Was Sie über Folgen, MPU, Grenzwerte und Fahrerlaubnisentzug wissen müssen
Verstöße im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gehören zu den häufigsten und folgenreichsten Delikten im Verkehrsrecht. Viele Betroffene unterschätzen die Risiken – nicht nur für die eigene Sicherheit, sondern auch für Führerschein, Beruf und Versicherungsschutz. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin begleite ich Mandanten seit vielen Jahren bei der Verteidigung gegen entsprechende Vorwürfe. In diesem Beitrag erkläre ich, was Sie zu Alkohol- und Drogenfahrten wissen sollten, welche Grenzwerte nach der Cannabis-Legalisierung gelten, wann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht und wie Sie nach einer Sperrfrist Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen.
Folgen von Alkohol- und Cannabiskonsum am Steuer
Wer unter Alkohol oder Drogen Auto fährt, begeht in der Regel entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Entscheidend ist die Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) oder der Nachweis psychoaktiver Substanzen im Blut.
Alkohol:
- Ab 0,3 Promille bei Fahrunsicherheit: relative Fahruntüchtigkeit mit Strafbarkeit nach § 316 StGB.
- Ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit mit 500 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot.
- Ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit, immer Straftat, Führerscheinentzug.
- Ab 1,6 Promille: zusätzlich zwingende MPU vor Neuerteilung.
Cannabis:
- Der Grenzwert lag bislang bei 1,0 ng/ml THC im Blut.
- Nach der Legalisierung wurde der Grenzwert deutlich angehoben (zuletzt 3,5 ng/ml).
- Unabhängig davon gilt: Auffälliges Fahrverhalten oder Ausfallerscheinungen können auch unterhalb der Grenze zu einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat führen.
Im Schadensfall (Unfall) drohen darüber hinaus Regressforderungen der Haftpflichtversicherung und der Verlust des Kaskoschutzes.
MPU-Anordnung und Vorbereitung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oft als „Idiotentest“ bezeichnet, dient dazu, die Fahreignung zu überprüfen. Sie wird in folgenden Konstellationen verpflichtend angeordnet:
- Alkohol: Ab 1,6 Promille oder wiederholter Alkoholfahrt.
- Cannabis: Regelmäßiger Konsum oder Fahren unter Einfluss.
- Mischkonsum: Kombination von Alkohol und Drogen.
- Drogen: Bei harten Drogen (z.B. Kokain, Amphetamin) immer.
Die MPU besteht aus drei Teilen:
- Ärztliche Untersuchung
- Leistungstests (Reaktionsfähigkeit, Konzentration)
- Psychologisches Gespräch
Wer hier unvorbereitet erscheint, fällt häufig durch. Wichtig ist deshalb, frühzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Als Fachanwalt unterstütze ich Mandanten in Berlin bei der Auswahl seriöser Vorbereitungskurse und beim Erstellen einer positiven Abstinenzdokumentation.
Grenzwerte bei Cannabis nach der Gesetzesreform
Die Teillegalisierung von Cannabis hat viele Fragen aufgeworfen. Der Gesetzgeber hat deshalb den bisherigen sehr niedrigen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC angehoben. Nach aktueller Rechtslage liegt der Grenzwert bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Alles, was darüber hinausgeht, führt mindestens zu einer Ordnungswidrigkeit (§ 24a StVG).
Aber Vorsicht: Wer sich auffällig verhält oder Ausfallerscheinungen zeigt, kann bereits bei niedrigeren Werten belangt werden. Außerdem droht bei regelmäßigem Konsum der Entzug der Fahrerlaubnis unabhängig von einer konkreten Fahrt.
Beachten Sie zudem:
- Bei Fahranfängern in der Probezeit gilt ein absolutes Cannabisverbot.
- Auch berufliche Fahrer (Personenbeförderung) unterliegen strengeren Maßstäben.
Sicherstellung und Entzug der Fahrerlaubnis
Nach einer Trunkenheitsfahrt oder dem Fahren unter Drogeneinfluss stellt die Polizei den Führerschein oft sofort sicher. Später folgt regelmäßig die vorläufige Entziehung durch das Gericht (§ 111a StPO).
Das Gericht entscheidet in der Hauptverhandlung, ob die Fahrerlaubnis endgültig entzogen wird. Meist wird zusätzlich eine Sperrfrist verhängt, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Diese Sperrfrist beträgt üblicherweise 6 Monate bis 1 Jahr, in schweren Fällen (wiederholte Verstöße) auch länger.
Als Verteidiger prüfe ich, ob die Beweislage tragfähig ist, ob Messmethoden korrekt angewendet wurden und ob Verfahrensfehler vorliegen. Mit einer fundierten Verteidigung lässt sich oft erreichen, dass die Sperrfrist reduziert oder ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt wird.
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Sperrfrist
Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Betroffene aktiv die Neuerteilung beantragen. Das geschieht bei der Führerscheinstelle des Wohnortes. Diese prüft, ob:
- alle Auflagen erfüllt wurden,
- ggf. Abstinenznachweise vorliegen,
- ein positives MPU-Gutachten vorgelegt wird.
Ohne fundierte Vorbereitung scheitern viele Anträge, vor allem wenn bereits eine MPU angeordnet wurde. Ich empfehle deshalb dringend, sich rechtzeitig anwaltlich und fachpsychologisch beraten zu lassen.
Tipps für Betroffene
Wenn Sie eine Anzeige oder einen Bußgeldbescheid wegen Alkohol oder Drogen am Steuer erhalten haben:
- Keine voreiligen Aussagen machen: Jede Einlassung kann später gegen Sie verwendet werden.
- Akteneinsicht beantragen: Nur so lässt sich prüfen, ob die Beweise verwertbar sind.
- Fristen wahren: Bußgeldbescheide müssen innerhalb von 14 Tagen angefochten werden.
- Rechtzeitig mit MPU-Vorbereitung beginnen: Idealerweise schon während der Sperrfrist.
- Rechtsanwalt einschalten: Fachanwaltliche Unterstützung kann über den Ausgang des Verfahrens entscheiden.
Fazit
Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr sind ernstzunehmende Vorwürfe, die weitreichende Konsequenzen haben. Neben Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten drohen oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes, massive Einschränkungen im Alltag und erhebliche Kosten. Ein erfahrener Fachanwalt kann helfen, Verfahrensfehler aufzudecken, Ihre Rechte zu wahren und die Folgen abzumildern.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin stehe ich Ihnen kompetent zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Gespräch, um Ihre Möglichkeiten zu prüfen.