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    Home » AMG Finance S.A. – Achtung, nicht seriös
    Rechtsformen

    AMG Finance S.A. – Achtung, nicht seriös

    adminBy adminJanuar 13, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Über die Interseite amg-consulting.com wurden Anleger mit dem Versprechen gelockt, dass ihre Festgeldangebote überdurchschnittliche Zinsen bieten, da man durch ihre Investoren für Liquidität sorgen würde und somit attraktive Konditionen anbieten könne.

    Auch wurde auf der Interseite damit geworben, dass sich die Experten seit 1998 darauf konzentrieren, die sichersten und renditestärksten Anlagemöglichkeiten auf den europäischen Finanzmärkten zu analysieren und man in den Geschäftsräumen auf lukrative Geldanlagen, insbesondere auf Festgeldanlagen, die gemäß dem europäischen Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) abgesichert sind, spezialisiert sei.

    Doch es ist wahrscheinlich, dass Anleger mit angeblichen Festgeldern betrügerisch geschädigt worden sind.

    Denn AMG Finance S.A. ohne Genehmigung der BaFin

    Festgeldanlagen können ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) darstellen, wenn eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird.

    Ein Bankgeschäft kann vorliegen, wenn der Anleger die Anlagesumme auf das Konto bei einer Bank in der unrichtigen Annahme überweist, dass dort ein Festgeldkonto auf seinen Namen geführt wird und es sich tatsächlich um ein Konto des Anbieters oder eine mit diesem verbundene Gesellschaft oder Person handelt.

    Weiterhin kann auch für eine Anlageberatung oder Vermögensverwaltung als Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) eine Erlaubnis der BaFin notwendig sein.

    AMG Finance bzw. die Betreiber von amg-consulting.com haben keine Erlaubnis der BaFin.

    Aspekte für Betrugsverdacht bei AMG Finance S.A.

    Die fehlende Regulierung der BaFin kann häufig ein Anzeichen dafür sein, dass ein Betrugsmodell praktiziert wurde.

    Es wird damit geworben, dass die Experten von AMG Finance seit 1998 Anlagemöglichkeiten analysieren. Demgegenüber wurde die Domain amg-finance.com erst vor ca. einem halben Kahr registriert und die Betreiber verstecken ihre Identität hinter einem Anonymisierungsdienst.

    Auch ist die Homepage nicht mehr erreichbar.

    Auch hat die Webseite kein Impressum aufgewiesen.

    Auch dies spricht häufig für Betrug.

    Soweit auf der Homepage neben einer Adresse in der Schweiz eine Adresse in Frankfurt am Main, Schillerstr. 28, angegeben worden war, dürfte dort AMG Finance S.A. nicht anzutreffen gewesen sein.

    Soweit auf der Webseite auch auf Firmenregisternummern in der Schweiz verwiesen worden ist, handelt es sich anscheinend um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten einer tatsächlich in der Schweiz existierenden Firma.

    Handlungsoptionen für Anleger von AMG Finance S.A.

    Fall Sie Investitionen für ein Festgeld über AMG Finance vorgenommen haben, sollten Sie zeitnah einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt zu Rate ziehen.

    Langjährige Erfahrungen unserer Kanzlei in Anlagebetrugsfällen belegen, dass rasches Agieren die Chancen verbessern kann, die Verantwortlichen erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und den entstandenen Schaden wieder zu realisieren.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner bietet Ihnen eine detaillierte und fundierte Beratung zur Prüfung von Schadensersatzforderungen und rechtlichen Schritten zu deren Umsetzung an.

    Unsere Kanzlei vertritt viele Investoren, die Kapital für ein Tagesgeld oder Festgeld auf das Konto einer anerkannten Bank überwiesen haben und dieses Konto aber kein Konto des Anlegers war, so dass sie betrügerisch geschädigt worden sind.

    Soweit Täuschungen über ein angebliches Festgeld, die Dauer der Geschäftstätigkeit bzw. von Erfahrungen, oder z.B. die Betreibergesellschaft erfolgt sind, können sich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung begründen lassen.

    Des Weiteren kommen auch Schadensersatzansprüche wegen des unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG bzw. § 15 WpIG in Betracht.

    Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

    Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges, wie etwa bei betrügerischen Angeboten von Festgeldern oder Tagesgeldern.

    Stand: 13.01.2025



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