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    Gründer Aktuell
    Home » Verbraucherschutz im Netz: Widerrufsbutton soll Pflicht werden
    Kleinunternehmen

    Verbraucherschutz im Netz: Widerrufsbutton soll Pflicht werden

    adminBy adminSeptember 3, 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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    Stand: 03.09.2025 15:12 Uhr

    Den Vertrag nach einem getätigten Online-Einkauf zu widerrufen, ist oft kompliziert. Das will die Bundesregierung nun ändern. Sogenannte Widerrufsbuttons sollen für Online-Anbieter verpflichtend werden.

    Die Bundesregierung will das Widerrufen von Online-Käufen deutlich erleichtern. Künftig sollen Anbieter auf ihrer Internetseite einen Widerrufsbutton installieren, der einfach zu finden sein soll. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.

    Der Button soll sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen gelten. „Die Widerrufsfunktion muss gut lesbar mit ‚Vertrag widerrufen‘ oder einer anderen gleichbedeutenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein“, heißt es dazu im Gesetzentwurf. „Sie muss während des Laufs der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche ständig verfügbar, hervorgehoben platziert und für den Verbraucher leicht zugänglich sein.“

    Button „spart Zeit und Nerven“

    Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, diese Lösung mache das Leben für die Menschen einfacher. „Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.“ Mit dem Button sei der Widerruf eine Sache von wenigen Klicks.

    Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag und Bundesrat. Er sieht außerdem bessere Verbraucherrechte bei Finanzgeschäften per Internet oder Telefon vor. So müssen Anbieter von Finanzdienstleistungen ihre Kunden künftig angemessen über die Produkte und ihre Folgen aufklären. Dies soll bewirken, dass Verbraucher Verträge auf der Basis eines guten Informationsstandes abschließen. Kunden können außerdem eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen.

    Kein ewiges Widerrufsrecht bei Finanzdienstleistungen mehr

    Bislang galt bei Verträgen für Finanzdienstleistungen ein ewiges Widerrufsrecht, falls ein Anbieter seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hatte. Dafür reichten laut Justiz- und Verbraucherschutzministerium schon nebensächliche Verstöße. Das soll laut dem neuen Entwurf abgeschafft werden. Künftig soll ein solcher Vertrag höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können, wenn die Verbraucher über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Bei Lebensversicherungen verdoppelt sich die Frist auf 24 Monate und 30 Tage.

    Beim Online-Abschluss von Verträgen über Finanzdienstleistungen sollen die Verbraucher zudem besser vor manipulativen Designs geschützt werden. Demnach soll es künftig unzulässig sein, eine bestimmte Auswahlmöglichkeit, die für das Unternehmen vorteilhaft ist, optisch gegenüber anderen Auswahlmöglichkeiten hervorzuheben. Das soll laut Ministerium insbesondere für sogenannte Zustimmungs-Buttons gelten. Unzulässig soll es auch sein, eine für Verbraucher günstige Entscheidung anderweitig zu erschweren, etwa durch lange Online-Klickpfade.



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