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    Home » Uber Eats, Wolt und Co.: Bas will Verbot von Subunternehmern
    Kleinunternehmen

    Uber Eats, Wolt und Co.: Bas will Verbot von Subunternehmern

    adminBy adminDezember 2, 2025Keine Kommentare6 Mins Read
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    Ein Lieferando-Lieferdienstfahrer steht vor einem Haus in Berlin

    Stand: 02.12.2025 06:00 Uhr

    Ausbeutung, erzwungene Schwarzarbeit und Gewalt – eine rbb-Recherche deckt kriminelle Strukturen in der Branche der Lieferdienste für Essen auf. Arbeitsministerin Bas will den Sektor jetzt stärker regulieren.

    Von Jan Wiese und Fabian Grieger, rbb

    Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will ein Subunternehmerverbot für Essenslieferdienste prüfen lassen. So möchte sie effektiver gegen eine Vielzahl von Verstößen gegen das Arbeitsrecht bei Subunternehmen von Lieferdiensten vorgehen. Das sei „die einzige Chance, mehr Transparenz reinzubringen und für die Beschäftigten selbst eine Sicherheit zu bieten“, so Bas. „Wenn ich Menschen direkt anstelle, dann habe ich auch eine Verpflichtung der Arbeitgeber, alles, was wir an nationalem Recht haben, auch einzuhalten.“

    Die Prüfung soll nun klären, wie ein sogenanntes Direktanstellungsgebot für die Fahrer umgesetzt werden kann. Denn laut Arbeitsministerium seien die verfassungs- und europarechtlichen Hürden dafür hoch, da der Einsatz von Leiharbeit oder Subunternehmen grundsätzlich legitim seien.

    „Ein Direktanstellungsgebot sollte deshalb regelmäßig nur das letzte Mittel sein, um Missstände in einer Branche zu bekämpfen. Zudem müssen umfassende, belastbare Erkenntnisse über solche Missstände vorliegen“, teilte das Ministerium auf rbb-Anfrage mit.

    Einsatz von Strohleuten

    Wie schwer es ist, die Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, zeigt der Fall der Lieferkurierin Shiwani Sharma. Sie hatte Essensbestellungen ausgefahren, die über die Plattform Wolt bestellt wurden und die ihr über die Wolt-App für Lieferkuriere zugeteilt worden waren. Den Zugang zur App hatte sie allerdings von einem Vermittler in einem Handygeschäft erhalten. Jedoch erhielt sie mehr als drei Monate lang keinen Lohn.

    Sharma klagte vor dem Berliner Arbeitsgericht gegen Wolt, um ihren ausstehenden Lohn einzufordern. Im Juni dieses Jahres entschied das Gericht gegen sie. Sharma habe nicht nachweisen können, dass sie bei Wolt angestellt gewesen sei. Wolt hatte im Prozess erklärt, Sharma sei bei einem Subunternehmen mit dem Namen IMOQX GmbH beschäftigt gewesen.

    Dieses Unternehmen ist aber weder auffindbar noch kontaktierbar. An einer in den Handelsregisterunterlagen angegebenen Adresse im brandenburgischen Luckau steht nur ein verlassenes Gebäude ohne jeglichen Hinweis auf das Wolt-Subunternehmen IMOQX GmbH.

    Der Geschäftsführer der IMOQX soll Jarosław T. sein, der laut dem Handelsregister noch zwei weitere Unternehmen in Deutschland leitet. Auch diese Unternehmen sind nicht auffindbar; ebenso wenig wie T. selbst. Seine angebliche Wohnadresse – ein leer stehender Dorfladen in Brandenburg.

    Ex-Vertragspartner am Firmensitz nicht auffindbar

    rbb24 Recherche ist es gelungen, Jarosław T. an seinem tatsächlichen Wohnort in einer Kleingartensiedlung im polnischen Poznán aufzufinden. Er ist alkoholkrank und lebt unter prekären Umständen. T. sagt, er höre zum ersten Mal, dass er mehrere Firmen leiten und der Chef von mehr als Hundert Lieferkurieren, die für ein Subunternehmen von Wolt gearbeitet haben, sein soll. Offenbar ist Jaroslaw T. als Strohmann benutzt worden. Ein System, mit dem die tatsächlichen Verantwortlichkeiten in Firmen verschleiert werden.

    Das Lieferunternehmen Wolt hatte in einem Vertrag, der rbb24 Recherche exklusiv vorliegt, die wesentliche Verantwortung für die Anstellung und Bezahlung der Kuriere auf die von Jarosław T. geführte Firma übertragen. In einem Schriftsatz, der rbb24 Recherche exklusiv vorliegt, hatte Wolt vor Gericht erklärt, die IMOQX GmbH hätte einen Gemeinschaftsbetrieb und einen gemeinsamen Leitungsapparat gebildet, der „die konkreten Einsätze plante und leitete.“

    Dieser Leitungsapparat habe „aus dem Geschäftsführer des Flottenpartners“, also Jarosław T., und Führungsmitgliedern von Wolt bestanden. Während Wolt die App zur Verfügung stellte, habe die IMOQX die Fahrer angestellt.

