Stuttgart, Juli 2025 –
Die BaFin warnt aktuell öffentlich vor der „STL Strategie“ und der App „STLSTE“, die unter dem Deckmantel der renommierten Stifel Financial Corp., USA operiert. Nach Einschätzung der Finanzaufsicht handelt es sich um Identitätsmissbrauch und unbefugte Erbringung von Finanzdienstleistungen gegenüber deutschen Privatanlegern – insbesondere über WhatsApp-Gruppen und mobile Apps.
Auch die Kanzlei Rechtsanwalt Kemal Eser, Stuttgart, verzeichnet eine zunehmende Zahl geschädigter Mandanten mit direktem Bezug zu diesem Komplex. Mittlerweile wurden weit über 150 Mandate im Zusammenhang mit betrügerischen WhatsApp-Gruppen übernommen – darunter zahlreiche Betroffene, die über „STL Strategie“, „STLSTE“ oder Gruppen mit Bezug zur Bezeichnung „Stifel“ kontaktiert wurden.
Die Masche im Überblick:
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Unter Verwendung bekannter US-Marken wie Stifel Financial Corp. wird Anlegervertrauen erschlichen.
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In WhatsApp-Gruppen werden vermeintliche Gewinnstrategien verbreitet, oft unter dem Deckmantel angeblich KI-gestützter Handelssysteme.
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Die Anleger werden zur Nutzung der App STLSTE verleitet.
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Investitionen erfolgen über SEPA-Überweisungen an Konten der Easy Payment and Finance E.P., Madrid.
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Innerhalb der App werden Kursentwicklungen, Gewinne und Auszahlungsversprechen visualisiert – eine tatsächliche Auszahlung erfolgt jedoch nicht.
BaFin bestätigt Betrugsverdacht nach § 37 Abs. 4 KWG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt klar, dass die „STL Strategie“ keinerlei Erlaubnis zur Erbringung von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland besitzt. Die Darstellung einer Verbindung zur Stifel Financial Corp. sei unwahr, ein Identitätsdiebstahl zulasten des US-Konzerns liege nahe.
Rechtsanwalt Eser warnt:
„Wir haben zahlreiche Fälle mit nahezu identischem Ablauf dokumentiert – von gefälschten Apps über fingierte Gewinne bis hin zu wiederholten Nachforderungen für Steuern oder Entsperrgebühren. In keinem der STLSTE-Fälle wurde bisher ein echter Gewinn ausbezahlt.“
Erste außergerichtliche Rückzahlungen erreicht
In mehreren Verfahren gegen Zahlungsdienstleister und Hausbanken konnten nach anwaltlicher Intervention bereits Rückzahlungen erzielt werden – unter anderem über Banken in Spanien und Italien, bei denen verdächtige Empfängerkonten geführt wurden.
Handlungsempfehlung für Betroffene:
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Keine weiteren Zahlungen leisten, auch nicht für vermeintliche Steuerforderungen oder Freischaltungen
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Belege, Chatverläufe, App-Screenshots und Zahlungsdaten sichern
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Anwaltliche Prüfung und Bankhaftungsansprüche einholen
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Strafanzeige wegen Betrugs und Identitätsmissbrauch erstatten
Unsere Kanzlei bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung. In zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen konnten bereits Rückforderungen gegenüber Banken und Zahlungsempfängern durchgesetzt werden.
Nach unserer rechtlichen Einschätzung handelt es sich um ein betrügerisches Konstrukt, das auf strukturierten Täuschungshandlungen basiert. Die technischen Strukturen, Kommunikationsmuster und Transaktionswege weisen auf ein planmäßiges, grenzüberschreitendes Vorgehen hin.
Unsere Kanzlei konnte bereits für eine Vielzahl von Geschädigten Rückzahlungen durch rechtliches Vorgehen gegen Banken, Zahlungsdienstleister und Finanzaufsichtsbehörden erzielen. Dabei setzen wir gezielt auf Rückforderungsansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), deliktische Schadensersatzanprüche sowie auf datenschutzrechtliche Informationsansprüche gegenüber involvierten Stellen im In- und Ausland.
Wir verweisen auf unsere umfangreiche Erfahrung und Spezialisierung im Bereich von Kapitalanlagebetrug, u. a. dokumentiert in Berichterstattungen auf Welt.de, Business Insider, dem Branchenportal „anwalt.de“ sowie in weiteren einschlägigen Medienformaten für deutschsprachige Auswanderer, die im Ausland besonders häufig von solchen Konstrukten betroffen sind.
