„Konflikte, die sich aus Renovierungsarbeiten in Wohngebäuden in Spanien ergeben, sind häufig, insbesondere wenn es zu Vertragsverletzungen, Ausführungsmängeln, Verzögerungen oder unbegründeten Abbrüchen seitens des Bauunternehmens kommt. In vielen Fällen hat der Eigentümer bereits hohe Beträge gezahlt und sieht sich gezwungen, Dritte zu beauftragen, um die Arbeiten abzuschließen, wodurch Mehrkosten und wirtschaftliche Schäden entstehen.
Wenn zudem der Bauunternehmer unbegründete Zahlungsforderungen stellt – etwa für nicht ausgeführte Arbeiten oder doppelte Rechnungen –, kann sich der Eigentümer im Wesentlichen auf die mangelnde Vertragserfüllung, das Fehlen von Nachweisdokumenten und das Prinzip von Treu und Glauben berufen.
In solchen Fällen ist es gemäß dem Gesetz 1/2025 vom 2. Februar über die Effizienz des öffentlichen Justizdienstes obligatorisch, vor dem Gang zum Gericht ein Geeignetes Verfahren zur Streitbeilegung (MASC) – wie Verhandlung, Mediation, Schlichtung oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen – versucht zu haben.
Die Anwendung eines MASC stellt nicht nur ein prozessuales Zulässigkeitserfordernis in zivilrechtlichen Angelegenheiten wie dieser dar, sondern ermöglicht es in vielen Fällen auch, ein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Konfliktlösung auf flexiblere und schnellere Wege zu lenken.
Es ist entscheidend, dass die betroffene Person in solchen Situationen ihre rechtliche Position sowie sämtliche technischen und wirtschaftlichen Unterlagen sorgfältig vorbereitet, um für ein mögliches MASC-Verfahren gewappnet zu sein, das unter bestimmten Umständen die Zulassung einer späteren Klage beeinflussen kann.“
Nutzen Sie unseren Service als Rechtsanwaelte in Spanien, die Sie auf deutsch beraten und vor einem Rechtsstreit bewahren, oder notfalls begleiten. Sei es auf Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, oder anderorts in Spanien.