Der Recommerce, also der Verkauf von Refurbished-Waren birgt ein Problem: Denn wenn Verbraucher:innen gebrauchte und generalüberholte B-Ware kaufen, dann können die Verkäufer:innen die gesetzliche Gewährleistungspflicht auf ein Jahr verkürzen. Doch gerade das Vertrauen wäre wichtig – und bislang gab es deutliche Unsicherheiten in Bezug auf gesetzliche Verpflichtungen und Verbraucherschutzrechte – und das gilt sowohl auf Seite der Kund:innen als auch auf Seite der Händler:innen.
Ebay stellt daher jetzt in Zusammenarbeit mit der Allianz ein neues Zusatzangebot vor, den Zusatzschutz, einen automatischen Schutz, der für zwei Angebotsarten gilt: zum einen für eine Vielzahl von generalüberholten („refurbished“) Produkten, zum anderen für Artikel mit dem Zustand „Neu: Sonstige“, also etwa B-Ware großer Händler:innen. Beide Angebotsarten finden sich in Ebays Re-Store.
Der Zusatzschutz greift ab dem 13. Monat nach dem Kauf und deckt mechanische und elektronische Defekte, ohne dass den Kund:innen dafür zusätzliche direkte Kosten entstehen würden. Die Finanzierung übernimmt somit Ebay.
Kund:innen müssen nichts extra buchen oder bezahlen
Zum Vergleich: Bei Neuware gilt immer eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, in manchen Fällen sogar eine zusätzliche Garantie (zu den Unterschieden hier ein Überblick). Der Ebay-Zusatzschutz wird dabei automatisch aktiviert, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen ein ausgezeichneter Servicestatus der Verkaufenden sowie eine niedrige Beschwerdequote. Der neue Schutz steht automatisch zur Verfügung, ein manuelles Aktivieren ist dafür nicht nötig.
Empfehlungen der Redaktion
Ziel des neuen Zusatzschutzes ist es, Vertrauen und Transparenz in den Handel mit technischen, generalüberholten Geräten zu bringen und den Ansprüchen der Käufer:innen an Service und Sicherheit gerecht zu werden. Zugutekommt das vor allem den Händler:innen für B-Ware und generalüberholte Produkte.
Längere Rücksendefrist für Refurbished und B-Ware
Zusätzlich müssen die Verkäufer:innen den Käufer:innen in Zukunft 30 Tage kostenlosen Rückversand erlauben. Man schließe, so erklärt Ebay-Deutschland-Chefin Saskia Meier-Andrae, eine Lücke für Käufer:innen, sorge für mehr Vertrauen und schaffe dadurch ein Differenzierungsmerkmal für die Händler:innen.
In der Tat ist das Angebot, das auf einen Markt mit hohem Wachstumspotenzial und einer Vielzahl an unterschiedlichen Playern trifft, eine echte Ansage, die wohl den einen oder anderen Gebrauchtgeräteanbieter treffen wird. Denn der Handel mit B-Ware, generalüberholten und gebrauchten Produkten gewinnt zwar deutschlandweit und international an Bedeutung, doch noch immer fürchten viele Kund:innen, sich mit den Geräten aus zweiter Hand unerwartete und unkalkulierbare Probleme einzuhandeln.
Im Rahmen des HDE Online-Monitor 2025 lag der Gesamtumsatz von wieder aufgearbeiteter und gebrauchter Ware für 2024 bei 9,9 Milliarden Euro, was immerhin 7,2 Prozent Wachstum gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Auch die aktuelle Studie des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh) kommt zu dem Schluss, dass rund 45 Prozent der Recommerce-Plattformen derzeit unzureichend auf die Gewährleistungsrechte der Verbraucher:innen hinweisen. Und immerhin weitere 40 Prozent machen das Widerrufsrecht für Recommerce-Produkte nicht ausreichend deutlich.
Sind das die skurrilsten Ebay-Auktionen?