Mit Urteil vom 3. Dezember 2024 (Az.: XI ZR 75/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wegweisende Entscheidung getroffen: Banken und Sparkassen können keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die Vertragsklauseln dazu fehlerhaft formuliert sind.
Der „Vorfälligkeitsjoker“ – Ihre Chance auf Rückerstattung
Viele Banken haben jahrelang fehlerhafte Klauseln in ihre Kreditverträge aufgenommen – oft ohne es selbst zu bemerken. Das bedeutet für betroffene Darlehensnehmer: Sie können die unrechtmäßig gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern oder eine anstehende Zahlung vermeiden!
Besonders betroffen sind Verträge, die zwischen 2016 und 2021 abgeschlossen wurden. Kunden dieser Banken sollten ihre Kreditverträge dringend prüfen lassen:
✅ Sparda-Banken
✅ PSD-Banken
✅ Volksbanken und Raiffeisenbanken
✅ Andere genossenschaftliche Banken (z. B. BB Bank)
✅ Sparkassen
✅ Commerzbank
Jetzt handeln – Verjährung droht!
💡 Wer 2022 oder später eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese noch heute zurückfordern.
💡 Für Zahlungen aus früheren Jahren gilt in der Regel die dreijährige Verjährungsfrist – Zeit, die schnell abläuft!
Fazit: Ihr Geld gehört Ihnen – sichern Sie es sich zurück!
Die BGH-Entscheidung eröffnet Verbrauchern eine einmalige Möglichkeit, Tausende Euro von Banken und Sparkassen zurückzufordern. Wer untätig bleibt, riskiert jedoch, dass sein Anspruch verfällt.
⏳ Zeit ist Geld – Ihr Geld! Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen und sichern Sie sich Ihre Rückerstattung!