Der Handelsverband Deutschland rechnet für die diesjährige Aktionswoche rund um Black Friday und Cyber Monday mit einem Umsatz von 5,8 Milliarden Euro. Das sind zwei Prozent weniger als im Vorjahr. Viele Menschen achten derzeit stärker auf ihre Ausgaben. Außerdem dämpfen Fakeshops und Probleme beim Rückversand die Shopping-Laune. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt, wie Kund:innen beim Zurücksenden von Waren auf Nummer sicher gehen.
Online-Betrug ist verbreitet – auch an Black Friday
Am 28. November 2025 steht der diesjährige Black Friday bevor, der Schnäppchenjäger:innen mit Rabatten und Sonderaktionen lockt. Der Cyber Monday folgt direkt am 1. Dezember. Laut einer Yougov-Umfrage ist es für 40 Prozent der Menschen in Deutschland wahrscheinlich, an diesen Tagen etwas zu kaufen. Unter der Generation Z und den Millennials liegt der Anteil mit 52 Prozent besonders hoch. Zudem gab mehr als ein Fünftel (21 Prozent) dieser Altersgruppe an, heute mehr Interesse an Black Friday und Co. zu haben als noch vor zwei oder drei Jahren. Insgesamt hat der Hype allerdings abgenommen: 43 Prozent der Befragten zeigen sich inzwischen weniger begeistert von solchen großen Sale-Events.
Ein Grund dafür könnte die Zunahme von Fakeshops sein. Anlässlich des bevorstehenden Black Friday warnt die Schufa vor betrügerischen Online-Händler:innen. Laut einer Umfrage der Bonitätsauskunft waren schon 26 Prozent der Shopper:innen von Online-Betrug betroffen, rund ein Drittel (32 Prozent) tappte dabei in die Falle eines Fakeshops. Viele dieser Seiten wirken professionell gestaltet und dadurch vertrauenswürdig. Deshalb schöpfte fast die Hälfte der Betroffenen (49 Prozent) beim Kauf keinerlei Verdacht. „Online-Betrug ist längst keine Randerscheinung mehr – er betrifft Millionen Menschen und wird zunehmend professioneller organisiert“, warnt Josephine Ackerman, die bei der Schufa unter anderem für Privatkund:innen zuständig ist. „Besonders Fakeshops zeigen, wie raffiniert Täter mittlerweile vorgehen, um Vertrauen zu erschleichen.”
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Das ist bei Rücksendungen zu beachten
Aber auch seriöse Shops können zur Herausforderung werden – insbesondere beim Rückversand. „Manche Anbieter registrieren nur zwei Kleidungsstücke, obwohl die Kundin fünf zurückgeschickt hat. Andere behaupten, einzelne Teile seien getragen worden und verweigern die vollständige Erstattung“, sagt Tim-Oliver Tettinger, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Auch fehlerhafte QR-Codes für den Rückversand führen manchmal dazu, dass Pakete nicht beim Anbieter ankommen.“ Gerade vor Weihnachten, wenn besonders viel bestellt wird, könnten solche Probleme häufiger auftreten.
Die Verbraucherzentrale rät deshalb, den Rückversand sorgfältig zu dokumentieren. „Wir empfehlen, Fotos und Videos davon zu erstellen, wie Kundinnen und Kunden die Ware sachgemäß für den Rückversand verpacken und beim Transportdienstleister abliefern. Auch eine Person, die das bezeugen kann, ist im Streitfall sehr hilfreich.“ Außerdem sollten Käufer:innen rechtzeitig vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Zwar werben viele Shops mit verlängerten Rückgabefristen, aber diese gelten nur eingeschränkt: „Da es sich nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist um eine freiwillige Leistung handelt, können Händler die Rückgabebedingungen grundsätzlich selbst definieren. Anders als beim Widerrufsrecht kann schon eine kleine Abweichung vom Originalzustand unter Umständen dazu führen, dass der Anbieter die Annahme verweigert“, erklärt Tettinger.
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