Betroffenen empfehlen wir, keine weiteren Zahlungen zu leisten, Kommunikationsverläufe zu sichern und unverzüglich rechtliche Beratung einzuholen.
Es besteht in vielen Fällen noch die Chance, Zahlungen zurückzuholen oder Schadensersatz geltend zu machen – insbesondere durch schnelles Handeln.
📌 Was Betroffene jetzt tun sollten:
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Alle Zahlungen, Chats, Screenshots und App-Inhalte sichern
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Sofortige Strafanzeige erstatten
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Rechtsberatung zur Rückforderung einholen, insbesondere bei Überweisungen über EU-Zahlungsdienstleister oder Handelsplattformen,
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💡 Eser LAW ist hier bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de
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Empfängerbanken zur Herausgabe von Informationen und Rückzahlung auffordern
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Zuständige Finanzaufsichtsbehörden informieren
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Die Kanzlei Eser Law vertritt bundesweit bereits über 150 Fälle im Zusammenhang mit WhatsApp-Betrug und betrügerischen Trading-Apps.
💡 Bekannt aus Berichterstattungen bei WELT.de, Business Insider und anwalt.de
⚖️ Eser Law: Spezialisierung und rechtliche Durchsetzung gegen Banken
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, verfügt über mehr als 21 Jahre Erfahrung und hat sich auf internationale Finanzbetrugsfälle spezialisiert. In zahlreichen Fällen ist es gelungen, Rückzahlungen direkt über die Empfängerbanken durchzusetzen, darunter Institute in Spanien, Portugal und Italien.
„Wir haben im Laufe der Verfahren umfangreiche Beweise gesichert – darunter Chatprotokolle, Video-Screenshots, App-Ausdrucke und IP-Verbindungen. Dieses Spezialwissen setzen wir gezielt ein, um auch ohne Strafurteil zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen.“
Die Kanzlei bündelt in einem zentralen Vorgehen Erkenntnisse über Täterstrukturen, Zahlungswege, App-Backends und betrügerische Muster und bietet Geschädigten gezielte anwaltliche Unterstützung.
Kostenlose Ersteinschätzung – Vorlage der Zahlungsbelege entscheidend
Für eine fundierte Ersteinschätzung bitten wir Betroffene um die Einreichung sämtlicher Zahlungsbelege (insbesondere Banküberweisungen) ausschließlich im PDF-Format. Diese sind von entscheidender Bedeutung, da sich aus der Analyse der Überweisungsdaten regelmäßig verdächtige Zahlungsketten und Muster erkennen lassen, die konkrete Ansatzpunkte für Rückforderungsansprüche gegen involvierte Banken bieten.
Mitteilung der verwendeten App und WhatsApp-Gruppe notwendig
Bitte teilen Sie uns auch mit,
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welche App konkret verwendet wurde (z. B. „STLSTE“, „FS Glow“, „KCAPM“, „CTDL-Esc“ etc.)
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und wie die zugehörige WhatsApp-Gruppe hieß, über die Sie in Kontakt mit den vermeintlichen Beratern gelangt sind.
Verdachtsmuster bei Mehrfachüberweisungen – Familien-IBANs relevant
Zur weiteren rechtlichen Aufarbeitung und Beweisführung bitten wir zusätzlich um Mitteilung, ob innerhalb der Familie identische IBANs von Empfängern im Ausland verwendet wurden. In mehreren Fällen konnten wiederholte Überweisungen an dieselbe IBAN festgestellt werden – ein Umstand, den wir konkret gegen die abwickelnden Banken ins Feld führen. Diese Hinweise helfen allen Betroffenen und stärken die Argumentation gegenüber den Instituten.
Datenschutz und Vertraulichkeit gewährleistet
Die übermittelten Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Sollte kein Mandatsverhältnis zustande kommen, garantieren wir die vollständige und datenschutzkonforme Vernichtung aller überlassenen Unterlagen.
Schnelle Rückmeldung garantiert
Nach Sichtung Ihrer Unterlagen kommen wir unverzüglich auf Sie zurück und erläutern, ob und inwieweit Ansprüche gegen Banken, Empfänger oder Vermittler geltend gemacht werden können.
🛡️ Kanzlei Eser bietet Hilfe:
📞 Kontaktieren Sie uns vertraulich und diskret: ESER LAW
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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