Messerangriff in der Auguststraße: Was droht den Tatverdächtigen? – Ihre Verteidigung im Fokus
Am Montagmorgen kam es laut Polizeiangaben in einem Mehrparteienhaus in der Auguststraße (Bremen) zu einer blutigen Auseinandersetzung, bei der drei Personen – eine 25-jährige Frau, ein 44-jähriger Mann und ein weiterer Mann – durch Stichverletzungen verletzt wurden. Alle wurden in umliegende Kliniken gebracht. Lebensgefahr besteht nach aktuellem Stand nicht.
Was ist passiert?
Die genauen Hintergründe der Tat sind noch unklar. Laut Polizei ist jedoch nicht davon auszugehen, dass sich die drei Verletzten gegenseitig attackiert haben. Vielmehr wird vermutet, dass weitere Personen in das Geschehen involviert waren. Die Polizei hält sich derzeit mit konkreten Angaben zurück – insbesondere, um sogenanntes Täterwissen nicht öffentlich zu machen. Dies könnte den Fortgang der Ermittlungen gefährden.
Spuren wurden sowohl im Haus als auch auf der Straße vor dem Gebäude gesichert. Die Einsatzkräfte fanden unter anderem Blutspuren auf der Fahrbahn sowie eine Messerklinge in einem Busch. Die Ermittlungen dauern an.
Juristische Bewertung: Welche Straftatbestände kommen in Betracht?
Je nach Verlauf und Beteiligung könnten u. a. folgende Straftatbestände relevant sein:
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Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – insbesondere bei der Verwendung eines Messers als „gefährliches Werkzeug“.
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Versuchter Totschlag (§ 212, § 22 StGB) – sollte sich ein gezielter, lebensbedrohlicher Angriff nachweisen lassen.
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Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) – sofern eine Partei unbefugt das Wohnhaus betreten hat.
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Verstoß gegen das Waffengesetz – wenn das Messer unter das Waffenverbot fällt.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wer als Beschuldigter im Rahmen einer solchen Auseinandersetzung geführt wird, sollte keine Angaben zur Sache machen, bevor er anwaltlich beraten wurde. Häufig erfolgt eine vorschnelle Festlegung durch die Ermittlungsbehörden – und Entlastungsmomente werden übersehen oder falsch eingeordnet. Die Aussage eines Zeugen, eine verletzte Person oder eine vorgefundene Klinge ersetzen nicht automatisch eine gesicherte Tatbeteiligung.
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Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
Fachanwalt für Strafrecht
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