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    Home » Nießbrauch: Vermögensnachfolge in sieben Schritten optimieren
    Zuschüsse

    Nießbrauch: Vermögensnachfolge in sieben Schritten optimieren

    adminBy adminJuli 31, 2025Keine Kommentare5 Mins Read
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    Das Thema Optimierung von Schenkungen und Erbschaften betrifft demnach gar nicht mal so wenige. „Hierbei ist das Nießbrauchdepot eine interessante Variante“, sagt Ottmar Wolf, Vorstand bei der FAM Frankfurt Asset Management AG. „Es ist dadurch möglich, den persönlichen Freibetrag für Schenkungen quasi zu hebeln, das heißt, es kann eine größere Summe verschenkt werden, ohne dass eine Steuerlast entsteht.“ 

    Wenn zum Beispiel ein 40-jähriger Vater auf diese Weise Vermögen an seine Tochter weitergibt, kann er unter gewissen Voraussetzungen (siehe Grafik) fast drei Millionen Euro bis zu seinem 83. Geburtstag steuerfrei übertragen. Und das, obwohl die Freibeträge, die aktuell noch alle zehn Jahre erneut genutzt werden können, in Summe eigentlich nur bei zwei Millionen Euro liegen. Nießbrauch bei Immobilien kennen noch die meisten, wie das allerdings bei einem Wertpapierdepot funktioniert erfahren Sie hier.

    1. Nachfolgewünsche und Finanzsituation klären

    „Immer nur das Schenken, was man mit Sicherheit selbst nicht mehr braucht“, rät FAM-Finanzfachmann Ottmar Wolf. Hier gilt es, langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen, im Idealfall gemeinsam mit allen Betroffenen. Dabei sollte die eigene finanzielle Sicherheit im Alter nicht gefährdet sein. Es ist ganz entscheidend, alles im Blick zu haben – von eventuell bestehenden Rentenansprüchen über einen möglichst lückenlosen Versicherungsschutz bis zu Immobilieneigentum und Ersparnissen.

    2. Rat von versierten Fachleuten einholen

    Schon bei der Finanzanalyse ist es ratsam, Experten wie einen unabhängigen Vermögensverwalter hinzuziehen. So lässt sich der Spielraum für eine langfristige Vermögensnachfolgeplanung verlässlich bestimmen. Werden hier Summen erreicht, die bei Schenkungen zu Steuerzahlungen führen könnten, sollte unbedingt ein versierter Steuerberater mit ins Boot geholt werden. Er kann berechnen, ob ein Nießbrauchdepot ein gutes Instrument ist, um in diesem individuellen Fall Vermögen steuergünstig zu übertragen. Gut zu wissen: Bei den meisten Schenkungen außerhalb der engeren Familie liegt der Freibetrag gerade einmal bei 20.000 Euro, Nießbrauch ist also nicht unbedingt nur ein Thema für Millionäre.

    3. Nießbrauchfähiges Depot finden und einrichten

    Die Idee des Nießbrauchdepots ist an sich simpel: Der Schenkende überträgt Wertpapiere, behält sich jedoch die Nutzung von etwa Dividenden oder Zinsen zu Lebzeiten vor. Allerdings gibt es nur wenige Anbieter, bei denen Aktien und Co. in dieser Form übertragen werden können. „Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit, dass Wertpapiere einem neuen Inhaber geschenkt werden, aber die Erträge weiter dem Schenker zugerechnet werden“, sagt René Niemann, Leiter der Vermögensnachfolge bei der V-Bank. Es kann somit notwendig sein, erst ein neues Depot bei einem Spezialanbieter einzurichten, wie diesem Münchner Institut, das sich ganz auf Vermögensverwalterkunden fokussiert. 

    4. Schenkungsvertrag wasserdicht aufsetzen

    Im Prinzip würde es rechtlich ausreichen, Wertpapiere in ein solches Depot einfach zu übertragen, was aber durchaus zu Problemen führen kann. „Ein professionell formulierter Schenkungsvertrag ist absolut empfehlenswert“, rät Rechtsanwalt Dr. Jasper von Hoerner von der LKC Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Niederlassung Gmund am Tegernsee. Der Vertrag sollte klare Regelungen für die zukünftige Verwaltung des Depots und Optionen für gewisse Notfälle enthalten (s. Servicekasten). Was passiert zum Beispiel, wenn der Beschenkte vorzeitig verstirbt oder der Schenker verarmt? Solche Notfallsituationen mitzudenken und Rückfallklauseln zu formulieren, die aber nicht die Anerkennung durch das Finanzamt gefährden, ist nichts für Laien. „An einem versierten Rechtsanwalt, der hier beim Aufsetzen hilft, sollte auf keinen Fall gespart werden“, rät auch Experte René Niemann. Der Gang zu einem Notar ist dagegen bei einem Nießbrauchdepot – anders als beim Immobilienpendant – nicht zwingend nötig.

    5. Vollziehen und melden

    Ist der Vertrag unterschrieben, muss das Finanzamt informiert werden. Denn grundsätzlich sind Schenkungen von beiden Seiten innerhalb von drei Monaten nach Vollzug zu melden. Damit der Nießbrauchvorbehalt korrekt angerechnet werden kann, wird in der Regel der Schenkungsvertrag mit nachvollziehbarer Ertragsprognose eingereicht. Welchen Wertminderungseffekt der Nießbrauch hat, hängt maßgeblich von der verbleibenden statistischen Lebenserwartung des Schenkenden ab. Je nach Alter sind zudem Mindestlaufzeiten gesetzlich festgelegt. Der Schenkende muss nach der Übertragung noch ein paar Jahre den Nießbrauch nutzen, damit dieser voll wirksam wird. Nießbrauchmodelle sind deswegen eher für die langfristige Planung als für Last-Minute Entscheidungen geeignet.

    6. Regelmäßig prüfen

    Die Struktur des Vermögens sollte von Zeit zu Zeit angepasst werden, um sowohl den Vermögenswert für den Beschenkten als auch den Nießbrauch des Schenkenden zu sichern. Dies kann eine optimale Gelegenheit sein, die nachfolgende Generation an das Thema langfristige strategische Kapitalanlage heranzuführen. Das ist vielen Schenkenden bei Nießbrauchdepots oft mindestens so wichtig wie der Steuerspareffekt.

    7. Potenzial errechnen und weiter informieren

    Errechnen Sie schnell und unkompliziert, welchen Vorteil Sie mit einem Nießbrauchdepot erzielen können, beispielsweise schnell und unkompliziert mit dem Nießbrauch-Rechner der V-Check.

    Ein persönliches Gespräch mit René Niemann ist Ihnen lieber? Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit dem Leiter für Vermögensnachfolge der V-Bank. Sie erreichen Herrn Niemann unter rene.niemann@v-bank.com – Für eine Beratungsstunde bei René Niemann fallen Kosten in Höhe von 178,50 Euro (inklusive Steuern) an.

    Was Sie als Verbraucher schon heute unternehmen können, um Ihre Vermögensnachfolge für die Zukunft zu regeln, erfahren Sie im kostenlosen eBook „Vorsorgemappe: Verfügungen, Vollmachten, Vorlagen“.

    Jetzt kostenlosen Geld-Check anfordern

    Ein Angebot der V-Bank in Zusammenarbeit mit unabhängigen Vermögensverwaltungen. Melden Sie sich mit diesem Formular zum kostenlosen Geld-Check an. Sie haben Fragen oder möchten sich telefonisch anmelden? Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/44 44 694 (täglich 6 – 22 Uhr; Kennwort: „WELT“) gibt die V-Bank Ihnen gern Auskunft.



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