Stuttgart, Juli 2025
Anwaltskanzlei Eser warnt vor WhatsApp-Tradinggruppen: Erste Rückzahlung auch aus Spanien nach Intervention erreicht
Die Kanzlei Ese LAW, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, betreut derzeit eine Vielzahl von Mandaten im Zusammenhang mit vermeintlichen Trading-Gewinnen aus WhatsApp-Gruppen wie „N3-Schwartz Trading Institute“, „N66-reservieren“ und weiteren Untergruppen. Die Kommunikation erfolgt typischerweise über Messenger-Dienste mit angeblichen Assistenten oder „Trading-Experten“ – in einem aktuellen Fall unter dem Namen „Julia Hartmann“.
Betroffene berichten übereinstimmend, dass ihnen nach gestaffelten Einzahlungen auf ausländische Konten über verschiedene Phasen des Daytradings, ETF-Investments, Blockhandels oder IPO-Platzierungen ein angeblich hoher Kapitalzuwachs – teils im siebenstelligen Bereich – auf Plattformen oder in Apps dargestellt wurde. Eine Auszahlung sei jedoch stets an eine vermeintliche Vorabzahlung von Steuern oder Gebühren gekoppelt, häufig zwischen 10–20 % des angeblich erwirtschafteten Kapitals.
Strukturierter Anlagebetrug hochwahrscheinlich
Rechtsanwalt Eser erklärt:
„In sämtlichen bislang geprüften Fällen handelt es sich um Konstruktionen, bei denen reale Börsengeschäfte nicht stattgefunden haben. Es handelt sich vielmehr um ein betrugsnahes Modell, bei dem mit gefälschten Darstellungen in Apps oder PDF-Dokumenten Kapitalgewinne vorgetäuscht werden, um Anschlusszahlungen zu generieren.“
Die Kanzlei ESER vertritt aktuell über 150 Geschädigte aus dem gesamten Bundesgebiet. Zahlungen wurden häufig über Hausbanken wie Trade Republic, DKB, Postbank oder Sparkassen auf ausländische Konten abgewickelt – insbesondere zu Zahlungsdienstleistern in Spanien und Italien.
„Die Gewinne sind reine Bildschirmillusion – tatsächlich ist kein einziger Euro investiert oder gehandelt worden“, so Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Die Täter bedienen sich professioneller Apps, gefälschter Depotauszüge und vermeintlicher Steuerpflichten, um das Vertrauen der Geschädigten auszunutzen.“
Die Stuttgarter Kanzlei vertritt aktuell über 150 Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet, darunter auch viele Fälle mit identischen Strukturen über Apps wie „SCHWAKAP“, „AllyCore“, „PBMC“ und andere angebliche Brokerplattformen. Die Zahlungen erfolgten meist über Hausbanken wie Trade Republic, DKB, Postbank, Sparkassen oder C24.
Erste Erfolge außergerichtlich erzielt:
In mehreren Fällen wurden außergerichtliche Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich durch gezielte Haftungsansprachen gegenüber den Banken erreicht. „Wir setzen dort an, wo reale Kontrollversäumnisse bestehen – bei den Banken, über deren Systeme hohe Summen an nicht regulierte Empfänger ins Ausland weitergeleitet wurden“, erklärt Eser.
Bekannt aus Presse und Fachportalen:
Die Kanzlei ist für ihre aufgedeckte Fälle unter anderem durch Berichte auf Business Insider, welt.de und durch zahlreiche Fachbeiträge auf Anwalt.de einer breiten Öffentlichkeit bekannt.
Betroffene Anleger sollten jetzt handeln:
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Sofort keine weiteren Zahlungen leisten
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Beweismittel sichern: Screenshots, Zahlungsnachweise, Chatverläufe
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Polizeiliche Anzeige erstatten
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Rechtsberatung einholen
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Hausbank kontaktieren wegen möglicher Rückabwicklung
Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung. In zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen konnten bereits Rückforderungen gegenüber Banken und Zahlungsempfängern durchgesetzt werden.
Nach unserer rechtlichen Einschätzung handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt, das auf strukturierten Täuschungshandlungen basiert. Die technischen Strukturen, Kommunikationsmuster und Transaktionswege weisen auf ein planmäßiges, grenzüberschreitendes Vorgehen hin.
Unsere Kanzlei konnte bereits für eine Vielzahl von Geschädigten Rückzahlungen durch rechtliches Vorgehen gegen Banken, Zahlungsdienstleister und Finanzaufsichtsbehörden erzielen. Dabei setzen wir gezielt auf Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), deliktische Schadensersatzanprüche sowie auf datenschutzrechtliche Informationsansprüche gegenüber involvierten Stellen im In- und Ausland.
