Das Vorweihnachtsgeschäft im Onlinehandel startet mit einer wichtigen Neuerung. Denn schon ab dem 20. November treten in Deutschland grundlegende Änderungen für Klein- und Kurzzeitkredite in Kraft. Hintergrund ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 30. Oktober 2023 in Kraft trat und die bisherige Grauzone für Kleinstkredite, zinsfreie Zahlungsaufschübe und „Buy now, pay later“-Modelle beenden soll. In Zukunft unterliegen nämlich auch Finanzierungsmodelle für Beträge unter 200 Euro den gängigen Verbraucherschutz-Vorschriften.
Wichtigste und wohl auffälligste Veränderung, die sich daraus ergibt, ist eine Kreditwürdigkeitsprüfung schon unterhalb der 200-Euro-Schwelle. Die Regelung zielt darauf ab, besonders Haushalte mit geringem Einkommen besser vor Überschuldung zu schützen. Denn Verbraucherschützer:innen und die Finanzaufsicht BaFin hatten in den vergangenen Jahren immer wieder vor dem schnellen Anwachsen von Raten- und Zahlungsaufschubmodellen gewarnt.
Zwischen Verbraucherschutz und Bevormundung
Das Problem hier: Gerade junge und finanziell verletzliche Kund:innengruppen sammeln oft mehrere kleine Verbindlichkeiten an, die sich dann zu einem größeren Zahlungsproblem entwickeln können. Die neue Rechtslage soll dieses Risiko durch verpflichtende Bonitätsprüfungen, dokumentierte Prüfungsergebnisse und klarere Informationspflichten reduzieren helfen.
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Eine Prozessumstellung wird dies einerseits für Händler:innen, aber auch für Zahlungsdienstleister:innen wie BNPL-Anbieter und die Banken mit sich bringen. Denn die BNPL-Anbieter müssen vor Abschluss von Verträgen nachvollziehbar prüfen, ob Verbraucher:innen die Raten oder späteren Zahlungen leisten können; sie müssen vorvertraglich verständlich und transparent alle anfallenden Kosten, Gebühren und Effektivzinsen offenlegen; und sie sind verpflichtet, die Prüfungsergebnisse und die Entscheidungsgrundlagen zu dokumentieren. Gerade die Informationspflichten und deren Validität stellen hier eine juristische Herausforderung dar.
Gerade bei kleinen Summen mehr Genehmigungsaufwand
Was Verbraucher:innen aber vor allem merken werden: Beim Online-Checkout oder an der Ladenkasse kann ein BNPL-Angebot künftig mit zusätzlichen Abfragen verbunden sein: kurzzeitige Bonitätschecks, Abfrage von Basisdaten (etwa Alter, Anschrift, ggfs. Zahlungsfähigkeit) oder das Einholen von Informationen aus Auskunfteien. Die Kreditentscheidungen werden auch bei kleinen Beträgen dokumentiert. Ob dadurch die Entscheidung für einen längerfristigen Zahlungsplan wirklich wohlüberlegter und weniger impulsiv ausfällt, bleibt abzuwarten.
Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat Verbraucher:innen wiederholt vor BNPL-Modellen als mögliche Schuldenfalle gewarnt und fordert mehr Transparenz seitens der Händler:innen. Auch Verbraucherschützer:innen wie die Verbraucherzentralen raten immer wieder dazu, insbesondere bei mehreren kleinen Krediten vorsichtig zu sein. Für die Händler:innen wird BNPL dagegen gerne als zusätzlicher Umsatzturbo angepriesen, da Kund:innen auch bei aktuell fehlender Liquidität (also etwa kurz vor Monatsende) Käufe tätigen können.
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