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    Home » Die neue spanischweite Pflicht für Vermieter/-innen von Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen
    Rechtsformen

    Die neue spanischweite Pflicht für Vermieter/-innen von Kurzzeitvermietungen über Online-Plattformen

    adminBy adminJanuar 14, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Zur Beendigung illegaler Ferienvermietungen, saisonaler Vermietungen sowie Zimmervermietungen gibt es seit dem 02.01.2025 ein spanienweites Einheitsregister (Registro Único) für Kurzzeitvermietungen. 
    Ab dem 1. Juli sind Vermieter/-innen von Ferien-, Saison- und Zimmerunterkünften verpflichtet eine Registernummer für die zu vermietende Immobilie vorzuweisen, um ihre Unterkünfte auf digitalen Plattformen anbieten zu können. 

    Von dieser Regelung betroffen sind Vermieter/-innen, die über Online-Plattformen Vermietungen zur kurzfristigen Unterbringung gegen eine wirtschaftliche Vergütung anbieten. Zu beachten ist, dass davon auch Vermietungen von Unterkünften auf Schiffen und Booten betroffen sind.  Diese Registernummer erhalten die Vermieter/-innen durch eine Eintragung beim Verband der spanischen Registerführer (Colegio de Registradores) oder den Grundbuchämtern, die alle zwölf Monate neu zu beantragen ist. Zudem sind die Vermieter/-innen dazu verpflichtet, etwaige Veränderungen an der vermieteten Immobilie oder an den Konditionen der Vermietung anzuzeigen und die tatsächlich erfolgte Vermietung jährlich mitzuteilen.

    Zu der auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera geforderten Registrierung von legalen Ferienwohnungen ist somit mit der Einführung des spanischweiten Einheitsregister die spanische Registernummer zusätzlich zu beantragen.

    Die Online-Buchungsplattformen sind ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, einerseits sicherzustellen, dass die Vermieter/-innen ihre Registrierungsnummer sichtbar in den Inseraten angeben. Andererseits sind die Online-Buchungsplattformen dazu verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben der Vermieter/-innen stichprobenartig und regelmäßig zu kontrollieren und in dem Online-System „Ventanilla Única Digital de Arrendamientos“ anzugeben.

    Wir empfehlen daher Vermieter/-innen von Ferien-, Saison- und Zimmerunterkünften rechtzeitig, vor dem 1. Juli, eine Registrierungsnummer zu beantragen und auf den Online-Buchungsplattformen sichtbar anzugeben. 



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