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    Home » Betrug an der Haustür: E‑Commerce‑Paketmasche mit Nachbarn
    Kundenbindung

    Betrug an der Haustür: E‑Commerce‑Paketmasche mit Nachbarn

    adminBy adminOktober 28, 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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    Wenn es um Betrug im E-Commerce geht, stehen meist Methoden wie Phishing oder „Friendly Fraud“ im Vordergrund. Wie die Polizei Berlin allerdings in einem Online-Beitrag berichtet, können sogar hilfsbereite Nachbar:innen, die mit einer betrügerischen Bestellung eigentlich nichts zu tun haben, ins Visier geraten. Ihre Gutmütigkeit wird beim Paketbetrug an der Haustür gezielt ausgenutzt.

    Betrug kostet den E-Commerce jedes Jahr Milliarden

    Betrug hat viele Facetten – und dank moderner Technologien kommen ständig neue, ausgeklügelte Methoden hinzu. Laut dem Händlerbund sind die Schäden durch Betrug im E-Commerce in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. So beliefen sich die Verluste im Jahr 2023 allein in Europa und Nordamerika auf über 50 Milliarden US-Dollar. Zu den häufigsten Betrugsarten zählen „Card-Not-Present“-Betrug, Rückbuchungsbetrug und Identitätsdiebstahl. Aber auch an der Haustür kann man zum Opfer werden – und das sogar, ohne es zunächst zu bemerken.

    Empfehlungen der Redaktion

    Laut dem Statistischen Bundesamt kaufen 83 Prozent der Deutschen im Alter von 16 bis 74 Jahren online ein. Entsprechend groß ist die Zahl der Pakete, die täglich verschickt werden. Dass DHL klingelt, um eine Bestellung für Nachbar:innen abzugeben, die gerade nicht zu Hause sind, ist an der Tagesordnung. Eine nette Geste, die eigentlich unter Nachbarschaftshilfe fallen sollte, kann sich allerdings auch als riskant erweisen. Betrüger:innen bestellen nämlich immer öfter teure Produkte wie Smartphone oder andere Elektronikgeräte unter falschem Namen und manipulieren Briefkästen, um die Lieferzettel abzufangen. Der Paketdienst gibt die Bestellung bei ahnungslosen Nachbar:innen ab, wo die Täter:innen sie dann später einfach abholen.

    Online-Bestellungen als Einfallstor für Betrug

    Das Problem: Wer ein Paket für Unbekannte annimmt, kann rechtlich in Schwierigkeiten geraten. Denn ab der Übergabe trägt man die Verantwortung für die korrekte Zustellung – der Lieferdienst haftet dann nicht mehr. Die Polizei Berlin warnt: „Für etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Warenversenders sind Sie zudem der letzte namentlich bekannte und nachvollziehbare Empfänger des Pakets.“ Sowohl die Verbraucherzentrale als auch die Polizei raten daher dringend, Pakete nicht an Fremde weiterzugeben und sich im Zweifel einen Ausweis vorzeigen zu lassen.

    Dass Online-Bestellungen missbraucht werden, zeigt auch das sogenannte „Brushing“: Dabei bestellen Händler:innen Waren über gefälschte Amazon-Accounts und lassen sie an reale Adressen liefern, die oft aus Datenlecks stammen. Die Empfänger:innen wissen nichts von den Bestellungen, müssen sie nicht bezahlen und können sie auch nicht in ihrem Amazon-Konto einsehen. Für die Betrüger:innen lohnt sich der Aufwand trotzdem, da die Auslieferung eine echte Transaktion darstellt und sie so positive Bewertungen abgeben können, die das Ranking ihrer Produkte erhöhen.

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    Bei Paketen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht

    Die aktuellen Betrugsfälle zeigen, dass beim Annehmen von Paketen Vorsicht geboten ist. Risiken bestehen nicht nur, wenn man selbst nichts bestellt hat – auch vermeintliche Nachbarschaftshilfe kann rechtliche Folgen haben. Im Zweifel gilt deshalb: Nur Pakete annehmen, die man auch wirklich selbst bestellt hat.

    Dieser Artikel wurde ursprünglich am 01.09.2025 veröffentlicht, interessiert jedoch immer noch sehr viele unserer Leser:innen. Deshalb haben wir ihn hier nochmals zur Verfügung gestellt.

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