Ein schnell erstelltes Instagram-Reel, unterlegt mit einem aktuellen Chart-Hit – was für viele Unternehmer und Selbstständige zum digitalen Alltag gehört, kann unerwartet zu einem kostspieligen Rechtsstreit führen. Genau diese Erfahrung machen aktuell zahlreiche Betreiber von gewerblichen Instagram-Konten. Sie erhalten Post von der Berliner Kanzlei IPPC Law, vertreten durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Im Auftrag der B1 Recordings GmbH werden Abmahnungen wegen der unlizenzierten Nutzung des Songs „cassö x RAYE x D-Block Europe – Prada“ ausgesprochen. Diese Entwicklung sorgt für erhebliche Unsicherheit und unterstreicht die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Musiknutzung auf Social Media genau zu kennen. In diesem Beitrag erfahren Sie, was hinter der Abmahnwelle steckt, wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten und wie Sie Ihr Unternehmen zukünftig effektiv schützen.
Die aktuelle Abmahnwelle im Detail: Worum geht es genau?
Die Kanzlei IPPC Law wirft den abgemahnten Instagram-Nutzern vor, das genannte Musikstück „Prada“ in ihren Beiträgen verwendet zu haben, ohne die dafür notwendigen Nutzungsrechte zu besitzen. Da es sich um gewerblich genutzte Profile handelt, greifen die üblichen Lizenzen für die rein private Nutzung nicht. Aus Sicht der Rechteinhaber, in diesem Fall vertreten durch die B1 Recordings GmbH, liegt damit eine klare Urheberrechtsverletzung vor.
Die Forderungen in den Abmahnschreiben sind umfassend und sollten keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden. In der Regel werden die Betroffenen zu mehreren Schritten aufgefordert:
- Sofortige Unterlassung: Der Song muss umgehend von dem betreffenden Instagram-Profil entfernt werden.
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Dies ist der heikelste Punkt. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte, die Rechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen. Jeder erneute Verstoß würde eine empfindliche Vertragsstrafe nach sich ziehen.
- Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten: Neben dem Ausgleich für die unlizenzierte Nutzung selbst werden auch die Kosten für die anwaltliche Verfolgung und die Ermittlungsarbeit auf den Abgemahnten abgewälzt. Die Höhe dieser Forderungen kann je nach Dauer und Umfang der Nutzung erheblich sein.
Der rechtliche Hintergrund: Musiknutzung auf Instagram ist nicht selbsterklärend
Musikwerke genießen einen starken urheberrechtlichen Schutz. Ihre öffentliche Wiedergabe, wozu auch die Verwendung in einem Instagram-Post zählt, erfordert grundsätzlich die Zustimmung des Rechteinhabers – in der Regel in Form einer Lizenz. Um den alltäglichen Gebrauch zu vereinfachen, hat Meta (der Konzern hinter Instagram) eigene Musikbibliotheken mit bereits lizenzierter Musik integriert. Hier entsteht jedoch ein weitverbreitetes und teures Missverständnis.
Der entscheidende Faktor ist die Unterscheidung zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Während die Musik aus der Standard-Instagram-Bibliothek in der Regel unproblematisch für rein private, nicht-kommerzielle Posts verwendet werden darf, sieht die Situation für Unternehmen, Ärzte, Freiberufler und Influencer völlig anders aus. Die dort zur Verfügung gestellten Lizenzen decken eine kommerzielle Nutzung explizit nicht ab. Wer als Unternehmer also einen beliebten Song aus der App für ein Werbe-Reel nutzt, begeht eine nicht lizenzierte Nutzung und damit eine Urheberrechtsverletzung.
Eine potenzielle Alternative bietet die „Facebook Sound Collection“. Diese enthält Musik, deren Lizenzen oftmals auch eine kommerzielle Nutzung erlauben. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Die Nutzungsbedingungen müssen sorgfältig geprüft werden, da auch hier Einschränkungen bestehen können. Eine pauschale Freigabe für alle geschäftlichen Zwecke gibt es nicht.
Wie Sie auf eine Abmahnung von IPPC Law richtig und strategisch reagieren
Der Erhalt eines anwaltlichen Schreibens löst verständlicherweise Stress aus. Dennoch ist jetzt ein besonnenes und strategisches Vorgehen entscheidend. Unüberlegte Handlungen können die Situation rechtlich und finanziell erheblich verschlimmern.
Was Sie auf keinen Fall tun sollten:
- Die Abmahnung ignorieren: Die Fristen in einer Abmahnung sind ernst zu nehmen. Werden sie versäumt, droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung durch ein Gericht, was mit erheblich höheren Kosten verbunden ist.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben: Die von der Gegenseite vorformulierte Erklärung ist fast immer zu deren Gunsten gestaltet. Sie kann ein Schuldeingeständnis darstellen und Sie lebenslang binden. Eine spezialisierte anwaltliche Prüfung ist unerlässlich, um eine modifizierte, für Sie vorteilhaftere Erklärung zu formulieren.
- Voreilig Zahlungen leisten oder Kontakt aufnehmen: Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Kanzlei IPPC Law auf. Jede Aussage Ihrerseits könnte gegen Sie verwendet werden. Leisten Sie keine Zahlungen, bevor die Rechtmäßigkeit und Höhe der Forderungen nicht kompetent überprüft wurden.
Die richtigen Schritte nach Erhalt der Abmahnung:
- Ruhe bewahren und Fristen notieren: Handeln Sie nicht panisch. Notieren Sie sich die gesetzten Fristen, um den Überblick zu behalten.
- Suchen Sie umgehend anwaltliche Expertise: Wenden Sie sich an einen auf IT-Recht und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Nur ein Experte kann die Situation fundiert einschätzen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.
- Lassen Sie die Ansprüche prüfen: Ich überprüfe für Sie, ob die Abmahnung formell korrekt ist, ob die Forderungen der Höhe nach gerechtfertigt sind und ob die vorgeworfene Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Oftmals besteht erheblicher Verhandlungsspielraum sowohl bei der Unterlassungserklärung als auch bei der geforderten Summe.
Proaktiver Schutz: So vermeiden Sie zukünftige Abmahnungen effektiv
Die beste Abmahnung ist die, die Sie gar nicht erst erhalten. Mit einer klaren Strategie für Ihre Social-Media-Aktivitäten können Sie rechtliche Risiken minimieren.
Achten Sie konsequent auf die Trennung von privater und gewerblicher Nutzung. Verwenden Sie für Ihr Unternehmensprofil ausschließlich Musik, für die Sie die kommerziellen Nutzungsrechte nachweislich besitzen. Das bedeutet konkret: Greifen Sie auf lizenzfreie Musikbibliotheken zurück oder nutzen Sie die Facebook Sound Collection, nachdem Sie die Lizenzbedingungen für Ihren konkreten Anwendungsfall geprüft haben. Im Zweifel ist es immer die sicherere und kostengünstigere Lösung, auf die Verwendung eines Musikstücks zu verzichten, anstatt ein hohes finanzielles Risiko einzugehen.
Meine lösungsorientierte Unterstützung für Sie
Haben Sie eine Abmahnung von IPPC Law oder einer anderen Kanzlei wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen erhalten? Sie müssen dieser Herausforderung nicht allein begegnen. Als Fachanwalt für IT-Recht unterstütze ich Sie kompetent und lösungsorientiert. Ich biete Ihnen eine strategische Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen und finanziellen Risiken zu bewerten und die bestmögliche Vorgehensweise für Ihren Fall zu entwickeln.
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