    Martin Bechert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, der neben vielen weiteren Lieferkurieren auch Shiwani Sharma im Verfahren gegen Wolt vertritt, sieht in dieser Konstruktion eine „Hülle, um deutsches Arbeitsrecht und vielleicht auch andere Rechte, die man ansonsten in Verbindung damit hat, abzugeben und zu umgehen“.

    Wolt widerspricht

    Wolt widerspricht dem auf Anfrage von rbb24 Recherche. Verträge wie mit der IMOQX dienten der „klaren Regelung von Verantwortlichkeiten. Sie dienen nicht dazu, arbeits- und sozialrechtliche Pflichten zu umgehen“. Außerdem habe man nach festgestellten Verstößen die Zusammenarbeit mit der IMOQX GmbH Anfang Januar 2023 beendet.“ 

    Zum Strohmann-Geschäftsführer der IMOQX und Wolts Aussagen vor Gericht schreibt Wolt, dass man „keine näheren öffentlichen Details nennen“ könnte. Gründe dafür seien unter anderem laufende oder abgeschlossene Gerichtsverfahren sowie der Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

    Bezahlung weit unterm Mindestlohn

    Auch bei Subunternehmern von Uber Eats kommt es immer wieder zu zahlreichen Problemen. Laut rbb-Recherchen haben mehrere „Lieferpartner“ ein ausgeklügeltes Betrugssystem entwickelt, um Steuern und Sozialabgaben nicht zu zahlen: Offiziell erhalten die Fahrer einen Midijob-Arbeitsvertrag, für den auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Der im Vertrag genannte Lohn wird aufs Konto überwiesen. So sieht bei Kontrollen erst mal alles sauber aus.

    Tatsächlich werden die Fahrer aber nicht pro Stunde – wie im Vertrag vorgesehen – sondern pro Auftrag bezahlt. Wenn sie mehr verdienen als im Vertrag vorgesehen, erhalten sie den restlichen Teil ihres Lohnes in bar, ohne dass Steuern und Abgaben abgeführt werden. Die Subunternehmer ziehen den Fahrern außerdem als Provision große Teile ihres Lohnes ab.

    Nach rbb-Berechnungen auf Grundlage der Arbeitszeiten und des erhaltenen Lohns eines Fahrers eines Uber-Eats-Subunternehmers blieb ein Stundenlohn von sieben Euro. Zusätzlich müssen die Fahrer die Kosten für die Lieferfahrräder oder Autos selbst tragen.

    Fahrer werden wegen Streik verprügelt

    Im Januar hatten sich in Berlin mehr als 700 hauptsächlich indische Fahrer in einer WhatsApp-Gruppe zu einem Streik verabredet. Es ist der erste bekannte Streik von Fahrern, die in Deutschland für Uber-Eats-Bestellungen ausliefern, organisiert ohne gewerkschaftliche Beteiligung. Die Fahrer forderten mehr Lohn und lieferten zwei Tage nichts mehr aus.

    Die betroffenen Subunternehmer reagierten mit Drohungen. In einer WhatsApp-Nachricht, die rbb24 Recherche vorliegt, fordert der Chef eines Subunternehmens seine Fahrer auf, ihm Fotos der Streikanführer zu schicken. Er werde ihnen „zeigen, was Mafia ist“. Es blieb nicht bei Drohungen: Ein Schlägertrupp prügelte einen der Anführer krankenhausreif, die Polizei nahm Ermittlungen auf.

    Uber Eats erklärt auf Anfrage, die „beschriebenen Praktiken“ seien „ganz klar inakzeptabel“ und widersprechen den Standards des Unternehmens. Man habe außerdem die Zusammenarbeit mit den Subunternehmen, die die Drohungen verschickt und die Fahrer verprügeln lassen haben, beendet.

    Uber Eats setzt ausschließlich auf Subunternehmer

    Uber Eats hat in Deutschland keinen einzigen Fahrer beschäftigt, sondern setzt ausschließlich auf Subunternehmer. Die Konkurrenten Wolt und Lieferando ziehen Schritt für Schritt nach und lagern große Teile ihrer Lieferfahrer aus.

    Ein Subunternehmerverbot könnte diesen Trend wieder rückläufig machen und die Strukturen in der Branche stark verändern. Als Präzedenzfall gilt die Fleischindustrie, in der zu Corona-Pandemie-Zeiten der Einsatz von Subunternehmen verboten wurde.

    Rückenwind für eine Gesetzesinitiative kommt aus der Arbeitsministerkonferenz der Länder, die einem Antrag für ein Direktanstellungsgebot bei Essenslieferdiensten in der vergangenen Woche zugestimmt hatte.



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