Der Internal Revenue Service (IRS) fordert Unternehmen auf, bis zum 31. Januar Lohnabrechnungen und bestimmte Informationserklärungen an die Bundesregierung einzureichen. Diese Frist, die für die Genauigkeit der Steuererklärung und die Betrugsprävention wichtig ist, gilt für eine Vielzahl von Formularen, einschließlich W-2-Formularen. , W-3, 1099-NEC.
Für die Frist bis zum 31. Januar ist Folgendes erforderlich:
- Arbeitgeber Reichen Sie das Formular W-2 (Lohn- und Steuererklärung) und das Formular W-3 (Lohn- und Steuererklärung) bei der Sozialversicherungsbehörde ein.
- Zahler Reichen Sie das Formular 1099-NEC, Nonemployee Compensation, beim IRS ein.
- Arbeitgeber und Kostenträger müssen den Empfängern Kopien des W-2, des Formulars 1099-NEC und anderer Informationen zur Verfügung stellen.
Die Einreichungsanweisungen für jedes Formular enthalten detaillierte Fristen für die Kopien an den Empfänger.
Als schnellste und genaueste Einreichungsmethode wird die elektronische Einreichung empfohlen. Unternehmen, die mehr als 10 Informationserklärungen pro Jahr einreichen, müssen diese gemäß den neuesten IRS-Vorschriften elektronisch einreichen.
Für Formulare der Serie 1099 bietet das IRS eine kostenlose E-Einreichung über das Information Returns Intake System (IRIS)-Portal an, über das Benutzer Formulare vorbereiten, Änderungen einreichen und Verlängerungen beantragen können.
Einzelheiten zu den neuen E-Filing-Regeln und eine Liste der anwendbaren Formulare finden Sie auf der IRS-Website.
Arbeitgeber und Kostenträger können eine 30-tägige Verlängerung für die Einreichung von W-2-Anträgen und bestimmten Informationsrückgaben beantragen, indem sie das Formular 8809 (Antrag auf Verlängerung der Frist für die Einreichung von Informationsrückgaben) einreichen. Bewerbungen müssen bis zum 31. Januar bzw. dem Einsendeschluss eingereicht werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Fristverlängerung für die Einreichung nicht gilt, wenn Sie einem Mitarbeiter oder Empfänger eine Kopie des Formulars zur Verfügung stellen. Individuelle Verlängerungsanträge zu diesem Zweck müssen bis zum 31. Januar im Briefformat an das IRS gefaxt werden.
Das IRS betont die Bedeutung der Genauigkeit und Aktualität der Einreichung. Arbeitgeber und Kostenträger werden aufgefordert, sich schon jetzt auf die Einhaltung der Frist am 31. Januar vorzubereiten.
In folgenden Fällen können Strafen verhängt werden:
- Die Einreichung verzögert sich.
- Ungenaue Einreichung.
- Ein Papierformular wurde unsachgemäß übermittelt.