Immer mehr Menschen berichten von einer problematischen Entwicklung im Rahmen von PayPal-Käuferschutzverfahren: Käufer beantragen eine Rückerstattung, senden die Ware aber entweder gar nicht zurück oder täuschen eine Rücksendung nur vor – und trotzdem entscheidet PayPal zu ihren Gunsten. Für Verkäufer kann das nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell existenzbedrohend werden.
Ein aktueller Fall zeigt das Ausmaß dieser Problematik. Ein privater Verkäufer hatte über eine Plattform hochwertige Elektronik im Wert von mehreren tausend Euro verkauft. Der Käufer beantragte kurz darauf Käuferschutz bei PayPal und erklärte, die Ware zurücksenden zu wollen. Der Verkäufer stimmte der Rücksendung ausdrücklich zu. Doch dann begann eine undurchsichtige Kette von Versandnummern und Zustellmeldungen:
Zunächst wurde eine UPS-Sendungsnummer hinterlegt, unter der jedoch keine Zustellung an die Adresse des Verkäufers verzeichnet war. Kurz darauf erschien eine neue Sendungsnummer im System – laut Sendungsverfolgung wurde dieses Paket allerdings am angeblichen Rücksendedatum direkt wieder an den Käufer selbst zugestellt. Eine tatsächliche Rücksendung an den Verkäufer hat demnach nachweislich nie stattgefunden.
Trotz dieser klaren Hinweise auf eine mögliche Manipulation entschied PayPal den Fall zu Gunsten des Käufers. Der gesamte Betrag – in diesem Fall rund 6.600 Euro – wurde dem Verkäufer belastet. Inzwischen drohen sogar Inkassokosten. Für die betroffene Person ist das nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch ein massiver wirtschaftlicher Schaden.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Verkäufer bei unrechtmäßigen PayPal-Entscheidungen?
Auch wenn PayPal zunächst eine abschließende Entscheidung getroffen hat, bedeutet das nicht, dass Verkäufer rechtlich schutzlos sind. In vielen Fällen können Ansprüche gegen PayPal oder auch direkt gegen den Käufer geltend gemacht werden, etwa wegen:
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Ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), wenn die Rückabwicklung des Geschäfts nicht korrekt erfolgt ist.
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Betrug (§ 263 StGB), falls der Käufer bewusst eine Rücksendung vortäuscht.
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Vertragsverletzung, wenn die Rücksendepflicht nicht erfüllt wurde.
Zudem besteht die Möglichkeit, PayPal zivilrechtlich in Anspruch zu nehmen, wenn das interne Käuferschutzverfahren unter Missachtung wesentlicher Beweismittel durchgeführt wurde. Die Gerichte erkennen in solchen Fällen zunehmend an, dass Plattformen wie PayPal sorgfältiger prüfen müssen, bevor sie Gelder umverteilen.
Was wir für Betroffene tun können
Unsere Kanzlei unterstützt Personen, die durch fehlerhafte oder ungerechtfertigte Entscheidungen im PayPal-Käuferschutz geschädigt wurden. Wir prüfen für Sie:
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Ob und wie gegen die Entscheidung von PayPal rechtlich vorgegangen werden kann.
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Welche Ansprüche gegenüber dem Käufer bestehen (z. B. Rückforderung des Kaufgegenstandes oder des Geldbetrags).
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Wie Sie sich gegen drohende Inkassomaßnahmen verteidigen können.
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Welche Nachweise Sie sichern sollten, um Ihre Position zu stärken.
Dabei übernehmen wir auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit PayPal, Inkassodienstleistern oder – falls erforderlich – mit Strafverfolgungsbehörden.
Lassen Sie sich nicht abspeisen – holen Sie sich kompetente Hilfe
Sie müssen sich mit ungerechtfertigten Verlusten nicht abfinden. Unsere telefonische Erstberatung ist für Sie kostenlos – vereinbaren Sie dafür bequem online einen Termin. Gemeinsam klären wir, wie Ihre Chancen stehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal:
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