Investoren, die Anlagen bei dem Portal heylenag.com abgeschlossen haben, sollten sich zeitnah anwaltlich beraten lassen, da nach unserer Bewertung der Verdacht des Betruges besteht.
Angeboten wurden vor allem auch Festgeldanlagen und auch eine Vermögensverwaltung, z.B. hinsichtlich Anlagen in Aktien und Anleihen.
Auf der Homepage war dargestellt worden, dass sich Heylen AG seit über fünf Jahren als hochwertige Online-Vermögensverwaltung etabliert habe.
Auch würden die Analysten der Research-Abteilung umfassende Daten zu Märkten und Unternehmen sammeln und bewerten, um die bestmögliche Entscheidung treffen zu können.
Dies scheint auf den ersten Blick ansprechend klingen. Doch die Wirklichkeit ist anders und weist auf Betrug hin.
Zu Heylen AG dringende Warnung der BaFin
Insbesondere vor vermeintlichen Festgeldanlagen bei Heylen AG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) deutlich gewarnt, da Festgelder und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne ihre Erlaubnis offeriert werden.
Wenn bei Festgeldern die Anlagesumme mit dem unbedingten Versprechen einer Rückzahlung angenommen werden, bedeutet dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), so dass die Anbieter auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorweisen müssen.
Auch bedürfen Wertpapierdienstleistungen, wie etwa Vermögensverwaltung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), einer Genehmigung der BaFin.
Die Heylen AG besitzt aber keine Lizenz der BaFin.
Hinweise für Betrug bei Heylen AG
Ein Indiz für ein betrügerisches Modell ist zunächst, dass die Webseite nach der Warnung der BaFin nicht mehr erreichbar ist.
Weiterhin werden neben einem angeblichen Sitz in Belgien auf der Homepage auch Adressen in Düsseldorf und München angegeben. Dabei handelt es sich aber um Scheinadressen und dort ist niemand von heylenag.com anzutreffen, worauf auch die BaFin hinweist. Insoweit wurden Anleger also in die Irre geführt.
Um Vertrauen zu erwecken, wurde damit geworben, dass Heylen AG sich seit fünf Jahren als Vermögensverwaltung etabliert habe. Wie unsere Recherchen ergaben haben, war die Domain der Webseite aber erst vor gut achten Monaten registriert worden. Über einen Anonymisierungsdienst wurde dabei auch die Identität der Betreiber verborgen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt viele Anleger, die das Kapital für ein Festgeld oder ein Tagesgeld auf ein Konto bei einer bekannten Bank in der falschen Annahme überwiesen haben, dass dort für sie ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto geführt wird. Da aber die IBAN ausschlaggebend ist, lautet das Konto aber tatsächlich nicht auf den Investor.
Rechte für Anleger von Heylen AG
Falls sie bereits Gelder Heylen AG, z.B. für eine angebliche Festgeldanlage, angelegt haben und nun keinen Zugriff auf Ihr Kapital haben und den Anbieter nicht mehr erreichen können, sollten Sie baldmöglichst handeln. Denn je eher rechtliche Schritte eingeleitet werden, desto höher sind die Chancen, mögliche Verluste zu begrenzen.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist seit über 30 Jahren auf die Vertretung geschädigter Anleger spezialisiert.
Im Fall eines unerlaubten Betreibens von Bank- oder Finanzdienstleistungen können Ihnen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 i. V. m. § 32 KWG oder § 15 WpIG zustehen.
Sofern Anleger bewusst über gewisse Umstände, wie über die Dauer der Geschäftstätigkeit oder die postalische Erreichbarkeit, getäuscht werden, kommen auch Ansprüche wegen Betrugs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB in Betracht.
Wir unterstützen Sie bei
- der Analyse von Schadensersatzforderungen
- der Beweissicherung
- der Korrespondenz mit Banken und Behörden
- erforderlichen strafrechtlicher Schritten.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Probleme bei Ihrer Geldanlage bei Heylen AG haben. Rechtzeitige anwaltliche Unterstützung kann den Unterschied bei Chancen zur Durchsetzung von Ansprüchen machen. Weitere Hinweise zu Festgeldbetrug finden Sie auch auf unserer Webseite.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine weiteren Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit 30 Jahren über das Know-how und die Erfahrungen in der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Fällen des Anlagebetruges.
Stand: 09.07.2025