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    Home » EU-Kommission wirft SAP vor, seine Vormachtstellung auszunutzen
    Kleinunternehmen

    EU-Kommission wirft SAP vor, seine Vormachtstellung auszunutzen

    adminBy adminSeptember 25, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Stand: 25.09.2025 12:57 Uhr

    Die EU-Kommission wirft SAP vor, sein Lizenzmodell zu nutzen, um Kunden an den eigenen Kundenservice zu binden. Das Unternehmen kann nun reagieren. Ändert es nichts, könnte es Milliarden kosten.

    Die Europäische Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen den deutschen Softwarekonzern SAP eingeleitet. Nach Ansicht der europäischen Wettbewerbshüter könnte das Unternehmen seine Vormachtstellung auf dem Markt ausgenutzt haben, um für seinen Wartungs- und Kundenservice hohe Kosten zu verlangen. Damit seien andere Anbieter benachteiligt worden, teilte die Kommission mit.

    Die Vormachtstellung im Service-Bereich stamme unter anderem auch daher, dass Wartung und Support automatisch Teil einer SAP-Lizenz seien. Für Kunden sei es dabei nicht möglich, auf einen anderen Anbieter zu wechseln. Zudem würden sich die Lizenzen automatisch verlängern und enthielten häufig mehr Produkte, als der Kunde benötige.

    SAP: Im Einklang mit Wettbewerbsregeln

    Aus Sicht der EU-Kommission sei durch dieses Geschäftsmodell die Auswahlmöglichkeit für europäische Kunden stark eingeschränkt gewesen. Mit dem Wettbewerbsverfahren möchte die Kommission sicherstellen, „dass Unternehmen, die auf die Software von SAP angewiesen sind, frei die Wartungs- und Servicedienstleistungen auswählen können, die am besten zu ihnen passen“, erklärte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.

    „SAP ist der Ansicht, dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen“, teilte das Unternehmen mit. „Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden. ​Materielle Auswirkungen auf unsere Finanzergebnisse werden nicht erwartet.“​

    Es könnte teuer werden

    Aus der Einleitung des Verfahrens ergibt sich nicht automatisch eine Anklage. Vielmehr könne SAP nun auf die Wettbewerbshüter zugehen und Teile seines Geschäftsmodells ändern, um ein Bußgeld abzuwenden, hieß es.

    Eine Frist für das nun eingeleitete Verfahren gibt es nicht. Bestätigen sich die Vorwürfe der Kommission, könnte ein Bußgeld in Höhe von maximal zehn Prozent des jährlichen weltweiten Konzernumsatzes drohen. Gemessen am Umsatz von SAP aus dem vergangenen Jahr läge die Höchststrafe damit bei 3,4 Milliarden Euro.

    Deutschlands wertvollstes Unternehmen

    SAP ist Deutschlands wertvollstes Unternehmen und lag in diesem Jahr zwischenzeitlich auch auf Platz eins in Europa. Der Konzern ist vor allem für seine Software zur Unternehmenssteuerung (ERP) bekannt. Diese fungiert laut Unternehmensangaben „als zentrales Nervensystem eines Unternehmens“, wobei Geschäftsprozesse wie Finanzen, Personal, Fertigung, Vertrieb oder Beschaffung abgebildet werden können.

    Viele Menschen, die in deutschen Büros arbeiten, dürften in irgendeiner Form mit Produkten von SAP in Berührung kommen. Und sei es nur, um Urlaub zu beantragen oder Reisekosten abzurechnen.



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