Auf der Bundesautobahn 24 in Fahrtrichtung Berlin, kurz vor einem schadhaften Brückenbauwerk, überwacht der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Kontrolle erfolgt mit Hilfe des sogenannten Lichtmessverfahrens.
Gerade an dieser Stelle, an der die Verkehrssituation durch bauliche Einschränkungen und eine reduzierte Fahrbahnbreite ohnehin angespannt ist, reagieren viele Fahrer überrascht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Messung erfolgt häufig unter schwierigen Bedingungen, wodurch Fehler begünstigt werden. Deshalb bestehen hier besonders gute Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid – vor allem, wenn er durch einen spezialisierten Rechtsanwalt fachkundig geführt wird.
Funktionsweise des Lichtmessverfahrens
Das Lichtmessverfahren misst die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs, indem es die Zeit erfasst, die dieses benötigt, um einen exakt definierten Messbereich zu durchqueren. Dazu werden mindestens zwei Sensoren – meist Lichtschranken oder Infrarotsensoren – quer zur Fahrbahn aufgestellt. Sobald ein Fahrzeug den ersten Sensor passiert, startet die Zeitmessung. Durchquert es den zweiten Sensor, wird die Zeit gestoppt. Die bekannte Distanz zwischen den Sensoren und die gemessene Zeit werden zur Berechnung der Geschwindigkeit verwendet.
Liegt das Ergebnis über dem vorgeschriebenen Grenzwert, wird automatisch ein Beweisfoto erstellt. Dieses enthält unter anderem das Kennzeichen des Fahrzeugs, die gemessene Geschwindigkeit, den Ort und die Uhrzeit der Messung.
Trotz des scheinbar einfachen Prinzips weist das Lichtmessverfahren in der Praxis zahlreiche Schwächen auf. Technische Ungenauigkeiten, Bedienfehler und ungünstige äußere Umstände können das Messergebnis erheblich verfälschen.
Fehlerquellen – warum viele Messungen angreifbar sind
Fehljustierung und Ausrichtungsprobleme:
Die korrekte Ausrichtung der Sensoren ist für eine präzise Messung zwingend erforderlich. Bereits minimale Abweichungen im Messwinkel – etwa nach einem Aufbau, bei temporären Aufstellungen oder nach einer Wartung – führen zu systematischen Messfehlern. Diese äußern sich häufig in überhöhten Geschwindigkeitsangaben, die nicht der tatsächlichen Geschwindigkeit entsprechen.
Störungen durch äußere Einflüsse:
Witterungseinflüsse wie Nebel, Regen oder tiefstehende Sonne sowie Reflexionen auf Fahrzeugoberflächen können die Funktion der Sensoren beeinträchtigen. Auch Verschmutzungen an der Optik oder unebene Fahrbahnen können dazu führen, dass die Zeitmessung ungenau erfolgt.
Fehlzuordnungen bei mehreren Fahrzeugen:
Fahren zwei Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander durch den Messbereich, besteht die Gefahr, dass die Messung einem falschen Fahrzeug zugeordnet wird. Gerade auf Autobahnen mit mehreren Fahrstreifen ist dies ein häufiges Problem. Eine korrekte Identifikation ist dann kaum noch möglich.
Dokumentationsmängel:
Die rechtliche Verwertbarkeit der Messung steht und fällt mit der Dokumentation. In der Praxis fehlen nicht selten die Nachweise über Kalibrierung, Justierung oder die Durchführung von Funktionstests. Auch die Schulung der eingesetzten Messbeamten ist oft nicht ordnungsgemäß dokumentiert. Solche Mängel machen das Messergebnis angreifbar.
Abgelaufene oder nicht dokumentierte Eichung:
Die Messgeräte unterliegen einer gesetzlichen Eichpflicht. Ist die Eichung abgelaufen oder fehlen die entsprechenden Nachweise, kann das Messergebnis nicht als gerichtsfest gelten.
Diese Fehlerquellen sind nur ein kleiner Teil der tatsächlichen Schwächen des Verfahrens. Viele weitere Probleme treten regelmäßig auf, lassen sich jedoch nur durch sachverständige Überprüfung aufdecken. Ein TÜV-zertifiziertes Gutachten kann hier Klarheit schaffen – und ist oft entscheidend für den Erfolg eines Einspruchs.
Ein starker Partner an Ihrer Seite: Rechtsanwalt Andreas Junge
Wer einen Bußgeldbescheid wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten hat, sollte diesen nicht ungeprüft hinnehmen. Besonders an der Messstelle auf der BAB 24 bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung – mit Rechtsanwalt Andreas Junge, einem seit vielen Jahren bundesweit tätigen und hoch spezialisierten Fachmann für Verkehrsrecht.
Seine Kanzlei hat sich auf die Überprüfung fehlerhafter Messverfahren spezialisiert und arbeitet eng mit anerkannten Sachverständigen zusammen. Dank seiner langjährigen Erfahrung und technischen Expertise gelingt es ihm regelmäßig, Verfahren bereits im Vorfeld zur Einstellung zu bringen. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Bußgeldverfahren werden eingestellt – noch bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Ein großer Vorteil: Für rechtsschutzversicherte Mandanten entstehen keine Kosten. Selbst eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Junge nicht geltend gemacht.
Kontaktmöglichkeiten – schnell, sicher und direkt
Die Kontaktaufnahme mit Rechtsanwalt Andreas Junge ist unkompliziert und auf verschiedenen Wegen möglich:
Über anwalt.de
Das Online-Portal anwalt.de bietet eine einfache und sichere Möglichkeit, direkt mit der Kanzlei in Verbindung zu treten. Über das dortige Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage schnell und verschlüsselt senden – auch mobil vom Smartphone oder Tablet.
Per E-Mail
Wenn Sie Unterlagen oder eine konkrete Anfrage übermitteln möchten, erreichen Sie Rechtsanwalt Junge direkt unter:
junge@jhb.legal
Hierüber ist eine persönliche und zeitnahe Bearbeitung durch Herrn Junge selbst möglich.
Telefonisch
Für Rückfragen oder eine erste Einschätzung ist die Kanzlei unter der Festnetznummer 030 39839032 erreichbar.
In dringenden Fällen – auch außerhalb der Bürozeiten – steht Ihnen Herr Junge persönlich unter 0179 2346907 zur Verfügung.
Die Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 24 kurz vor dem schadhaften Brückenbauwerk wird unter Bedingungen durchgeführt, die zahlreiche Fehlerquellen mit sich bringen. Das Lichtmessverfahren gilt als störanfällig und dokumentarisch häufig lückenhaft – ein idealer Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Verteidigung.
Mit Rechtsanwalt Andreas Junge steht Ihnen ein erfahrener, bundesweit tätiger Verteidiger zur Seite, der technische und juristische Schwächen im Verfahren gezielt aufdeckt und professionell zu Ihren Gunsten nutzt. Die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sind hoch – und das ohne finanzielles Risiko für rechtsschutzversicherte Mandanten. Wer sich gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid wehren will, ist bei ihm in den besten Händen.