Immer mehr Internetnutzer berichten von einer neuen Betrugsmasche, bei der täuschend echte Kopien bekannter Webseiten – etwa die des Anbieters Stadtsalat – über Google-Anzeigen ganz oben in den Suchergebnissen erscheinen. Wer auf diese Seiten klickt und mit PayPal bezahlen möchte, wird auf eine manipulierte Login-Seite umgeleitet. Nach Eingabe der Zugangsdaten und eines SMS-Codes (wie bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung) scheint die Seite zu „hängen“. Doch im Hintergrund wird die Zahlung bereits an Kriminelle ausgelöst.
Genau das ist einer unserer Mandantinnen passiert: Sie wollte eine ganz gewöhnliche Bestellung bei Stadtsalat aufgeben und erhielt – wie üblich – per SMS einen Code zur Bestätigung ihrer PayPal-Zahlung. Obwohl der Ablauf zunächst vertrauenswürdig wirkte, stellte sich später heraus, dass sie auf eine gefälschte Website hereingefallen war. Die Fake-Seite wurde über eine Google-Anzeige ganz oben bei der Suche nach „Stadtsalat“ angezeigt – mit täuschend echter Optik und Bezahlfunktion. Zwei hohe Abbuchungen wurden unmittelbar danach ausgelöst: Während eine Zahlung noch rechtzeitig gestoppt werden konnte, blieb der zweite Betrag verloren. PayPal verweigerte eine Erstattung mit der Begründung, die Transaktion sei autorisiert gewesen – trotz Strafanzeige und eindeutiger Hinweise auf Phishing.
Auch der echte Anbieter Stadtsalat ist inzwischen informiert: Nach Angaben des Unternehmens handelt es sich um eine bekannte Masche, bei der eine ähnlich klingende Domain genutzt wird, um die Website zu spiegeln und ahnungslose Kundinnen und Kunden in die Falle zu locken. Der Fall wurde an Google, die Domain-Registrierungsstelle und anwaltliche Vertreter weitergegeben.
Was kann ich als Betroffener in einem solchen Fall tun?
Wenn Sie Opfer einer betrügerischen PayPal-Zahlung geworden sind – sei es nach einer vermeintlichen Bestellung bei Stadtsalat oder einem anderen Anbieter –, stehen Sie nicht alleine da. Es gibt rechtliche Möglichkeiten, sich zu wehren:
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Erstattung bei PayPal durchsetzen: Auch wenn PayPal zunächst ablehnt, kann eine gezielte rechtliche Argumentation (z. B. zur fehlenden Autorisierung oder Täuschung über die Echtheit der Website) zu einer erneuten Prüfung führen.
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Anzeige gegen unbekannt: Eine Strafanzeige ist wichtig, um den Fall zu dokumentieren und mögliche weitere Geschädigte zu ermitteln.
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Schadensersatzansprüche prüfen: In bestimmten Fällen können auch Plattformen wie Google oder der Betreiber der Domain in die Verantwortung genommen werden – etwa wegen grober Fahrlässigkeit bei der Schaltung oder Duldung von betrügerischen Anzeigen.
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Dokumentation sichern: Notieren Sie Uhrzeit, Domain, SMS-Codes und machen Sie Screenshots – diese Beweise sind später von großer Bedeutung.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei ist seit Jahren im digitalen Verbraucherrecht tätig und hat bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten unterstützt, die über PayPal betrogen wurden. Wir übernehmen:
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die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche gegenüber PayPal,
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die rechtliche Kommunikation mit Behörden, Anbietern und Anzeigenplattformen,
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die rechtssichere Bewertung Ihrer Ansprüche im Einzelfall.
📞 Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular – wir sind für Sie da. Besuchen Sie auch unsere Sonderseite zum Thema PayPal: https://anwalt-gegen-paypal.de/
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