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    Home » Zahlungsaufforderung aufgrund unberechtigter Nutzung von Fotowerken durch Reuters News & Media Inc.
    Rechtsformen

    Zahlungsaufforderung aufgrund unberechtigter Nutzung von Fotowerken durch Reuters News & Media Inc.

    adminBy adminJanuar 12, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer Zahlungsaufforderung durch die Reuters News & Media Inc. aus den USA beauftragt.

    Diese wird hierbei von der Kanzlei Image Law Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.

    Bei der Reuters News & Media Inc. handelt es sich um eine Bildagentur, welche weltweit ausschließliche Lizenzrechte an ihren Werken hält.

    Der Grund der Beauftragung der Kanzlei ist die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches, da die angeschriebene Person Lichtbilder auf ihrem Webauftritt verwendet hat, ohne dass eine Zustimmung zur gewerblichen Nutzung und Veröffentlichung vorliegt.

    In der Folge wird anhand der Lizenzanalogie i. S. d. § 97 Abs. 2 S. 3 UrhG eine Schadensberechnung durchgeführt. Als Grundlage werden die Lizenzbedingungen auf der Seite der Reuters News & Media Inc. herangezogen. Zu dem geltend gemachten Schadenersatz wird ebenfalls die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten gefordert. Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert. Die angeschriebene Person wird in der Folge unter Fristsetzung aufgefordert, die beiden geltend gemachten Beträge an die angegebenen Kontodaten zu überweisen.

    Mit Eingang des geforderten Betrages würde die Angelegenheit ihre vollständige Erledigung finden.

    Sofern auch Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollte in jedem Fall zunächst mit einem fachkundigen Anwalt besprochen werden, ob die etwaigen Vorwürfe zutreffen.

    Selbst für den Fall, dass eine entsprechende rechtswidrige Nutzung stattgefunden hat, können wir Ihnen weitere Lösungswege aufzeigen. Wir vertreten unsere Mandantschaft deutschlandweit in verschiedensten urheberrechtlichen Fallkonstellationen. Gerne können Sie uns das erhaltene Schreiben per E-Mail und einer Rückrufbitte an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter 02307/17062 telefonisch erreichen.

    Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.



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