Wenn Sie im wohlverdienten Urlaub sind und Ihr Arbeitgeber kurzfristig zur Rückkehr aufruft – etwa wegen akuter Auftragslage –, führen Sie sich zunächst vor Augen: Sobald Ihr Urlaub genehmigt wurde, entsteht für Sie ein gesetzlicher Anspruch auf Erholung. Ein Widerruf durch den Arbeitgeber ist nur in extremen Notfällen zulässig, etwa bei Naturkatastrophen oder existenzieller Bedrohung des Unternehmens.
Fällt die Personaldecke nur aus organisatorischen Gründen zu dünn aus oder entstehen Verzögerungen bei Projekten, rechtfertigt das keinen Rückruf. Auch Klauseln im Arbeitsvertrag, die Sie zur ständigen Erreichbarkeit verpflichten oder Rückruf während des Urlaubs regeln, sind unwirksam.
Was tun im Ernstfall? – Ihre Rechte im Überblick
Auf Ihren Urlaub bestehen
Sofern keine „betriebliche Notlage“ in Form unvorhersehbarer Gefährdung vorliegt, brauchen Sie der Aufforderung zur Rückkehr nicht nachkommen. Eine Weigerung zieht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich.
Notfall liegt vor? – Rückkehr kann freiwillig sein
Entscheiden Sie sich doch dafür, zurückzukehren, etwa aus Solidarität, bleiben Sie dennoch im Recht. Ihr Anspruch auf Erholungsurlaub bleibt bestehen. Sie können die restlichen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nehmen.
Erstattung Ihrer Kosten fordern
Während des Abbruchs entstandene Kosten wie Umbuchung, Anreise, Storno sind vom Arbeitgeber zu tragen – zusätzlich zu Ihrem regulären Lohn für die Arbeitszeit nach Rückkehr.
Urlaubstage behalten
Rückkehr heißt nicht automatisch: weniger Urlaub. Ihren Anspruch auf die ursprünglich genehmigten Urlaubstage behalten Sie und können sie später einlösen .
Wie wir Sie unterstützen können
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Wir prüfen für Sie, ob tatsächlich ein „betrieblicher Notfall“ im Sinne der Rechtsprechung vorliegt.
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Wir unterstützen Sie beim Einfordern von Erstattungen für Storno‐ und Reisekosten sowie Umbuchungsgebühren.
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Wir sorgen dafür, dass Ihre restlichen Urlaubstage in Ihrem Sinne erhalten und umgesetzt werden.
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Sollten Ihnen arbeitsrechtliche Nachteile – etwa Abmahnung oder Kündigung – drohen, setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Ihr nächster Schritt – kostenlose Erstberatung
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos. Damit gewinnen Sie den ersten Überblick – und das bequem per Telefon. Ihren Termin können Sie einfach online buchen.
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