Jemand verwendet Bilder ohne Zustimmung – das Problem
Online-Händler, Kreative, Agenturen und Fotograf:innen investieren viel in ihre Bilder. Werden diese ohne Erlaubnis genutzt, kann das dem Ruf und dem Geschäft schaden. Rechtliche Schritte sind dann wichtig: So stoppen Sie die unerlaubte Nutzung, verhindern weitere Verstöße und fordern Schadenersatz. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Arbeit, sondern auch Ihre Position im Markt – auf lange Sicht.
Praxistipps von Dr. Dincer: „Wer eigene Bilder nutzt, investiert nicht nur in Qualität, sondern in Vertrauen. Werden diese Inhalte gestohlen, geht es nicht nur ums Prinzip, sondern um echte wirtschaftliche Schäden. Deshalb rate ich: Handeln Sie nicht zögerlich, sondern strategisch und besonnen.“– Dr. Sener Dincer, Anwalt für Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Wann liegt unbefugte Bildnutzung vor? Urheber- und Wettbewerbsrecht
In Deutschland schützen insbesondere Urheberrecht und Wettbewerbsrecht Ihre Bilder. Oft liegen Verstöße in beiden Bereichen gleichzeitig vor.
Urheberrechtlicher Schutz Ihrer Bilder
Urheberrecht schützt Bilder, Grafiken und Texte, wenn sie individuell und schöpferisch sind. Der Urheber besitzt alleinige Nutzungsrechte.
Werden diese Rechte ohne Zustimmung verletzt, sind insbesondere folgende konkrete Ansprüche betroffen:
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Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG): Sie allein dürfen Kopien Ihres Werkes herstellen.
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Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG): Sie allein dürfen Ihr Werk öffentlich zugänglich machen.
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Namensnennungsrecht (§ 13 UrhG): Sie haben das Recht, als Schöpfer genannt zu werden.
Wettbewerbsrechtlicher Schutz Ihrer Bilder
Unbefugte Bildnutzung kann auch Wettbewerbsrecht verletzen.
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Irreführende geschäftliche Handlungen (§ 5 Abs. 1 UWG): Identische Inhalte täuschen Verbraucher über Herkunft.
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Unverdiente Aneignung von Investitionen (§ 4 Nr. 3 UWG): Kopieren von Inhalten nutzt Ihre Investitionen unrechtmäßig aus.
Die ersten Schritte: So gehen Sie gegen Bildklau vor
Gerade am Anfang ist schnelles und überlegtes Handeln wichtig. Wenn Ihre Bilder ohne Erlaubnis genutzt werden, zählt jeder Schritt. Nur wer gezielt vorgeht, kann den Missbrauch stoppen, Ansprüche sichern und den eigenen Schaden begrenzen.
Beweissicherung
Sichern Sie sofort gerichtsfeste Beweise. Einfache Screenshots genügen oft nicht. Dokumentieren Sie genau: Zeitstempel, URLs, verletzendes Material und den Verletzer. Eine Mystery-Shopping-Aktion kann helfen, Marktaktivität nachzuweisen. Korrekte Beweissicherung ist die Basis jeder Klage, auch für eilige Maßnahmen.
Praxistipp: Keine voreiligen Mails – erst prüfen, dann handeln
Kontaktieren Sie den Verletzer nicht ohne rechtliche Prüfung. Viele Fehler passieren durch unüberlegte Nachrichten oder „freundliche Hinweise“, die später gegen Sie verwendet werden können. Holen Sie sich zuerst juristischen Rat ein – das schafft eine saubere Ausgangslage.
Die Abmahnung
Die Abmahnung ist der erste formelle Schritt. Sie fordert den Verletzer schriftlich auf, die Nutzung sofort einzustellen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies ermöglicht eine außergerichtliche Lösung und vermeidet oft Gerichtsverfahren.
Gerichtliche Schritte
Greift die Abmahnung nicht, sind die nächsten Schritte ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Nachweis von Dringlichkeit oder eine Klage.
Ihre Ansprüche durchsetzen: Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz
Wer Bildrechte verletzt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Als Rechteinhaber können Sie Unterlassung fordern, Auskunft über die Nutzung verlangen und Schadensersatz geltend machen. Diese Ansprüche helfen dabei, den Missbrauch zu beenden und Ihre Verluste auszugleichen.
Unterlassung
Der Unterlassungsanspruch beendet die unbefugte Nutzung und verhindert zukünftige Verstöße. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist hierfür entscheidend. Sie bindet den Verletzer rechtlich und sieht bei Verstoß eine Vertragsstrafe vor. Ein einfaches Versprechen reicht nicht aus.
Auskunft
Der Auskunftsanspruch verpflichtet den Verletzer, umfassende Informationen über die Nutzung zu geben. Dazu gehören Dauer, verkaufte Produkte, Preise und Umsätze. Diese Daten sind für die Schadensersatzberechnung notwendig.
Schadensersatz
Der Schadensersatzanspruch entschädigt Sie finanziell. Die Höhe basiert auf den Auskünften des Verletzers. Schäden können erheblich sein.
Die Berechnung des Schadensersatzes kann nach verschiedenen Methoden erfolgen:
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Lizenzanalogie: Der Betrag, den Sie für eine Lizenz verlangt hätten.
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Entgangener Gewinn: Der Gewinn, den Sie durch den unlauteren Wettbewerb verloren haben.
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Unrechtmäßige Bereicherung: Die Einnahmen, die der Verletzer durch die unbefugte Nutzung erzielte.
Die Wahl der Berechnungsmethode hängt vom Fall ab. Ein erfahrener Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wählt die vorteilhafteste Methode für Sie. Diese Ansprüche sind miteinander verknüpft. Der Auskunftsanspruch ermöglicht den Schadensersatz. Der Unterlassungsanspruch stoppt den Schaden. Dies ist ein methodischer Weg zur umfassenden Lösung.
Warum ein spezialisierter Anwalt entscheidend ist
Ohne rechtliche Unterstützung ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche oft riskant. Urheber- und Wettbewerbsrecht sind komplex – schon kleine Fehler können teuer werden und Ihre Ansprüche gefährden.
Ein spezialisierter Anwalt weiß, worauf es ankommt: Er sichert Beweise, formuliert Abmahnungen und Unterlassungserklärungen rechtssicher und begleitet Sie durch Verhandlungen – ob außergerichtlich oder vor Gericht. Auch Vergleichsangebote prüft er sorgfältig. Ziel ist immer die beste Lösung für Sie: schnell, effizient und wirtschaftlich sinnvoll. Außerdem hilft er, den entstandenen Schaden genau zu beziffern und Ihre Vermögenswerte zu schützen.
Fazit und Ihr nächster Schritt
Ihre Bilder sind wertvoll – schützen Sie diese digitalen Vermögenswerte. Unerlaubte Bildnutzung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine klare Rechtsverletzung. Mit professioneller Unterstützung wahren Sie Ihre Rechte wirksam und nachhaltig.
Warten Sie nicht zu lange: Sichern Sie frühzeitig Beweise und stoppen Sie weiteren Schaden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – in einer unverbindlichen Erstberatung klären wir Ihre Möglichkeiten.
Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.
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