagefähigen Nebenkosten. Enthält die Abrechnung solche Posten, ist sie anfechtbar.
Die Rechnungslegungspflicht des Vermieters nach § 259 BGB
Gemäß § 259 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnung übersichtlich und nachvollziehbar zu gestalten. Das bedeutet, er muss Belege vorlegen und die Abrechnung so aufbereiten, dass der Mieter die einzelnen Positionen prüfen kann.
Was ein Anwalt tun kann
Ein Rechtsanwalt für Mietrecht prüft die Abrechnung auf Fehler, fordert fehlende Belege an und klärt, ob unzulässige Kosten umgelegt wurden. Wenn nötig, kann er rechtliche Schritte einleiten und den Vermieter zur Korrektur zwingen.
Rechtsschutzversicherung als Schutzschild
Viele Mietrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Prüfung und rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Dies gibt Mietern finanzielle Sicherheit, sich gegen fehlerhafte Abrechnungen zu wehren. Wer eine Rechtsschutzversicherung besitzt, spart sich die oft hohen Kosten eines Rechtsstreits.
Mieter sollten sich nicht scheuen, ihre Nebenkostenabrechnung genau zu prüfen – oft lohnt sich der Blick auf die Details. Ein erfahrener Anwalt und eine gute Rechtsschutzversicherung sind dabei wertvolle Helfer.
Ich stehe Ihnen in Fragen des Mietrchts kompetent zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und biete Ihnen eine umfassende Beratung, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Die Prüfung von Nebenkostenabrechnung gehört zu meinen täglichen Tätigkeitsbereichen. Kontaktieren Sie mich gerne für eine Erstberatung.
RA Fritz Fell-Bosenbeck – Kanzlei Gutes Recht (Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft)| Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)