Wir verweisen auf unsere umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung im Bereich von Kapitalanlagebetrug, u. a. dokumentiert in Berichterstattungen auf Welt.de, Business Insider, dem Branchenportal „anwalt.de“ sowie in weiteren einschlägigen Medienformaten für deutschsprachige Auswanderer, die im Ausland besonders häufig von solchen Konstrukten betroffen sind.
Betroffenen empfehlen wir, keine weiteren Zahlungen zu leisten, Kommunikationsverläufe zu sichern und unverzüglich rechtliche Beratung einzuholen.
Es besteht in vielen Fällen noch die Chance, Zahlungen zurückzuholen oder Schadensersatz geltend zu machen – insbesondere durch schnelles Handeln.
📌 Was Betroffene jetzt tun sollten:
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Alle Zahlungen, Chats, Screenshots und App-Inhalte sichern
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Sofortige Strafanzeige erstatten
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Rechtsberatung zur Rückforderung einholen, insbesondere bei Überweisungen über EU-Zahlungsdienstleister oder Handelsplattformen,
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💡 Eser LAW ist hier bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de
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Empfängerbanken zur Herausgabe von Informationen und Rückzahlung auffordern
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Zuständige Finanzaufsichtsbehörden informieren
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Die Kanzlei Eser Law vertritt bundesweit bereits über 150 Fälle im Zusammenhang mit WhatsApp-Betrug und betrügerischen Trading-Apps.
💡 Bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de
⚖️ Eser Law: Spezialisierung und rechtliche Durchsetzung gegen Banken
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung und hat sich auf internationale Finanzbetrugsfälle spezialisiert. In zahlreichen Fällen ist es gelungen, Rückzahlungen direkt über die Empfängerbanken durchzusetzen, darunter Institute in Spanien, Portugal und Italien.
„Wir haben im Laufe der Verfahren umfangreiche Beweise gesichert – darunter Chatprotokolle, Video-Screenshots, App-Ausdrucke und IP-Verbindungen. Dieses Spezialwissen setzen wir gezielt ein, um auch ohne Strafurteil zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.“
Die Kanzlei bündelt in einem zentralen Vorgehen Erkenntnisse über Täterstrukturen, Zahlungswege, App-Backends und betrügerische Muster und bietet Geschädigten gezielte anwaltliche Unterstützung.
Kostenlose Ersteinschätzung – Vorlage der Zahlungsbelege entscheidend
Für eine fundierte Ersteinschätzung bitten wir Betroffene um die Einreichung sämtlicher Zahlungsbelege (insbesondere Banküberweisungen) ausschließlich im PDF-Format. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sich aus der Analyse der Überweisungsdaten regelmäßig verdächtige Zahlungsketten und Muster erkennen lassen, die konkrete Ansatzpunkte für Rückforderungsansprüche gegen involvierte Banken bieten.
Mitteilung der verwendeten App und WhatsApp-Gruppe notwendig
Bitte teilen Sie uns auch mit,
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welche App konkret verwendet wurde (z. B. „STLSTE“, „FS Glow“, „KCAPM“, „CTDL-Esc“ etc.)
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und wie die zugehörige WhatsApp-Gruppe hieß, über die Sie in Kontakt mit den vermeintlichen Beratern gelangt sind.
Verdachtsmuster bei Mehrfachüberweisungen – Familien-IBANs relevant
Zur weiteren rechtlichen Aufarbeitung und Beweisführung bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob innerhalb der Familie identische IBANs von Empfängern im Ausland verwendet wurden. In mehreren Fällen konnten wiederholte Überweisungen an dieselbe IBAN festgestellt werden – ein Umstand, den wir konkret gegen die abwickelnden Banken ins Feld führen. Diese Hinweise helfen allen Betroffenen und stärken die Argumentation gegenüber den Instituten.
Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet
Die übermittelten Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sollte kein Mandatsverhältnis zustande kommen, garantieren wir die vollständige und datenschutzkonforme Vernichtung aller überlassenen Unterlagen.
Schnelle Rückmeldung garantiert
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen kommen wir unverzüglich auf Sie zurück und erläutern, ob und inwieweit Ansprüche gegen Banken, Empfänger oder Vermittler geltend gemacht werden können.
🛡️ Kanzlei Eser bietet Hilfe:
📞 Kontaktieren Sie uns vertraulich und diskret: ESER LAW
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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