Die Swissquote Bank AG Schweiz hatte inzwischen einen Anleger auf Zahlung verklagt wegen des Ausgleichs von Negativ-Salden, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die seit dem Jahr 2015 etliche Betroffene z.B. gegen die Saxobank, aber auch Swissquote, vertraten schon wegen des damaligen „Schweizer Franken-Schocks“ und damaliger Nachforderungsbegehren, hinweisen.
Hintergrund ist der, dass sich z.B. während der Corona-Krise die Risiken eines Verkäufers von Put-Optionen, also von Hebelprodukten- verwirklich haben sollen, womit im konkreten Fall von Swissquote gegen den dortigen Anleger die Nachschusspflicht, die weit über das von dem Anleger investierte Kapital hinaus geht, mit der Klage geltend gemacht wird.
Anleger, die ebenfalls mit einer Klage der Swissquote Bank konkrontiert sind, sollten folgendes prüfen bzw. durchführen:
1. Anleger, die mit einer Klage der Swissquote Bank konfrontiert sind, sollten sich umgehend dagegen verteidigen, dafür bestehen in d er Regel nur 2 Wochen Zeit und vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang.
2. Sind die negativen Kontostände von Swissquote überhaupt richtig berechnet worden?
3. Wurde überhaupt die Nachschusspflicht, die über das investierte Kapital weit hinaus gehen kann, wirksam vertraglich vereinbart? Wurden z.B. ein Vertrag geschlossen oder wurden AGB wirksam einbezogen?
4. Ist z.B. ein inzwischen erfolgtes Verbot für CFD-Kontrakte auf den gegenwärtigen Fall anwendbar?
3. Sind die Forderungen von Swissquote eventuell verjährt?
Fazit: Betroffene Swissquote-Kunden, die mit einer Klage von Swissquote konfrontiert sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2015 schon diverse Betroffene mit Ausgleichsforderungen von Swissquote bei Schweizer Franken-Konten erfolgreich vertreten hatten und die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.